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Autor Thema: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?  (Gelesen 9949 mal)

P
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Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?
Autor: 19. Juli 2014, 20:59
Hallo Gemeinde,

Person A und Person B sind im August 2013 in eine Stadt gezogen.

Nach den üblichen Briefsendungen, Infopost, Aufforderungen sich anzumelden sowie Zahlungserinnerungsschreiben, erhielt Person A nun einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Zahlschein. Person B erhält eine Zahlungserinnerung.

Was tun mit dem Beitragsbescheid? Folgende Fragen:
- Schreiben ignorieren? Es wurde mit gewöhnlicher Post zugestellt, sprich ohne Einschreiben. Was käme nach einer Nicht-Reaktion?
- Briefinhalt unwahr: Im Bescheid steht, Person habe „bisher die Rundfunkbeiträge regelmäßig bezahlt.“ Das ist unwahr! Person und A und B waren/sind beim GEZ bzw. Beitragsservice weder angemeldet noch haben sie Rundfunkgebühren bezahlt.
- Dem Beitragsbescheid widersprechen? Gibt es Aussicht auf Erfolg? Bisherige Kommentare hinterlassen bei Person A folgenden Eindruck: Mit dem Widerspruch und Klage wird nur Zeit geschoben, am Ende muss dann doch bezahlt werden.

Was also tun?


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Widerspruch und Klage sind ein geeigneter Weg, um sich zu wehren. Wer die besseren Argumente hat und die Klage gewinnt wird sich zeigen.


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Hallo Roggi,

vorab vielen Dank für die schnelle Antwort und Ihren unermüdlichen Einsatz!

Person A schrieb, dass der Bescheid ohne Einschreiben zugestellt wurde. Macht es daher keinen Sinn, auf ein Schreiben mit Einschreiben zu warten und erst danach zu widersprechen?

Danke für die Antwort im Voraus.


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Auf jeden Beitragsbescheid oder Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sollte reagiert werden. BS versendet normalerweise keine Schreiben mit Einschreiben, sondern normale Post. Nur im Notfall sollte die Zustellung angezweifelt werden, wegen Urlaub oder Krankheit, aber es ist ansonsten nicht zu empfehlen. Wenn BS falsche Behauptungen aufstellt, z.B. "bisher gezahlt", ist das meiner Meinung nach nicht relevant.


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Willkommen im Forum Pi-Yaus,

die Zusendung der Bescheide wird  spätestens seit 1.1.2013, trotz neuer Gesetzeslage, von den Sendern hinausgezögert, damit die Bürger keine wirksamen Widersprüche und Klagen einreichen können. Nur eine Handvoll Klagen wurde bis heute verhandelt. Wie in der Presse berichtet "stinken einige der Urteile bis zum Himmel". Uns reicht unter Umständen eine einzige gewonnene Klage, um den Grundrechteraub zu beenden. Es kommt vielfach auf den Richter und die Klage selber an.

Die Person A kann ihr Eigentum (finanzielle Mittel) kampflos an die Gedankenversorger übergeben. Dies ist einfach, erfordert keinen Mut und ist gewiss auch eine Lösung. Die Person A kann sich auch für ein kleines Risiko entscheiden und womöglich mit uns Geschichte schreiben.


Die Person A sollte diesen Thread unbedingt verinnerlichen:

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Okay, danke!

Muss der Widerspruch begründet werden?



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Fern von formaljuristischem Kram - eine Frage zum Verständnis:

Wenn dieser Rundfunkbeitrag keine Steuer sein soll, wie darf sie dann rechtlich pauschal erhoben werden.
Ein Beitrag oder Gebühr kann doch nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme einer Leistung erhoben werden. Andersrum, eine Gebühren- oder Beitragserhebung müsste doch logischerweise eine Inanspruchnahme der Leistung voraussetzen, wie etwa Strom- oder Wasserverbrauch.

Der öffentlich-rechtliche Beitrag wird ausschließlich für die Bereitstellung einer Leistung dem Bürger ohne dessen tatsächliche Inanspruchnahme auferlegt. Der Bürger hat diese Leistung weder angefragt, noch veranlasst. Wie kann das mit dem Grundgesetz vereinbar sein bzw. wie wird das begründet? Vom sittenwidrigem Verhalten, Moral und Ethik im Geschäftsverkehr mal abgesehen...

Versteht mich jemand?


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Hallo Roggi,

Person A und Person B wohnen zusammen. Person B hat eine Zahlungserinnerung erhalten.
Sollte Person A im Widerspruch Person B bzw. die Zahlungserinnerung oder irgendein anderen Hinweis zu Person B aufgreifen?

Danke für Deine Antwort im Voraus.


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Fern von formaljuristischem Kram - eine Frage zum Verständnis:

Wenn dieser Rundfunkbeitrag keine Steuer sein soll, wie darf sie dann rechtlich pauschal erhoben werden.
Ein Beitrag oder Gebühr kann doch nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme einer Leistung erhoben werden. Andersrum, eine Gebühren- oder Beitragserhebung müsste doch logischerweise eine Inanspruchnahme der Leistung voraussetzen, wie etwa Strom- oder Wasserverbrauch.

Der öffentlich-rechtliche Beitrag wird ausschließlich für die Bereitstellung einer Leistung dem Bürger ohne dessen tatsächliche Inanspruchnahme auferlegt. Der Bürger hat diese Leistung weder angefragt, noch veranlasst. Wie kann das mit dem Grundgesetz vereinbar sein bzw. wie wird das begründet? Vom sittenwidrigem Verhalten, Moral und Ethik im Geschäftsverkehr mal abgesehen...

Versteht mich jemand?

Hallo Pi-Yaus,

um die vorgebrachten Begründungen und die Fehler in den Begründungen aufzudecken, lohnt es sich in den Begründungen der Urteile nachzuschlagen:

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
...
Urteil Verfassungsgerichtshof Bayern 15.05.2014

Volltext
www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm


Dann bitte nach " Beitrag " / " Beitrag," / " Steuer " / " Steuer," suchen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2014, 13:45 von Viktor7«

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Wenn eine Person B schon bezahlt oder Widerstand leistet, muss die Person B genannt werden im Widerspruch von Person A und A ist dann raus aus dem System. Dazu ist nicht unbedingt die Form des Widerspruchs nötig, dafür gibt es ein Onlineformular.


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Hallo,

danke für die hilfreichen Rückmeldungen.

Person A schreibt nun den Widerspruch. Die 4 Wochen-Frist wird gewahrt. Allerdings kann er sich nicht mehr an das exakte Datum erinnern, an dem er den Brief empfangen hat. Welches Datum nimmt er?

Person A möchte für den Widerspruch die Mustervorlage verwenden - ohne die Begründung. Die Begründung will er erst bei der Klage einreichen. Macht das Sinn?


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Eigentlich egal. Alles wird abgelehnt, aber wenn es zur Klage kommt, wäre es hilfreich, schon die Grundrechtsverletzungen anzusprechen. Man muss dem BS ja einen Grund geben, um zurückzuschreiben, ablehnend, bedankend oder verdummend.


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Ja, Person A wird die Begründung nur in groben Zügen angeben.
In dem Muster wird die Beitragsnummer genannt. Sollte Person A diese in seinem Widerspruch angeben, um kein Verfahrensfehler zu riskieren? Person A hat sich zu keinem Zeitpunkt angemeldet.


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Da hier schon oft berichtet wurde, was für einen hinterhältigen Verein wir bekämpfen, sollten Fehler immer vermieden werden.


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Hallo Roggi,
hallo Gemeinde,

Person A erfährt heute - nachdem er sich zwei Tage und Nächte wegen dem Widerspruch auf sein Beitragsbescheid um die Ohren gehauen hat -  dass er als Selbständiger/Freiberufler mit Betriebsstätte in der eigenen Wohnung ab 2013 den ermäßigten Rundfunkbeitrag von monatlich 5,99 Euro zu zahlen hätte. Person A ist seit vielen Jahren Freiberufler.

Frage 1: Stimmt diese Regelung?
Frage 2: Person A ist prinzipiell gegen diese Zwangsabgabe und möchte den Widerspruch trotzdem abschicken. Sollte er in diesem seinen Status als Freiberufler erwähnen? Wie geht er damit am Besten um?
Frage 3: Person A möchte Deine Arbeit hier im Forum mit einer Spende würdigen? Wo kann er dies tun?


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