Hallo Gemeinde,
Person A und Person B sind im August 2013 in eine Stadt gezogen.
Nach den üblichen Briefsendungen, Infopost, Aufforderungen sich anzumelden sowie Zahlungserinnerungsschreiben, erhielt Person A nun einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Zahlschein. Person B erhält eine Zahlungserinnerung.
Was tun mit dem Beitragsbescheid? Folgende Fragen:
- Schreiben ignorieren? Es wurde mit gewöhnlicher Post zugestellt, sprich ohne Einschreiben. Was käme nach einer Nicht-Reaktion?
- Briefinhalt unwahr: Im Bescheid steht, Person habe „bisher die Rundfunkbeiträge regelmäßig bezahlt.“ Das ist unwahr! Person und A und B waren/sind beim GEZ bzw. Beitragsservice weder angemeldet noch haben sie Rundfunkgebühren bezahlt.
- Dem Beitragsbescheid widersprechen? Gibt es Aussicht auf Erfolg? Bisherige Kommentare hinterlassen bei Person A folgenden Eindruck: Mit dem Widerspruch und Klage wird nur Zeit geschoben, am Ende muss dann doch bezahlt werden.
Was also tun?