Der Tip bezüglich der Betrügerbanden ist ja wirklich interessant.
Witzig hingegen ist die Warnung durch ARD und ZDF (
Gefälschte Rechnungen im Umlauf ):
So erkennen Sie die gefälschte Zahlungsaufforderung
Layout, Farbe und Machart der Fälschung sind von den Original-Anschreiben nur schwer zu unterscheiden. Bis auf wenige Rechtschreibfehler ist das Anschreiben auch aufgrund seiner Formulierungen nicht klar als Fälschung identifizierbar.
Es werden jedoch eindeutig falsche Beitragsnummern angegeben – bitte prüfen Sie daher genau, ob die angegebene Beitragsnummer mit Ihrer Beitragsnummer wirklich übereinstimmt.
Die auf dem Vordruck angegebene Kontoverbindung gehört außerdem nicht zum Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die gefälschte IBAN führt den Ländercode CZ.
Wenn also die gefälschten Schreiben sich nur aufgrund von Rechtschreib- oder sonstigen Formfehlern von den "echten" Schreiben unterscheiden lassen, dann habe ich bisher noch kein "echtes" Schreiben gesehen (man denke nur an die falschen Seitenangaben).
Vielleicht sollten alle, die "Vereinbarungen zur Ratenzahlung" erhalten haben, tatsächlich mal den Ländercode der angeführten IBAN kontrollieren. Vielleicht sind sie ja tatsächlich nicht vom Beitragsservice. Wer weiß?
Zurück zum Thema: Ich habe den Verdacht, daß diese "Ratenzahlungsvereinbarungen" die Opfer dazu bringen sollen, entweder empört oder eingeschüchtert Kontakt mit dem Beitragsservice aufzunehmen, was dann zur Folge hätte, daß diese Person ihre Daten mitteilen würde. In dem Moment, in dem man Kontakt aufgenommen und seine Daten mitgeteilt hat, ist man im System gespeichert und daraus wird man natürlich nicht mehr gelöscht.
Man überlege, was Person X zu befürchten hat, wenn sie nicht auf die "Ratenzahlungsvereinbarung" reagiert: Im schlimmsten Fall steht irgendwann irgendeine öffentlich-rechtliche Person vor der Tür und will Geld sehen. Dann kann doch Person X immer noch darauf verweisen, daß sie niemals einer Ratenzahlung zugestimmt hat und daß sie doch gerne einen gegenteiligen Beweise sehen möchte, bevor sie sich die Zeit stehlen läßt. Da dieser Beweis ja nicht erbracht werden kann, kann in dieser Hinsicht auch nichts unternommen werden.
Es bleibt allein der Tatbestand bestehen, daß jeder Inhaber einer Wohnung sich beim Beitragsservice anzumelden habe und eine Ordnungswidrigkeit begeht, sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen. Das Eine hat aber nichts mit dem Anderen zu tun.
Was nun diejenigen angeht, die in einer Wohngemeinschaft (welcher Art auch immer leben), in der schon eine Person den Beitrag zahlt, so darf der zu Unrecht angeschriebene Mitbewohner durchaus die Schreiben ignorieren, da der Beitrag pro Wohnung und nicht pro Person fällig ist und damit keine weiteren Anschreiben erstellt werden dürfen, wenn für die besagte Wohnung schon ein Beitrag gezahlt wird. (Selbiges gilt übrigens auch für Selbständige, die einen Arbeitsplatz in ihrer Wohnung haben: Für diesen müssen sie natürlich nicht nochmal zahlen. In dieser Hinsicht hat der neue Beitragsservice sich durch Fehlinformation Lorbeeren verdient, denn auf Nachfragen wurde durchaus behauptet, für den Arbeitsplatz in der Wohnung sei ein zusätzlicher Beitrag fällig. )
Kurz: Wenn für eine Wohnung schon ein Beitrag gezahlt wird, dann sind weitere Anschreiben völlig ohne Geltung. Sie dienen nur dem Versuch, weitere Daten zu erhalten.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.