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Autor Thema: Beitragsbescheid erhalten und angezweifelt  (Gelesen 3619 mal)

G
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Beitragsbescheid erhalten und angezweifelt
Autor: 17. Juli 2014, 09:33
Hallo liebe Gemeinde.
Im folgenden wird Person A seine Erfahrungen mit der ehem. GEZ berichten und würde sich über einzelne Kommentare und Tipps freuen.
Person A hat Dienstag endlich den so ersehnten Beitragsbescheid erhalten. Wie schon von vielen Berichtet stimmte das Datum des Schreibens überhaupt nicht überein. Das Datum des Beitragsbescheids lag 10 Tage in der Vergangenheit. Aber naja, egal. Folgendes hat Person A erst einmal per Einschreiben zurück geschickt um auf Zeit zu spielen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 wir haben am 15.07.2014 einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten, welcher angeblich in ihrem Namen erstellt wurde. Das Datum des Schreibens liegt bereits zwei Wochen in der Vergangenheit und trägt auch keine Unterschrift. Da wir keine Anmeldung an diesem Service vorgenommen haben und auch kein Interesse daran haben, zweifeln wir die Echtheit dieses Schreibens an. Da in letzter Zeit vermehrt in unserer Gegend gefälschte Mahnungen des Beitragsservices eingegangen sind bitten wir sie uns die Echtheit des Schreibens zu bestätigen, indem sie uns eine rechtkräftige Urkunde der Bundesrepublik Deutschland, sowie eine Kopie unserer Unterschriften in dem angeblich von uns unterzeichneten Vertrag zusenden.

Sollte das Schreiben nicht von ihnen stammen, so betrachten sie unser Schreiben als gegenstandslos. Sollten wir wiederrum nicht innerhalb von 14 Tagen die geforderten Unterlagen von ihnen erhalten, betrachten wir den angeblichen Bescheid als nichtig.
 
Mit freundlichem Gruß



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2014, 17:41 von Uwe«

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Folgendes habe ich erst einmal per Einschreiben zurück geschickt um auf Zeit zu spielen:
Wer auch immer das tut, bestätigt seine Daten - und den Eingang des Bescheids ;)
Viel mehr interessiert den "Beitragsservice" erst mal auch nicht.

Person XYZ sollte sich eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Prozedere zu verstehen...
u.a. mittels der umfangreichen Info-/ Linksammlung unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

...und ggf. vorsorglich form- und fristgerecht offiziell Widerspruch einlegen, da zu vermuten steht, dass - sollte sich herausstellen, dass der Bescheid kein "Fake" ist - dessen Fristlauf durch o.g. fiktives "Anzweiflungs-Schreiben" nicht verlängert.

Mit "BRD-Urkunde" o.ä. braucht man meines Wissens nach gleich gar nicht zu kommen.

Interessant u.a. auch
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html


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G
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Danke für den Hinweis. Ich werde die 14 Tage abwarten udn anschließend vorsorglich Widerspruch einlegen, wobei dieser schon mehr oder weniger aus dem Schreiben zu entnehmen ist.
Auch wenn ich hier nun wieder viel Kritik ernte, werde ich die Schiene fahren, dass ich keinen Vertrag abgeschlossen habe und dieser ohne meine Zustimmung nichtig ist. Dann das ganz mit §§ belegen, dass unbestellte Leistungen keinen Anspruch begründen und abwarten/hoffen dass sich in der Zeit mehr bei den Gerichten ergibt.


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Mal gut dass es Götter gibt, die erkennen, wann ein Vertrag ein Gesetz wird. Schade, dass hier keiner ist.


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G
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Eben, desshalb heißt es ja auch Vertrag und nicht Gesetz  :o

Falls ich mich irre, dann kläre mich bitte eines besseren auf.
Hier habe ich jedenfalls kein Gesetz gefunden, welches mich zur Zahlung verpflichtet:
http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html

Es sei denn ich wäre so besoffen gewesen und hätte einen Vertrag unterschrieben. Aber ich hoffe das hab ich nicht.  ???


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Eben, desshalb heißt es ja auch Vertrag und nicht Gesetz  :o
Falls ich mich irre, dann kläre mich bitte eines besseren auf.
Hier habe ich jedenfalls kein Gesetz gefunden, welches mich zur Zahlung verpflichtet:
http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html
Och nööö, bitte nicht *das* Thema schon wieder - ist schon ausführlich behandelt.
Juris veröffentlicht *Bundesgesetze*.
Der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist durch die Landesparlamente zum *Landesgesetz* ratifiziert worden.
Falsche Suchstelle also.
Brauchst Dir auch nur mal die Rückseite der BeitragsBESCHEIDE anschauen...
...da steht, wo's steht.

Es sei denn ich wäre so besoffen gewesen und hätte einen Vertrag unterschrieben. Aber ich hoffe das hab ich nicht.  ???
Nicht Du hast den "Vertrag" unterschrieben, sondern die Ministerpräsidenten haben den Vertrag untereinander abgeschlossen. Danach ist es dann wie oben beschrieben zum Gesetz ratifiziert worden.

Kann man mögen oder nicht - kann man vielleicht auch in Frage stellen.
Aber es hat erst mal nichts mit einem "handelsüblichen Vertrag" zu tun.

Danke :)


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