Guten Abend.
Heute schreibt Person A mal (zur Erheiterung ?) einen Bericht:
1) Person A erhielt einen Beitragsbescheid aus Köln. Diesem entgegnete Person A mit einem Widerspruchsschreiben,
(ordentlich per Einschreiben mit Rückantwort), das Person A aber an den für A zuständigen NDR sandte. (So, wie es ja auch auf der Rückseite angeboten wird.)
Auf dem Rückschein des Einschreibens, den Person A erhielt, stand der Vermerk:
"Zuständigkeitshalber weitergeleitet an den Beitragsservice Köln".
Dennoch erhielt ich ein Schreiben vom NDR mit Textbausteinen, und immerhin schon mit dem Hinweis,
daß Person A den Klageweg beschreiten könne, und ob A ein "offizielles Widerspruchsschreiben" wünschte.
2) Heute erhält Person A einen weiteren Beitragsbescheid aus Köln, unter demselben Aktenzeichen (!),
so, als ob nix gewesen wäre...-oh, pardon, natürlich hat sich mittlerweile die in Rede stehende Summe erhöht.
...jaja...
Liebe Grüße,
Gerhard.-