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Autor Thema: 2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei  (Gelesen 63617 mal)

T
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Das Antwortschreiben des "Service" ist echt dreist.

Zitat
Unseres Erachtens handelt es sich bei Ihren Ausführungen um Schutzbehauptungen zur Umgehung der Rundfunkbeitragspflicht.

Wäre zu überlegen, ob die Unterstellung einer Schutzbehauptung nicht bereits den Tatbestand einer Beleidigung erfüllt?


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  • Gegen Zwangsfinanzierung
warum dieser Beitrag an das Grundbedürfnis von Lebensraum in Form einer Wohnung gebunden wird

Sehr gute Frage, warum eigentlich?

Klarer Verstoß gegen GG Art. 13

1.Die Wohnung ist unverletzlich
7. Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen vorgenommen werden


Für mich stellt die Zwangsfinazierung durch das Innenhaben einer Wohnung massiven Eingriff in dieses GG


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Das warum kann schon fast einfach gefunden werden, ich nehme mal an, weil Sie es sich so einfach wie möglich machen wollten, und durch diese Art der Neugestaltung wollten, dass die vielen Freiwilligen, welche bereits den älteren Betrag, als es noch nicht als Beitrag bezeichnet wurde, einfach weiter zahlen, nicht weiter darüber nachdenken warum wieso weshalb, sondern diese Reform einfach so über sich ergehen lassen. Meine Vermutung bestärkt mich darin, dass nicht gewollt ist, dass sich größerer Widerstand regt, dass also nach Möglichkeit alles beim Alten bleibt, dass das Volk weiter schläft und nicht anfängt seine Rechte einzufordern.

Aber was soll es, der Beitragsservice kann wahrscheinlich gar nicht anders handeln, also muss er dazu gezwungen werden. Nur ein Volk, welches seine Rechte kennt kann diese auch einfordern, leider wissen viel zu wenige Bürger, welche Rechte Sie tatsächlich haben, woraus sich diese ableiten, und wie Sie diese nutzen könnten. Deshalb wird es immer an einem kleinen Teil der Bevölkerung hängen bleiben, den "Staat" zurück in seine Schranken zu weisen und aufzuzeigen, dass es so nicht geht. Das Problem in Deutschland ist jedoch, dass es keine reale Gewaltenteilung gibt, und somit zuerst durch alle unteren Instanzen gelaufen werden soll, um dann zu prüfen, inwieweit die Richter der oberen nicht irgendwie doch damit verbunden sind, sollte das dann doch der Fall sein, würde es gelten diese durch unabhängige zu ersetzen, was wiederum nicht so einfach ist und wird, aber die Zeit wird es zeigen. An sich ist es Theater wo der Bürger nur der Zuschauer ist, aber keinen Einfluss hat. Bei Wahlen wird Ihm zwar ein Programm versprochen, aber später läuft immer ein anderes Stück, solange sich das Volk das gefallen lässt, wird sich daran nichts ändern. Was bleibt das Volk müsste besser aufgeklärt werden, aber hat es daran Interesse? Wenn Ihr jetzt schaut und prüft, wie sieht es bei Euren nächsten Verwandten aus, denke diese dass Ihr sowieso nichts ändern könnt? Wenn es so ist dann sollte die Antwort lauten, das Ihr durch die Freiheit, welche Euch das GG zusichert sehr wohl im Recht seid, und Sie wenn Sie frei sein wollen und jetzt kommt es, wann ist man frei, natürlich wenn man frei entscheiden kann, was mit dem Geld welches zur freien Verwendung bleibt das machen kann was man möchte. Einige möchten vielleicht sogar den ÖRR, aber vielleicht sollten Sie trotzdem frei darüber entscheiden können wollen. Jetzt ist doch die beste Zeit gekommen das zu ändern. Die Mehrheit hat doch nur deshalb noch nicht reagiert, weil es für Sie nicht wirklich teuer geworden ist, Gewöhnung halt. Ich schweife ab, naja. Eine Person welche jetzt ungefähr 20 ist, und vielleicht 80 wird, muss also ca. oder möglicherweise noch 50 Jahre dieses Betrag zahlen, also irgendwas über 10.000 Euro, und wer weiß ob es bei diesem Betrag bleibt. Wie kann das Volk da nur so ein gleichgültiges  Verhalten an den Tag legen, naja.


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Update, am 15.08.2014 war in der Post ein weiteres Schreiben mit dem wohlklingendem Wort "Mahnung" in der Zeile, man möge doch bis zum 15.08.2014 zahlen, bezieht sich auch nur auf die Summe des ersten Bescheids, welcher, wie wir jetzt neu gelernt haben bereits ein "Rückstandsbescheid" war, weil diesem zuvor kein gültiger Bescheid vorausging, zumindest keiner mit Rechtsbelehrung, und somit der "erste" Bescheid ja zusätzliche Kosten von 8,- € gelten machen wollte.
Ein Widerspruchsbescheid fehlt bisher, Seit dem 25.06.2014 (Datum des ersten Widerspruchs) ist ja nun noch nicht so viel Zeit vergangen, als dass bereits Klage zu erheben wäre, die geforderte Aussetzung wurde bisher wahrscheinlich noch nicht bearbeitet, da Person X nicht zahlen wird, denkt PersonX, dass dann als nächstet Post von irgendeinem Vollstreckungsorgan kommt. PersonX bereitet für dieses schon mal einen entsprechenden Schriftsatz vor, welcher über den noch nicht beschiedenen Widerspruch informieren wird. Es bleibt abzuwarten ob ein GV sich ehr per Post meldet als das PersonX einen Widerspruchsbescheid bekommt. 


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K
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@PersonX

mein Bekannter findet die Formulierung von Person X im Widerspruchsschreiben sehr elegant und rund. Vor allem gefällt meinem Bekannten direkt am Anfang des Textes die Berufung auf  § 44 VwVfG - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes Absatz 1. Trotzdem wird er dies in seinem Widerspruch nicht erwähnen. 
Gedanken für diesen Grund:
Es ist anscheinend schon schwer genug einen Widerspruch bzw. Klage gegen diese ganze Sache hier einzulegen. Was bei einem Erfolg eines Widerspruchs bzw. Klage bedeutet, das der BS irgendwie, irgendwo, irgendwann bei irgendwem was falsch gemacht hat und daher im EINZELFALL bzw. AUSNAHMEFALL einen  Widerspruch bzw. Klage stattgibt. Nun, wenn der BS auch nur einmal einen Widerspruch aufgrund § 44 VwVfG - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes  stattgibt, würde das im Umkehrschluss bedeuten, das GRUNDSÄTZLICH und ALLE Bescheide der BS null und nichtig wäre und die BS sich somit ein generelles und allgemeines Schuldzugeständnis der Gaunerei und Bettelei eingesteht. Quasi ein Super-Gau. Schwierig! Das wird nie passieren, denkt sich mein Bekannter....



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Nach meinem Rechtsverständnis ist das genau so, alle Bescheide welche die Rundfunkanstalten derzeit zustellen sind nichtig, oder besser sollten es sein. Nachteile bei dieser Betrachtung kann ich nicht erkennen. Selbst die Gutachten und die Arbeit der ehemaligen Mitarbeiterin kommen doch zum gleichen Schluss. Das Unrecht wird sehenden Auges fortgeführt. Einzig Richter und Politiker wollen es nicht sehen, aber das wird sich auch ändern, wenn die Basis, welche das so sieht wie ich weiter sagt, so nicht.


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  • Status: Antrag auf Zulassung der Berufung
@ PersonX,

ich möchte Dir danken.

hab meine Klage (einen Ziegelstein von 750 Gramm Papier in dreifacher Ausfertigung) heute gerade zur Post (Hessen, adressiert an das VwG Giessen) gegeben, ohne Deinen Thread bisher zu kennen; werde mich aus Deinen Ausführungen aber auf jeden Fall für Nachfragen versorgen.

Dein Formfreier Ansatz gefällt mir sehr gut, weil er den Geist der Freiheit atmet.


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Und so geht das Jahr dem Ende zu. In der aktuellen GV Post Welle war PersonX bisher noch nicht dabei, auch fehlt immer noch ein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid, aber der kann ja noch kommen. Die Bearbeitungsdauer dürfte ja deutlich bei ca. einem Jahr oder mehr liegen.
PersonX hat im Gegensatz zu scheinbar vielen anderen bisher keinen ersten und auch keinen weiteren Festsetzungsbescheid erhalten, die Gründe dafür sind möglicherweise

A) es wurde keiner erstellt
B) der ist bei der Post verschwunden
C) wurde falsch ausgeliefert

PersonX drück allen die bereits unfreiwillig Kontakt mit einem GV haben die Daumen, dass Sie diesen wieder loswerden.


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Ich nehme ganz stark an, dass keine weitere Briefe mehr kommen, bis ein Urteil in Karlsruhe gefallen ist.


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Der Sichtweise von PersonX, oder halt dieser eben ähnlich, dass in der Summe ARD und Co. viel zu groß und damit wahrscheinlich in dieser Form auch völlig überflüssig sind, wohlgemerkt ist X eine einfache Person, also insbesondere ist noch kein Dr. oder Prof. vorhanden, wächst und besteht sehr wohl mit Veröffentlichung des Gutachten der 32 Wirtschaftsweisen. In der 2. Zurückweisung hatte das PersonX ja bereits deutlich gemacht mit der Meinung nicht allein zu sein. Der nächste Widerspruch wird damit wahrlich um eine Facette und ein paar Punkte reicher und die Deutlichkeit dazu eben auch, dass es neben der einen Meinung noch viele weitere gibt, welche die aktuelle Stellung der ÖRR grundsätzlich in Frage stellt und damit auch diese Abgabe oder zumindest diese Höhe. Es wird, sollte es einmal zu einer Verhandlung kommen für einen Richter doch sehr schwer werden die Augen zu zu machen, und den "bisher vorgefertigten" Text unter ein Urteil zu setzen und zu sagen ich habe fertig und es ist alles rechtens.

PersonX wünscht allen einen guten Start ins Neue Jahr und allen Nichtzahlern bleibt hart und standhaft, denn Ihr die nicht mehr zahlt seid völlig im Recht, auch wenn die Gegenseite Euch dieses noch vorenthalten will.


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Ich nehme ganz stark an, dass keine weitere Briefe mehr kommen, bis ein Urteil in Karlsruhe gefallen ist.

gibt es denn dazu schon etwas?

Person M hat nämlich am 15.01.15 einen brief erhalten der auf 02.01.15 datiert ist!


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nein bisher nichts


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Mich würde es interessieren ob es zu dem fiktiven Fall von PersonX Neuigkeiten gibt?
Ich verfolge das Forum zwar sehr, aber vielleicht hat PersonX ja in einem anderen Thread dazu Neues gepostet?


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nein, im fiktiven Fall einer PersonX kann noch nicht über etwas neues berichtet werden,
der Status ist immer noch gleich,
überhaupt keine weitere Post

im fiktivem Fall wird immer noch aktiv auf ein Widerspruchsbescheid gewartet, erst wenn so dieses Schreiben kommen würde, wird Klage eingereicht werden

Die Wartezeit auf so ein Widerspruchsbescheid jährt sich im fiktiven Fall in ca. 3. Monaten das erste Mal.


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Das klingt an für sich nicht schlecht, könnte man aber auch als Ruhe vor dem Sturm erachten ;)
Aber wir warten im Grunde ja alle auf den Sturm um unsere Boote zu testen ob sie den schweren Wellen standhalten können.

Person Z ist nun auch an dem Punkt angelangt gegen einen Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegen zu müssen.
Es würde Person Z noch interessieren wo sich das erste Widerspruchschreiben von PersonX befindet oder wurde es gar nicht in diesem Forum gepostet. In diesem Thread findet sich ja lediglich das zweite Widerspruchschreiben von PersonX welches Person Z übrigens als sehr gelungen erachtet.


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