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Autor Thema: 2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei  (Gelesen 60014 mal)

P
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PersonX hatte das erste hier *1 als Anhang mit dran, bisher erfolgte keine Freigabe durch einen Mod, deswegen ist es nicht sichtbar.
Vom Inhalt ist es fast gleich wie das 2te.

*1
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhaltes
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10277.msg70275.html#msg70275

Ab, dem Satz "Zum Ersten kann ich nicht erkennen ..." ist es, mit der Ausnahme eines noch fehlendem Wortes "ich" auch sonst hinsichtlich der tatsächlich recht vielen Schreibfehler gleich.

Anfangen tut es mit

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich Ihren aus meiner Sicht ersten Bescheid wegen Nichtigkeit nach § 44 VwVfG - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes Absatz 1 zurück, einem nichtigen Bescheid ist keine Folge zu leisten. Hilfsweise erhebe ich Widerspruch gegen diesen Bescheid.

und geht direkt weiter

Zitat
Zum Ersten kann ich nicht erkennen ...

Bei "Weiterhin verweigere ich ..." fehlt das "ich"


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M
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Hallo,

zunächst einmal vielen Dank für die äußerst gelungene freie Form. Der Nachbar des Bruders, der Tante, einer Person die ich nicht kenne, hat diese zum großen Teil für den Widerspruch auf seinen zweiten Festsetzungsbescheid verwendet. Bei der Anpassung hat er sich wohl etwas in Rage geschrieben und ist doch ziemlich weit umhergeschweift. Er bittet um kurze Stellungnahme. Die wesentlichen geänderten Passagen finden sich auf den ersten drei, bzw. den letzten beiden Seiten. Der Übersicht halber sind die Texte im Anhang.

Geht das insbesondere im ersten Teil etwas zu weit?
Vielen Dank schonmal!


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P
  • Beiträge: 3.997
Update 11.04.2014

Der BS versuchte sich erneut mit Post.
Ausstellung 02.04.2015
Postweg ca. 8 Tage

Inhalt Vorderseite *Anmerkung  ... Auslassung

Zitat
schwarzer Kasten *1                                                                                Logos*2
                                                                                                                 Absenderdaten*3
Adresse
...
Zahlung der Rundfunkbeiträge

Sehr geehrter ...

Ihre Rundfunkbeiträge sind am 15.04.2015 fällig.

Bitte zahlen Sie den Betrag von 514,24 EUR. Für die Überweisung haben wir ein Zahlungsformular für Sie vorbereitet.

Möchten Sie den Rundfunkbeitrag einfach und bequem per Lastschrift zahlen? Mit der Erteilung des SEPA- Lastschriftmandats werden die Rundfunkbeiträge künftig von Ihrem Konto eingezogen. Gerne können Sie hierfür das beigefügte Formular verwenden oder Ihre Daten unter www.rundfunkbeitrag.de online übermitteln.

Mit feundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

So errechnet sich der Gesamtbetrag

Buchungen                                                          Zeitraum                Gutschrift (+)/Belastung (-)
               Ihr Kontostand am 01.08.2014                                                              -401,25
01.09.14 Mahngebühren                                                                                          -5,11
02.04.15 Rundfunkbeiträge für 1 Wohnung      10.2014-12.2014                          -53,94
02.04.15 Rundfunkbeiträge für 1 Wohnung      01.2015-03.2015                          -53,94
                                                                         Gesamtbetrag                            -514,24


*1 schwarzer Kasten , leicht schräg -> mit einer Internetadresse und den Worten "Infos zur Beitragssenkung"
*2 Logo ARD, ZDF, Deuschlandradio Unterstrich Beitragsservice
*3 die Angaben zu Telefon, Servicezeiten, Postanschrift, Web, Datum, Beitragsnummer

keine Rechtsbelehrung und kein zusätzlich weiterer Inhalt auf der Vorderseite

Rückseite
keine Rechtsbelehrung

In der Staffelübersicht für Betriebsstätten ist tatsächlich eine Spalte Beitragshöhe ab 01.04.2015.

Eine Angabe zur Höhe im privaten Bereich ist dem Schreiben als Zahl weder auf der Vorderseite noch der Rückseite zu entnehmen, oben bei "Im privaten Bereich" in dem Text auf der Rückseite ist nur von: "Für jede Wohnung ist ein Rundfunkbeitag zu zahlen,  ..."  die Rede.

weitere Daten Rückseite

neue Telefonummern und Kostenangabe dazu

und eine Information

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie dieses Schreiben barrierefrei erhalten möchten.


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Gast

5,11 € Mahngebühren? Waren das nicht mal 8 €? Erinnert jedenfalls stark an die 'gute alte' D-Mark (5,11 € = 10 DM).


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  • Beiträge: 3.997
Mahngebühren sind nicht zu verwechseln mit Säumniszuschlag

wie sich die (negativen) 401,25 € bestimmen, ist nicht so richtig nachvollziehbar

01.2013 - 03.2014
269,7
Säumniszuschlag
8,-
04.2014 - 06.2014
53,94
Säumniszuschlag
8,-
=
339,64

-> diese Summe wäre bei Klageeinreichung zur Aufhebung von zwei zu dem Zeitpunkt noch Gebühren/Beitragsbescheid benannten der aktuelle Gesamt Streitwert aus Sicht von PersonX

ab hier keine Post außer 2x Mahnung mehr

daher nur eine Vermutung
07.2014 - 09.2014
53,94
würde als Summe aber nur
393,58
ergeben
der Kontostand aber
401,25
-->
ein Unterschied von
7,67   ->
was das wäre ist aktuell unbekannt, es könnten aber so gesehen Mahngebühren aus der vielleicht ersten Mahnung sein, müsste nochmal nachgeschlagen werden ob das so wäre


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D
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Hallo zusammen,

ich möchte über Person Z berichten die auf den Festsetzungsbescheid des BS mit einer Zurückweisung und Widerspruch reagiert hat. Inhalt des über 15 seitigen Schreibens setzte sich aus Inhalten von einer PersonX sowie weiteren für gut befundenden Fundstücken aus Widerspruchsschreiben zusammen.

Mit großer Verwunderung, da das Antwortschreiben des BS nicht mal eine Woche auf sich warten ließ, hatte Person Z letzte Woche direkt das Antwortschreiben erhalten. Person Z hatte das Schreiben an den SWR gesendet dieses wurde dann an den "Beitragsservice" weitergeleitet.

Person Z weiß nun nichts mit dem Schreiben anzufangen, bereits der Titel "Ihr Rundfunkbeitrag" ist nicht der erwartete "Widerspruchsbescheid des ....".
Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt auch auf der zweiten Seite.

Ein Hammer findet Person Z die verwendeten "Textbausteine", wird alles lapidar abgewickelt "...Ihre Ausführungen...haben aber rechtlich keine Auswirkung auf die Beitragspflicht..."

Person Z hatte im Widerspruchsschreiben auf den Festsetzungsbescheid darum gebeten informiert zu werden wann und wo eine Anmeldung vorgenommen und wie darüber Person Z informiert wurde. Auch da wurde überhaupt nicht darauf eingegangen sondern mit einem Textbaustein darauf hingewiesen, Person Z habe nicht reagiert deshalb (Zwangs)anmeldung.

Die Frage die sich Person Z nun stellt, ob auf diesen "Infobrief" überhaupt reagiert werden muss? Oder soll Person Z abwarten bis erneut ein Schreiben ala Bescheid/Mahnung mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt?

Person Z wird sich definitiv mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln wehren und das auch gerichtlich durchziehen, in der Hoffnung ebenfalls eine Aussetzung zu erreichen bis dies höchstrichterlich entschieden wurde.

Dies war übrigens das erste mal das sich Person Z dem BS als "Kunde" zu erkennen gab.

Für hilfreiche Antworten bedankt sich Person Z im Vorraus.

@Edit: Das Antwortschreiben des BS habe ich auch angefügt es wartet aber noch auf Genehmigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2015, 16:12 von DocBrown«

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Person Z weiß nun nichts mit dem Schreiben anzufangen, bereits der Titel "Ihr Rundfunkbeitrag" ist nicht der erwartete "Widerspruchsbescheid des ....".
Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt auch auf der zweiten Seite.

Mit dem Zettel kann man ganz prima die Innenseite seines Spülwasserkastens tapezieren  :o
Hat sonst keine Bedeutung
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Mit dem Zettel kann man ganz prima die Innenseite seines Spülwasserkastens tapezieren  :o
Hat sonst keine Bedeutung
...es könnte auch "Bedeutung" haben - im Sinne einer Art "Eingangsbestätigung" des Widerspruchs
und dürfte insofern durchaus auch abgeheftet werden ;)


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

K
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...
Die Frage die sich Person Z nun stellt, ob auf diesen "Infobrief" überhaupt reagiert werden muss? Oder soll Person Z abwarten bis erneut ein Schreiben ala Bescheid/Mahnung mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt?

Person Z wird sich definitiv mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln wehren und das auch gerichtlich durchziehen, in der Hoffnung ebenfalls eine Aussetzung zu erreichen bis dies höchstrichterlich entschieden wurde.

Dies war übrigens das erste mal das sich Person Z dem BS als "Kunde" zu erkennen gab.

Für hilfreiche Antworten bedankt sich Person Z im Vorraus.

...
Hallo,

auch hier: (habe das gerade in diesem thread schon geschrieben)


übliches "Info-/Antwortschreiben" des Beitragsservice hin oder her - irgenwie muss doch mal irgendwer denen auf die Hörner hauen !?

Verstehe ich das richtig:

in fiktivem Fall hat Person A einen Widerspruch am tt.mm.yyyy an den Südwestrundfunk - als für ihn zuständige LRA - abgeschickt.
Mit Datum vom 08.04.2015 erhält Person A eine Antwort vom Beitragsservice.
Darin wird schwarz auf weiss erklärt der Südwestrundfunk habe das an ihn gerichtete Schreiben zur Bearbeitung an den Beitragsservice weitergeleitet.

Der Südwestrundfunk - und NICHT der Beitragsservice - hat positiv oder negativ über den Widerspruch zu befinden !!!

Nun stellen sich Fragen:

Inwieweit lehnt sich der Südwestrundfunk aus dem Fenster ?
- Datenschutz
- Abgabe der "Bearbeitung" an den Beitragsservice
- Fristverschleppung


Könnte man in dieser Situation nicht den Südwestrundfunk erneut mit Bezugnahme auf das vom Beitragsservice erhaltenen Schreiben anmahnen:

- nur selbst und direkt in Sachen Widerspruchsbescheid tätig zu sein/werden
- eine Unterlassungserklärung einfordern
- mit Datenschutz etc. argumentieren
- mit sonstigen Argumenten(?) drohen

Ebenso den Beitragsservice hinsichtlich dieses Vorgangs anschreiben:
- unmissverständlich mitteilen dass hinsichtlich "Bearbeitung des Widerspruchs" erwartet wird dass ausschliesslich DIREKT der Südwestrundfunk - und nur dieser selbst - Kontakt aufnehmen muss/darf
- eine Unterlassungserklärung einfordern
- mit Datenschutz etc. argumentieren
- mit sonstigen Argumenten(?) drohen

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

T
  • Beiträge: 334
Den Vorschlag einer Unterlassungserklärung hat ausführlich Beitragender hier im Forum erörtert unter:
Strafbewehrte Unterlassungserklärung wg. Besitzstörung/Eigentumsbeeinträchtigung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12552.msg84479.html

Wäre interessant zu wissen, ob es dazu bereits Erfahrungen gibt?


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter abdriften, sondern bitte wieder zum Kern des Themas zurückfinden, welches da lautet
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
Danke.


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D
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Hallo zusammen,

es hat sich wieder was im fiktiven Fall von Person Z getan. Gestern erhielt Person Z nochmal einen Festsetzungsbescheid mit dem gleichen Wortlaut wie der 1. Festsetzungsbescheid lediglich die Zeiträume und die entsprechenden geforderten Summen weichen ab. Die Summe weicht sogar von dem Antwortschreiben des BS ab das Person Z auf dessen Widerspruchsschreiben erhalten hat.

Zeitlich liegt der 2. Festsetzungsbescheid genau in der Zeit wo Person Z seinen Widerspruch versendet hat. Da Person Z den Bescheid erst gestern erhalten hat, war der BS mal wieder fleißig beim zurückdatieren.

Die Frage die sich Person Z stellt, muss auf diesen 2. Festsetzungsbescheid nochmal widersprochen werden?
Person Z liegt ja rein vom Briefdatum ein neueres Schreiben, das oben angeheftete "Ihr Rundfunkbetrag" vor, als der 2. Festsetzungsbescheid.

@Kurt: Ja, Person Z hatte das Widerspruchschreiben direkt an den Südwestrundfunk geschickt.
@Kurt: Wo ist ersichtlich das das Antwortschreiben des BS am 8.4 gewesen sein soll?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2015, 10:54 von DocBrown«

n
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Person N bekam gestern ebenfalls seinen 2. FB, zurückdatiert auf den 1.
Gegen jeden FB sollte/muss Widerspruch eingelegt werden. Die FB's werden quartalsweise versendet und somit ein neuer Zeitraum.

Person N bekam jedenfalls noch kein Antwortschreiben vom BS auf seinen 1. Widerspruch. Person N schickte seinen 1. Widerspruch direkt an den NDR, vom dem kam nur ne Info dass der Widerspruch an die zuständige Stelle (also BS) weitergeleitet wurde. Das war vor ca. 3 Wochen.


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Person Z fragt sich ob auf jeden Festsetzungsbescheid mit dem gleichen Widerspruchsschreiben reagiert werden kann oder muss dieses jedes mal quasi neu "erfunden" werden?



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  • Beiträge: 1.548
Person Z fragt sich ob auf jeden Festsetzungsbescheid mit dem gleichen Widerspruchsschreiben reagiert werden kann oder muss dieses jedes mal quasi neu "erfunden" werden?

Erfindet die Dummfunkanstalt ihre Bescheide jedesmal neu? Geändert werden muß, genau wie bei den Dummfunkern auch, nur das Datum.


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Eine Person X würde die Empfehlung geben, bei neuen Schreiben diese durch auch etwas zu verändern. Oder beständig zu erweitern. Ein Grund dafür könnte wie folgt ausgeführt werden.
Es fordert die Kreativität.
Neue Erkenntnisse können eingearbeitet werden.
Es hilft bei der Sache zu bleiben. Und das Schreiben als kritischer Betrachter erneut zu prüfen.

Aber Vorsicht, es könnte zu einer Änderung in der Art des Lustgewinnes führen bei den Sachbearbeitern.
Oder anders ausgedrückt, je schneller diese die Schreiben einer Person A bearbeiten oder je mehr Festsetzungsbescheide erstellt und gesendet werden, umso größer scheinbar die Lust auf mehr. Mehr kann nur bedeuten mehr Inhalt von Person A.


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