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Autor Thema: Kein BESCHEID, nur Zahlungsaufforderungen. Welche Vorgehensweise?  (Gelesen 2248 mal)

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Hallo liebe Mitstreiter,

ich möchte euch gern einen hypothetischen Sachverhalt vorstellen:


Ein Zwangsbeitrags-NICHT-zahler (im Folgenden Person XY) hat bisher keinen richtigen Beitragsbescheid bekommen, nur „harmlose“ Zahlungsaufforderungen, alle mit dem lockeren Betreff „Zahlung der Rundfunkbeiträge“.

Auf die vorletzte Aufforderung reagierte Person XY dann trotzdem vorsichtshalber mit einem individuellen Widerrufsschreiben, wie mittlerweile häufig beispielhaft im Netz zu finden. Daraufhin erhielt Person XY eine Rückmeldung: Kein WiderrufsBESCHEID, sondern lediglich ein wenig aussagekräftiger Betreff (Wie soll Person XY das deuten? Warum diese wenig aussagekräftigen Betreffs?). Inhalt dieses Briefs: Der Widerruf wurde nicht anerkannt (siehe Scan eines ähnlichen, hypothetischen Briefs der GEZ). Kurze Zeit danach erhielt Person XY eine weitere Zahlungsaufforderung (siehe 2. Scan eines ähnlichen, hypothetischen Briefs der GEZ).

Wie könnte Person XY nun weiter vorgehen? Dadurch, dass ja bisher kein richtiger Bescheid und auch keine Rechtsbehelfsbelehrung bei der Person XY eingetroffen ist, war der Widerruf vermutlich unnötig.
Angenommen, Person XY möchte weiterhin nicht zahlen, wie sollte die Person auf die neue Aufforderung reagieren?


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Nur Beitragsbescheide oder Widerspruchsbescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung müssen entsprechend behandelt werden. Alles andere ist unwichtige Infopost.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Beispiele:
BeitragsBESCHEIDE im Überblick
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Bitte zwischenzeitlich gut einlesen, verinnerlichen und versuchen zu verstehen...
umfangreiche Info-/ Linksammlung unter:

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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