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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: langan am 11. Juli 2014, 21:09

Titel: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: langan am 11. Juli 2014, 21:09
"Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart" so beginnt ein BS Brief an A, der noch nie eine Ratenzahlung mit irgendwem vereinbart hat.

Die nächste Rate 50,- (50 Euro von weit über 20 Millionen Euro JEDEN MONAT! Plus Werbeeinnahmen) wäre bald fällig. A ist augenscheinlich nicht der einzige. Auch B, eine Bekannte von A in einer anderen Stadt bekam den gleichen Brief ohne je mit dem Beitragsservice kommuniziert zu haben. Wenn ich mit so einer Masche Geld von jemanden fordere, ist das doch Betrug. Die müssen doch eine Unterschrift oder IP vorweisen.

Gibt es noch mehr solche Fälle, was ist zu tun?
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: fluesch am 14. Juli 2014, 20:47
Genau diesen Brief haben wir auch bekommen, ohne uns jemals irgendwo bei denen gemeldet zu haben! Mich würde auch interessieren, wie bzw. ob darauf zu reagieren ist (verifiziert man dann nur ihre Daten oder erklärt man sich durch nicht-Melden mit irgendwas einverstanden?).
Es liegt bei uns kein Zettel für das Lastschriftverfahren bei  (so scheint es ja bei der Zwangsanmeldung oft zu sein), es steht nur da, wir sollen dann und dann bezahlen.


Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: dimon am 14. Juli 2014, 21:04
Es werden immer mehr >:(

Wir wissen alle, dass der Beitragsservice dreist ist, und sie werden immer wieder neue Methoden erfinden um die Menschen unter Druck zu setzen.
Auf diesen Müll braucht man nicht reagieren, solange es sich nicht um einen Beitragsbescheid handelt. Wie ein Bescheid aussieht und was nach Bekanntgabe zu tun ist findet man hier:
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html


Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Bürger am 14. Juli 2014, 21:08
"offizielle", rechtsmittelfähige BeitragsBESCHEIDe incl. Rechtsbehelfsbelehrung sind hier zu sehen

Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung und noch dazu vermutlich nicht nachweisbar zugestellt, sind üblicherweise eher informativen Charakters... ;)
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: fluesch am 14. Juli 2014, 21:19
Vielen Dank  :D dann bin ich für meinen Teil erst einmal wieder beruhigt (Brief? Was für ein Brief?) und warte weiter auf den Bescheid samt Rechtsmittelbelehrung
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Bürger am 14. Juli 2014, 21:33
Habe diesen - offensichtlich vermehrt auftretenden - Vorgang mal diesem aufschlussreichen Thread beigefügt ;)

Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg69878.html#msg69878

Es wird immer "bunter"...
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: langan am 14. Juli 2014, 22:30
Hoffentlich bekomme ich bald einen Beitragsbescheid, damit ich endlich klagen kann.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: tokiomotel am 14. Juli 2014, 22:45
So schnell geht das leider nicht mit dem Klagen , davor kommt erst mal der Widerspruch auf den Beitragsbescheid. Und dann darfst du sehr lange auf den Widerspruchsbescheid warten ,der zum Klagen die Voraussetzung ist. Es ist vom BS ganz bewusst diese Verzögerung bis zu einem Jahr vorgesehen.
Die wollen ganz gezielt die Klagemöglichkeit so weit es geht hinaus schieben. Derweil kommen noch weitere Beitragsbescheide und diverse Drohungen mit Zwangsvollstreckung zur Zahlungsanimierung.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Bürger am 14. Juli 2014, 23:39
Hoffentlich bekomme ich bald einen Beitragsbescheid, damit ich endlich klagen kann.
Es ist vom BS ganz bewusst diese Verzögerung bis zu einem Jahr vorgesehen.
Die wollen ganz gezielt die Klagemöglichkeit so weit es geht hinaus schieben.

Wer auf Klagen wirklich heiß ist und es "forcieren" möchte, kann sich nach meinem Verständnis spätestens nach Verstreichen von 3 Monaten Untätigkeit seitens der öffentlichen Stelle dem Thema der direkten Klage gegen den BeitragsBESCHEID widmen - mglw. ohne den Umweg über die sog. "Untätigkeitsklage"...

Wurde von Rochus(?) schon mehrfach erwähnt - mal suchen... ;)
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Teegadrom am 15. Juli 2014, 12:49
Einerseits hat der Beitragsservice nach wie vor alle Hände voll zu tun.Über 90000 Anrufe am.Tag,bei rund 1200 Mitarbeitern...,da stößt man an die Grenze der Kapazität und es gerät scheinbar auch mal was durcheinander.Bei mir landete das Schreiben gestern nach Ignorierung des Widerspruchbescheids im Kasten.So oder so,es zeigt sich das es logistisch keinesfalls so einfach wird,die Kritiker zum zahlen zu bewegen.Mit jeden Tag wächst der Druck auf das System,insofern wird auch die hektische Betriebsamkeit um Rundfunkstaatsvertrag Nr.16 verständlich.Wir werden weitermachen,bis der Schwachfug der Medienpolitik endlich sein Ende findet.   
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: langan am 15. Juli 2014, 15:38
Richtigstellung: Ich habe geschrieben "20 Millionen Euro jeden Monat", es muss natürlich heißen "20 Millionen jeden Tag"! (7,5 Milliarden durch 365 sind über 20 Millionen).

Die kassieren über 20 Millionen TÄGLICH, nicht monatlich. (mit steigender Tendenz, auch sind Werbeeinnahmen noch gar nicht dabei). Nur weil es um diese dermaßen unglaubliche Summe geht, wird sogar mit Rechtsverdreherei, gekauften Politikern und Verfassungsrichtern (Kirchhof Brüder) versucht, dieses ungerechte, ungewünschte, unglaublich rentable System weiter aufzuzwingen. (Zu Zeiten, als es nur die ÖR gab, hatte das System irgendwo Berechtigung, heute ist zumindest das Ausmaß nicht rechtfertigbar: Für eine Grundversorgung genügt 1 Sender, das sollte mit 1 Million täglich finanzierbar sein, das entspricht 1 Euro/Monat, nur bis zu diesem Betrag würde ich von einer Klage absehen)
Die meisten wehren sich nicht, weil Sie keine Vorstellung haben, um welche Unsummen es eigentlich geht. Es sind gerade diese "20 Millionen täglich", die bei den meisten ungläubiges Nachrechnen zu Folge hat und schon so manchen vom stillen "ich zahl halt" zum "mit mir nicht" gemacht hat. Wehrt euch und macht diese Zahl publik!

"Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart" so beginnt ein BS Brief an A, der noch nie eine Ratenzahlung mit irgendwem vereinbart hat.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: dentuscr am 10. September 2014, 15:19
langan, hast du nach diesem Schreiben was neues bekommen oder war jetzt in den letzten 2 Monate nichts mehr von dem Verein zu hören ?
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Mirkannkeinerwas am 10. September 2014, 15:31
langan, hast du nach diesem Schreiben was neues bekommen oder war jetzt in den letzten 2 Monate nichts mehr von dem Verein zu hören ?

Es wird echt immer witziger hier im Forum und dieser Thread ist das beste Beispiel jegliche Post vom BS/LRA zu ignorieren und erst bei nachweislich zugestellten Schreiben dieser Institution tätig zu werden.

Wer sagt denn, daß die Schreiben vom BS/LRA kommen? :D :D :D
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: dentuscr am 10. September 2014, 16:42
Mirkannkeinerwas, eigentlich wollte ich nur wissen wie die GEZ weitervorgeht, nachdem behauptet wird eine Ratenzahlung vereinbart zu haben  ;)
Was wird dann den Menschen "unterstellt"? Zustimmung an SEPA-Lastschriftverfahren  :laugh:


langan, hast du nach diesem Schreiben was neues bekommen oder war jetzt in den letzten 2 Monate nichts mehr von dem Verein zu hören ?

Es wird echt immer witziger hier im Forum und dieser Thread ist das beste Beispiel jegliche Post vom BS/LRA zu ignorieren und erst bei nachweislich zugestellten Schreiben dieser Institution tätig zu werden.

Wer sagt denn, daß die Schreiben vom BS/LRA kommen? :D :D :D

Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: abzocke1 am 10. September 2014, 22:13
ich habe diesen Brief auch bekommen bei mir ist es aber anderes !


1. Gebühren aus 2013 fehlen in meiner Abrechnung ganz ?
2. ich habe nie andere Schreiben von der GEZ erhalten
    und war da auch nie bei der GEZ angemeldet.

3.einen Bescheid mit Rechtsbelehrung habe ich ebenfalls nie erhalten ?
4..eine Rechtsbelehrung habe ich ebenso wenig "nicht und "nie" erhalten !
5. der Brief kam als normale Post 
6. das Datum des Briefes ist 14 Tage zurückdatiert

wäre Nett um Antwort
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: saiya23 am 10. September 2014, 22:26
was ist denn deine Frage abzocke1? :-)

Gehen wir davon aus, mir würde mal so ein Szenario passieren wie es dir passiert ist, ich glaube ich würde es für lästige Werbung halten und einfach nicht beachten.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: bzr123 am 10. September 2014, 23:25
Hallo,
ich habe heute den gleichen Brief bekommen.
Mir wird unterstellt eine Ratenzahlung vereinbart zu haben und ich soll ab jetzt 50€ im Monat zahlen.
Dazu wird mir mein "Kontostand" aufgezeigt, aber nicht, wie sich dieser zusammensetzt.
Bin etwas ratlos wie ich jetzt vorgehen soll. Ich wohne schon seit Jahren in einer WG für die schon die Gebühr von einer anderen Person gezahlt wird.
Ich müsste also keine zusätlichen Gebühren zahlen.
In dem Schreiben ist auch eine Beitragsnummer aufgezählt, wurde ich also Zwangsangemeldet?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: abzocke1 am 10. September 2014, 23:48
mein Nachbar der GEZ zahlt hat mir vorhin erzählt das sein Sohn 18 auch so einen Brief
bekommen hat der sieht genau so aus wie meiner einen Bescheid oder Rechtsbelehrung  hat der Sohn auch nicht bekommen ,
hast du jemals einen Bescheid oder Rechtsbelehrung bekommen von der GEZ2.0 ?
wir jedenfalls nicht .

eins habe ich noch vergessen   sorry ,
diese Briefe tragen alle keinen Namen vom Sachbearbeiter und sind auch nicht Unterschrieben.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: bzr123 am 11. September 2014, 00:01
Das weiß ich leider nicht. Briefe von der GEZ sind teilweise ungelesen in den Papierkorb gelandet, was ich gerade etwas bereue.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: rave am 11. September 2014, 00:10
Also die "vereinbarte Ratenzahlung" habe ich heute auch bekommen. Vereinbart hatte ich... nichts.
Das ist so lästig wie ein Klingelton-Abo fürs Handy und man kann keine Salbe draufschmieren, auf diese Krätze.

In einem der vorigen Schreiben wurde angekündigt, man könne den Rückstand auf einmal zahlen oder auch in Raten 7*50€ plus ein Mal 9,60 € ZUSÄTZLICH zu den eigentlichen Gebühren von 53,96 Euro im Quartal. (Ich "schulde" wohl 359,60 €, kann diese Summe aber gerne weiter wachsen sehen.)

Da es sich hier um ein Sonderangebot handelt (=Ratenzahlung ohne Aufschlag) kam mir dies verdächtig vor und ich habe vorsichtshalber natürlich nix bezahlt.

Ich fühle mich gerade unter Druck gesetzt und total eingeschüchtert (Ironie AUS). Da haben die mich direkt an meiner schwachen Stelle gepackt, die pösen Puben! Ich glaub', ich kauf mir 'nen Störsender!

VG rave
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: abzocke1 am 11. September 2014, 00:20
Das weiß ich leider nicht. Briefe von der GEZ sind teilweise ungelesen in den Papierkorb gelandet, was ich gerade etwas bereue.

vielleicht kannste dich noch daran erinnern ob vielleicht einer der Briefe etwas dicker war ?
ich meine so ein Bescheid umfasst doch sicherlich mehrere Seiten? der Umschlag müsste  doch 
dicker sein also diese Werbe Post von der GEZ2.0?
leider kann ich das nicht so genau sagen einen Bescheid habe ich  noch nie gesehen außer diese kopien aus den Foren .
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: abzocke1 am 11. September 2014, 00:29
Also die "vereinbarte Ratenzahlung" habe ich heute auch bekommen. Vereinbart hatte ich... nichts.
Das ist so lästig wie ein Klingelton-Abo fürs Handy und man kann keine Salbe draufschmieren, auf diese Krätze.

Ich fühle mich gerade unter Druck gesetzt und total eingeschüchtert (Ironie AUS). Da haben die mich direkt an meiner schwachen Stelle gepackt, die pösen Puben! Ich glaub', ich kauf mir 'nen Störsender!

VG rave
wer ist  eigentlich  für diese Art und Schreiben verantwortlich  ?

ich würde gerne gegen die Person mittels Strafanzeige vorgehen "Urkunden Fälschung Nötigung usw " zu mal in meinem Fall ich daran hindert werde gegen einen evtl.  Bescheid  vorzugehen,
einen Bescheid den es nicht gibt gegen den kann man auch nicht vorgehen es wurde  nur eine Geld Forderung  gestellt.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: bzr123 am 11. September 2014, 00:55
Meine Frage ist jetzt eigentlich, sollte ich mich bei denen melden, damit keine weiteren Forderungen aufkommen, da für diese Wohnung schon bezahlt wird und auch schon immer bezahlt wurde?
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: BisZumLetztenAtemzug am 11. September 2014, 10:30
Schon mal dran gedacht, daß die Schreiben Fälschungen von Betrügerbanden sein könnten? Das ganze Netz davon steht voll, u.a. eine Warnung der Polizei.

Wer sicher gehen und Widerspruch einlegen will, muß sich eben beim BS rückversichern, ob die Schreiben von den verschickt wurden.

Ansonsten ab in die Ablage oder in den Müll. ;)
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Grünkohl am 11. September 2014, 12:20
so ein Schreiben mit der Ratenzahlung hab ich auch bekommen, hab natürlich nix bezahlt. :o
Dann kam 3 1/2 Wochen später ein neues Schreiben mit Zahlung der Rundfunkbeiträge (keine Zahlungserinngerung), ich hätte doch sicherlich die Zahlung übersehen...., ::)
nö hab ich nicht, ich warte auf den Beitragsbescheid...
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: BlaueBanane am 11. September 2014, 13:23
Eine fiktive Person A studiert und ist wohnhaft bei seinen Eltern. Die Eltern entrichten bereits den Beitrag.
Person A habe einen anderen Namen als die Eltern.

Person A habe Briefe mit informellem Charakter wie bspw. "Zwangsanmeldung" erhalten.

Person A habe ebenfalls einen Brief mit Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge" und Text
"Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart. Die nächste Rate ist am [Datum] fällig. Bitte zahlen Sie den Betrag von 50,00 EUR. [...]"  mit "Kontostand 3XX Euro" erhalten.

Person A hat nie eine Ratenzahlung mit dem Beitragsservice vereinbart.

Sollte Person A auf den Umstand aufmerksam machen, dass bereits der Beitrag bezahlt wird?

Wie könnte sich Person A verhalten?
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: dentuscr am 11. September 2014, 13:36
an BlaueBanane und bzr.

Wenn eine andere Person zahlt dann habt ihr nichts zu befürchten. Lasst die GEZ doch mal arbeiten und euch weitere Briefe schicken. Ich kann euch aus Erfahrung sagen, wenn man sich dort einmal meldet, dann kommt man da nie wieder raus.

Und euer Fall ist bombemsicher ;) Also einfach cool bleiben

Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt, brauchen die übrigen in der Wohnung lebenden Personen keinen Beitrag zu zahlen.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: NightHawkFreoWa am 11. September 2014, 13:46
Moin

Zitat
Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt, brauchen die übrigen in der Wohnung lebenden Personen keinen Beitrag zu zahlen.

Das setzt aber vorraus, das jeder Bewohner Zugang zu jeder Raumeinheit während jeder Tag und Nachtzeit hat.
(Viel Spaß beim kontrollieren GEZ 2.0)

Die können doch nicht verlangen, dass man wie bei "Fuck for Forrest" lebt.

Gewerblich nutze ich übrigens ein Segelschiff anstelle eines Motorschiffes.

Nun aber mal im Ernst, wieso muss der Vermieter einer Raumeinheit die zum Schlafen geeignet ist nicht den Beitrag entrichten?
Antwort: Weil es herrlich einfach ist auf Vorrat die Daten einer jeden Person in einem zentralen Register zu speichern. Gespeist durch die Infos von Meldeämtern. Die Ermittlung von Vermietern wäre zu aufwendig.

Ich nenne es ganz stumpf: VORRATSDATENSPEICHERUNG
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: dentuscr am 11. September 2014, 15:20
Ja, Datenspeichern. Und es ist immer schön für GEZ wenn man sich selbst dort meldet und seine Daten zur Verfügung stellt - da müssen ja auch die Anmeldeämter nicht gestört werden :D
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: ss32 am 11. September 2014, 17:04
Meine Frage ist jetzt eigentlich, sollte ich mich bei denen melden, damit keine weiteren Forderungen aufkommen, da für diese Wohnung schon bezahlt wird und auch schon immer bezahlt wurde?

Nein, bloß nicht.

Dann würdest du Geld sparen, keine weiteren Liebesbriefe vom BS bekommen und auf die Erfahrung von Vollstreckungsmaßnahmen verzichten müssen. Das ist doch kein Leben.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Carina am 12. September 2014, 09:20
Außerdem scheint es so zu sein, daß der BS hier eine Antwort provozieren will.
Und das scheint dem BS so wichtig zu sein, daß er diese halbseidenen Tricks anwendet.

Vor 2013 hat sich der BS (= GEZ) unter falschem Vorwand Zugang zu Wohnungen verschafft hat.
Heute versuchen sie mit ihren Schreiben Druck aufzubauen und halten sich nur an ihre eigenen Spielregeln.
Wir sind von den vermeintlichen "Schwarzsehern" zu den zahlungsunwilligen "Beitragssschuldnern" mutiert, mehr nicht.
Dabei sollte alles einfacher werden!

Wenn die Rechtlage so klar ist, dann muß man nicht mit Drohungen und irreführenden Schreiben arbeiten. Da stimmt was nicht.
Warum geht man nicht den normalen Weg und schickt Bescheide, wenn doch alles so klar geregelt ist?
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: smartorakel am 12. September 2014, 09:40
Die Ratenzahlungsvereinbarung ergibt nur in Betrachtung des vorangegangenen Schreibens Sinn.
Darin wird eine Ratenzahlung "vorgesehen" wenn die Gesamt-Summe nicht eingeht.
Also wird, da nicht gezahlt, eine Ratenzahlung "unterstellt"!
An Dreistigkeit nicht zu überbieten.
Ich werde diese Aspekte beim Verwaltungsgericht alle ausführlich mit zu Protokoll geben.
Diese Machenschaften gehören zumindest Dokumentiert!
VG
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: watdafuq am 12. September 2014, 10:39
Hallo zusammen,
Spannende Angelegenheit das Ganze! Habe mich in den letzten zwei Stunden einmal belesen, aber auf einen grünen Zweig komme ich leider immer noch nicht.
Folgende Situation:

--- Person A wohnt seit 2012 mit einer Person B in einer Wohngemeinschaft (WG) und Person B zahlt auch brav die GEZ-Gebühren.
--- Person A hat bisher jegliche Aufforderungen der GEZ gekonnt ignoriert, sodass sich mittlerweile der eine oder andere Brief in der Schublade befindet. Dazu zählt seit gestern eine Zahlungsaufforderung über 359,60€ inkl. der Aussage, dass A eine Ratenzahlung von 50€ monatlich ausgemacht hätte (Pustekuchen!...A hat nie etwas unterschrieben).
--- Person A hat jetzt in der Schublade gewühlt und einen Brief gefunden, in dem Person A "zwangsangemeldet" wurde (war noch nicht geöffnet). Ebenfalls steht in dem Briefchen: "Ist die Wohnung bereits unter dem Namen einer Mitbewohnerin/eines Mitbewohners angemeldet? Dann teilen Sie uns bitte unbedingt den Namen und die Beitragsnummer (früher Teilnehmernummer) des Beitragszahlers mit. Für Ihre Mitteilung nutzen Sie bitte den beigefügten Antwortbogen.
--- Auf diesem Antwortbogen hat A die Option, ein Häkchen an entsprechender Stelle zu setzen, dass ein Mitbewohner bereits bezahlt. Da Person B zahlt, hat Person A da auch die entsprechende Beitragsnummer.


Jetzt kommt die entscheidende Sache bzw. der Wunschzustand:
Person A hat wirklich 0 Bock mehr, von der GEZ angeschrieben oder in irgendeiner Weise belästigt zu werden, möchte aber natürlich ebenfalls keine 359,60€ zahlen. Kann Person A jetzt den Antwortbogen nutzen und entsprechend ausfüllen, dass die in der WG wohnende Person B schon lägst zahlt? Nach meinem Verständnis wäre dann doch Person A fein raus, weil Person B ja schon immer gezahlt hat.

Oder kann Person A das Ganze nur lösen, indem
--- Person A zahlt, wobei man die Option eigentlich kategorisch ausschließen sollte (knapp 360€!!!)
oder
--- Person A genauso verfährt, wie die letzten Monate und jegliche Bescheide in die Schublade wandern lässt.

Ich bedanke mich im Voraus!

P.S.: Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Option, sich anzumelden bzw. auf den Mitbewohner zu verweisen, nicht dem allgemeinem Standpunkt dieses Forums wiederspiegelt, dennoch erhoffe ich mir, einen objektiven Tipp, wie Person A da am sinnvollsten vorgeht, um erst einmal Ruhe zu bekommen.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: gurke7 am 12. September 2014, 11:09
ja natürlich, Bewohner einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch, von da her sind Forderungen an Person A gegenstandslos. dort wo bezahlt wurde, brauchen weitere Personen nicht mehr zu zahlen
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: watdafuq am 12. September 2014, 11:18
ja natürlich, Bewohner einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch, von da her sind Forderungen an Person A gegenstandslos. dort wo bezahlt wurde, brauchen weitere Personen nicht mehr zu zahlen

Hallo Gurke7,
Besten Dank für die rasche Antwort!
Wenn ich das Ganze noch einmal kurz wiederholen darf und die nächsten Schritte von Person A aufzeige:
Person A ist demnach fein aus dem Schneider, weil Person B schon immer brav seine Gebühren bezahlt hat (eben weil eine Wohngemeinschaft (WG) gesamtschuldnerisch haftet)).
Die nächsten Schritte, die Person A jetzt angehen würde, wären die folgenden:

Oder sollte Person A anders vorgehen?

Danke für eure Antworten!
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: gurke7 am 12. September 2014, 11:37
einfach Antwortbogen schicken, das haben die ja sowieso in ihrem System verzeichnet, welche Beitragsnummer wann und wo gezahlt hat. wenn die dann noch was wollen, werden sie sich schon melden. Eine Abmeldebestätigung sollte Person A allerdings dann gut aufheben ;)


Edit "Bürger":
Bitte an alle - auch an den Vorposter - beim Kern des Themas zu bleiben, welches da lautet
BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Andere Fragestellungen werden und wurden z.T. schon mehrfach im Forum behandelt.
Hierfür bitte auch die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums ausgiebig nutzen.
Danke :police: ;)
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: 012 am 13. September 2014, 16:54
"ich habe heute den gleichen Brief bekommen.
Mir wird unterstellt eine Ratenzahlung vereinbart zu haben und ich soll ab jetzt 50€ im Monat zahlen.
Dazu wird mir mein "Kontostand" aufgezeigt, aber nicht, wie sich dieser zusammensetzt."

gleiches hier.

Person A habe immernoch keinen beitragsbescheid bekommen.

-sollte der mal kommen > widerspruch
-irgendwann kommt dann ja angeblich eine ablehnung des widerspruchs
-darauf dann klagen
-und dann?
-wie solls dann weitergehen?

entweder es kommt irgendwann ein eintreiber, wenn der nicht reinkommt dann klaut die bank der Person A einfach das geld..
na super.. das hat sich dann ja gelohnt


PS: soylent green ist menschenfleisch
PS2: bloß nicht schimpfen, sonst werden eure beiträge gelöscht. das forum ist ab 12


Edit "Bürger":
Man kann sehr wohl schimpfen - nur eben auch eine Frage der Wortwahl...
Da auch das Pfändungsszenario übertrieben ist, weil üblicherweise bei laufendem Verfahren die Forderungen ausgesetzt werden und eine letztinstanzliche Klageentscheidung noch Monate bzw. womöglich gar Jahre auf sich warten lassen wird, erübrigt sich auch die Frage "wie solls dann weitergehen", da dies zur Kaffeesatzleserei würde...
...und in diesem Thread im Übrigen abschweifend und themenfremd ist.
Bitte beim Thema bleiben, das sich hier auf die unterstellte Ratenzahlungsvereinbarung bezieht.
Danke :police: ;)
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: faust am 13. September 2014, 17:17
Liebe Leute - hier wird der Verdacht der VORRATDATENSPEICHERUNG geäußert -> wäre das nicht ein HERVORRAGENDER Klagegrund für einen ganz grundsätzlichen, ganz großen "Wurf" ?

 ... und das Argument, dass doch der Vermieter die Gebühr zahlen könnte/sollte,  ist zunächst so brillant und so naheliegend ... allerdings wirds dann mit dem Verweigern insgesamt a weng diffiziler :)
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: NightHawkFreoWa am 13. September 2014, 19:08
Moin....

Laut des Staatsvertrages, unterzeichnet von den im Link niedergeschrieben Personen,

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2447/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf (http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2447/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf)

findet sich weder die Möglichkeit einer Ratenzahlung, noch ein Gebühren/ Beitragsbescheid.
Einzig der Festsetzungsbescheid ist aufgelistet. Die LRA's können Zinsen, Kosten und Säumniszuschläge erheben, welche in einer Satzung zu finden sind.

Diese Satzung suche ich! siehe $$$$$$ (http://$$$$$$) 9 Abs. 2

Ah. gefunden für Ni. http://www.niedersachsen.de/download/73245/Nds._MBl._Nr._44_2012_vom_05.12.2012_S._1103-1161.pdf


PS: Wenn der Vermieter zahlen würde, würde er auch bei Leerstand von Wohnungen (Raumeinheiten zum Schlafen) zahlen. Ebenfalls sehe ich eine erhebliche Grauzone bei den "Betriebsstättenbetreibern". Das Gewerbeamt erteilt ja keine Auskunft zum einmaligen Abgleich.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: TomTailor am 22. September 2014, 13:25
Meine Frage ist wenn Person A solch einen Brief mit "Ratenzahlung vereinbart" bekommen hat "kann" Person A eig. bei der Polizei Anzeige wegen Betruges erstatten?
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Nana am 08. Oktober 2014, 19:03
Hallöchen zusammen  :)

Es ist mal wieder soweit... Person A hatte jetzt auch das super Schreiben erhalten das Person A ja angeblich die Ratenzahlung vereinbart hätte. Und einen Kontostand von -380€
Anbei noch den Überweisungsträger und Änderung der Anschrift usw..
Person A geht davon aus das dieses Schreiben auch einfach erstmal ignoriert wird??
Bitte um kurze Rückmeldung. Danke  ;)
LG
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Carina am 08. Oktober 2014, 20:36
Steht hier schon mehrfach geschrieben. Das Schreiben ist irreführend und eine Frechheit.
Solange kein Bescheid kommt, muß man nicht auf diese "Spielchen" eingehen.

Der sogenannte Service der Rundfunkanstalten scheint mit dieser Taktik einer Klagewelle aus dem Weg gehen zu wollen.
Nur keine öffentlichen Diskussionen über die Finanzierung des Rundfunks. Wenn das losgeht wakelt das Konstrukt RBStV.
Und dann gehen erst Recht die Diskussionen über die Notwendigkeit des ÖRR in der jetztigen Form los.


Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: PulleBier am 10. Oktober 2014, 07:40
Ist denn eine Ratenvereinbarung kein Bescheid? ALso muss man dagegen nichts tun? Aber wie geht es dann weiter?

Mal eine andere Frage: Muss man eigentlich den Beitrag bezahlen, wenn im Haus jemand bezahlt? Angenommen die erwachsene Tochter mit Freund wohnt im Elternhaus. Allerdings hat das Haus zwei separate Wohnungen. Aber das weiß ja niemand. Wie sieht es da aus?
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: PersonX am 10. Oktober 2014, 10:53
Nur wo "Bescheid" drauf steht kann auch ein Bescheid drinn sein. Ein richtiger Bescheid enthält zum die Angaben wer der Aussteller ist, und alle Angaben dazu, sowie eine Rechtsbelehrung. Ist diese nicht vorhanden und trägt der Schreiben dennoch das Wort "Bescheid" dann kann 1 Jahr lang Widerspruch erhoben werden. Alle anderen Schreiben sollten ignoriert werden, sofern diese keine richtige "Mahnung", ebenfalls mit Rechtsbelehrung oder "Vollstreckung" mit Rechtsbelehrung darstellen.

Zum zweiten Punkt, laut den Regeln ist für jede Wohnung zu zahlen, welche direkt erreichbar ist. Also sollte die Wohnung von einem Flur im Haus direkt erreichbar sein, so wäre für diese zu zahlen. Liegen die Wohnungen so, dass diese nur mittels durchlaufen der anderen Wohnung erreicht werden kann, dann ist diese Wohnung keine nach den Regeln.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: PulleBier am 10. Oktober 2014, 10:57
Ok, danke.

Punkt 1 is soweit klar.

Punkt2: Wie wollen die denn herausfinden, wie die Wohnungen verbunden sind? Wenn es nur eine Haustür gibt und man nach oben und unten gehen kann, dann sind es doch theoretisch keine zwei Wohnungen oder?
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: PersonX am 10. Oktober 2014, 11:15
keine weitere Tür, welche abschließbar dazwischen ist? Dann ist es aus Sicht von PersonX eine große Wohnung mit zwei Haushalten, diese werden an sich über haupt gar nicht erfasst, oder halt nur als 1 eine. 2 Haushalte in einer großen Wohnung, das wird PersonX dann noch mit in den weiteren Widerspruch als extra Fall aufnehmen ;-)

Da kann man mal wieder sehen wie willkürlich und absurd diese Regelungen, und wie uneindeutig und zweckfremd diese Regelungen sind. Genau das sind auch die Punkte, welche PersonX in Ihrem Widerspruch mit als Gründe auflistet.

Siehe Zurückweisung Widerspruch formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345

Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: PulleBier am 10. Oktober 2014, 13:01
Doch eigentlich schon. Also Haustür--Flur und oben und unten haben eine abschließbare Tür. Unsere Nachbarn selber Baustil haben es so umgebaut, dass es ein komplettes Haus ist. Aber wer soll das wissen/kontrollieren?


Edit "Bürger":
Diese (wohl eher rhetorische) Frage kann Person A ja mal dem "Beitragsservice" stellen - oder ihrem Ministerpräsidenten und ihren Landtagsabgeordneten, die das allesamt mit verzapft haben ;)
Das Thema hier lautet
BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Andere Themen bitte woanders diskutieren bzw. vorher auch mal die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums bemühen :police:
Danke.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Karl der Karton am 14. Oktober 2014, 19:52
So, erster Post hier...

Als Nicht-Konsument-von-öffentlich-rechtlicher-Einlullkost ist Person D bislang vom BS verschont geblieben, aber dank der eifrigen Hilfe der Meldeämter... Datenabgleich- und Anmeldebettelbriefe gab es bislang 2, dann die Anmeldung, jetzt dieses Schreiben mit der Ratenzahlung.

Datum auf dem Schreiben: 02.10.14
Datum für die Fälligkeit der ersten "vereinbarten" Rate über 50 €: 15.10.14
Datum des Empfangs dieses Toilettenpapierersatzes im Briefkasten: 10.10.14, also 5 Tage Zeit! Das hat den Nachgeschmack, mein lieber Scholli...

Das ist in mehrerlei Hinsicht Betrug. Zitat: "Sie haben mit uns die Ratenzahlung vereinbart." Kontakt zum BS? Hatte D nicht. Die geforderte Summe von gut 375 € hat D auch nicht einfach so akzeptiert, warum sollte er auch? Einen Betragsbescheid gab es auch nicht für D, dafür gibt es jetzt aber mit dem nächsten Schreiben vom BS (Wer muss jetzt auch an Penn und Teller denken?) eine Strafanzeige. Wer sich als (Anlauf)Kontakt eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems in einem demokratischen Staat verstanden und gesehen werden will, der sollte seine Mafiafantasien besser da lassen, wo sie keinen stören.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Karl der Karton am 22. Oktober 2014, 11:45
...noch zum ersten Post von mir:

D. prüft momentan die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen versuchten Betruges (siehe Post vom 14.10.14), Falschaussage und Nötigung. Hat jemand eventuell einen Link für die Gesetzmäßigkeiten für Sachsen-Anhalt (insbesondere Verwaltungsgesetze, etc.)? 

Wer haftet eigentlich für den Inhalt der Anschreiben des BS? Da die Herrschaften ja nach eigener Aussage nicht rechtsfähig sind, wäre doch die zuständige Landesrundfunkanstalt in Haftung zu nehmen, oder etwa nicht?
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Konspirativ am 22. Oktober 2014, 19:21
Keine Ahnung warum sich Herr Karl der Karton so aufregt?

Wenn der Wisch keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, dann ist nix zu unternehmen.
Zudem ist doch gar nicht bewiesen, daß dieses Schreiben vom Beitragsservice kommt. Es könnte genauso eine Fäschung von Betrügerbanden sein, die nur darauf warten bis einer den ersten Fuffi überweist. ;)
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: badboy-72 am 07. November 2014, 10:53
Hallo zusammen.

Person A hat auch so einen tollen Brief bekommen, wo eine Ratenzahlung vereinbart wurde  :o
Vorangegangen war ein Schreiben das man erfolgreich zum 01.01.2013 angemeldet wurde (wer ist da in der Beweispflicht das es stimmt?) und einen Rückstand von ca. 380€ auf seinem Konto hat.

Zum Schreiben, das die erste Rate fällig wird, hat Person A mal eine Frage. Wenn man nichts unternimmt, besteht die Möglichkeit das die Forderung z.B. als Negativeintrag in die Schufa kommt? Oder wird irgendwann einfach ein Bescheid folgen?

Sollte Person A evt. sogar auf das Schreiben reagieren und fragen worauf man die Ratenzahlungsvereinbarung stützt? Die Überlegung von Person A dabei, Zeit schinden. (3 Monate) Person A prüft gerade ob die RV um das Verwaltungsrecht aufstocken kann und Person A somit abgesichert wäre.

Absicht von Person A ist auf jeden Fall der Klageweg.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: PersonX am 07. November 2014, 11:50
Solange es kein Bescheid ist, welcher bei Nichtzahlung und Nicht Reaktion irgendwann kommt, ist jede Reaktion und damit ist Brief und Telefonkontakt mit dem BS vergebene Liebesmühe.

Die Beweislast trägt laut diesem Vertrag, der Satzung und dem Gesetz dazu der vermeintliche Schuldner, aber das sollte aktuell doch noch keine Rolle spielen. Sollte es der Person A jedoch wichtig sein ein anderes Datum zu übermitteln so steht es Ihm frei das zu tun, eine Verpflichtung und Zustimmung zur Zahlung und Anerkennung dieser ergibt sich daraus nicht zwangsläufig.

Schufa ist hauptsächlich unbegründete Panik bei Personen A bis Z, welche zur zeit noch schlecht informiert sind.

Siehe hier die Voraussetzungen damit überhaut etwas an die Schufa oder ähnliche Dienste übermittelt werden könnte.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28a.html
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Karl der Karton am 07. November 2014, 12:09
Hallo zusammen,

auch bei D. geht die Geschichte ins nächste Kapitel über. Mit Datum vom 01.11.14 (angekommen: heute) gibt es die nächste Zahlungsaufforderung.

Zitat
Sehr geehrter Herr...

Ihre Rundfunkbeiträge UND die nächste Rate sind am 15.11.2014 fällig
Berücksichtigen Sie bitte, dass die aktuelle Forderung weitere offene Beträge enthält. Wir konnten bisher leider keinen Ausgleich der letzten Zahlungsaufforderung feststellen.  Haben Sie unsere Zahlungsaufforderung übersehen?
Bitte zahlen Sie den Betrag von 153,94 €. Für die Überweisung haben wir ein Zahlungsformuilar für Sie vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen...

Wieder kein Beitragsbescheid, keine Rechtsbehelfsbelehrung, kein gar nichts. Zumindest sind noch keine Säumniszinsen/Beträge mit enthalten, aber das ist wohl nur eine Frage der Zeit.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Philosoph am 07. November 2014, 22:20
Der Tip bezüglich der Betrügerbanden ist ja wirklich interessant.
Witzig hingegen ist die Warnung durch ARD und ZDF ( Gefälschte Rechnungen im Umlauf (https://www.rundfunkbeitrag.de/aktuelles/gefaelschte_beitragsservice_rechnungen_im_umlauf/) ):
Zitat
So erkennen Sie die gefälschte Zahlungsaufforderung

Layout, Farbe und Machart der Fälschung sind von den Original-Anschreiben nur schwer zu unterscheiden. Bis auf wenige Rechtschreibfehler ist das Anschreiben auch aufgrund seiner Formulierungen nicht klar als Fälschung identifizierbar.

Es werden jedoch eindeutig falsche Beitragsnummern angegeben – bitte prüfen Sie daher genau, ob die angegebene Beitragsnummer mit Ihrer Beitragsnummer wirklich übereinstimmt.

Die auf dem Vordruck angegebene Kontoverbindung gehört außerdem nicht zum Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die gefälschte IBAN führt den Ländercode CZ.
Wenn also die gefälschten Schreiben sich nur aufgrund von Rechtschreib- oder sonstigen Formfehlern von den "echten" Schreiben unterscheiden lassen, dann habe ich bisher noch kein "echtes" Schreiben gesehen (man denke nur an die falschen Seitenangaben).

Vielleicht sollten alle, die "Vereinbarungen zur Ratenzahlung" erhalten haben, tatsächlich mal den Ländercode der angeführten IBAN kontrollieren. Vielleicht sind sie ja tatsächlich nicht vom Beitragsservice. Wer weiß?


Zurück zum Thema: Ich habe den Verdacht, daß diese "Ratenzahlungsvereinbarungen" die Opfer dazu bringen sollen, entweder empört oder eingeschüchtert Kontakt mit dem Beitragsservice aufzunehmen, was dann zur Folge hätte, daß diese Person ihre Daten mitteilen würde. In dem Moment, in dem man Kontakt aufgenommen und seine Daten mitgeteilt hat, ist man im System gespeichert und daraus wird man natürlich nicht mehr gelöscht.

Man überlege, was Person X zu befürchten hat, wenn sie nicht auf die "Ratenzahlungsvereinbarung" reagiert: Im schlimmsten Fall steht irgendwann irgendeine öffentlich-rechtliche Person vor der Tür und will Geld sehen. Dann kann doch Person X immer noch darauf verweisen, daß sie niemals einer Ratenzahlung zugestimmt hat und daß sie doch gerne einen gegenteiligen Beweise sehen möchte, bevor sie sich die Zeit stehlen läßt. Da dieser Beweis ja nicht erbracht werden kann, kann in dieser Hinsicht auch nichts unternommen werden.
Es bleibt allein der Tatbestand bestehen, daß jeder Inhaber einer Wohnung sich beim Beitragsservice anzumelden habe und eine Ordnungswidrigkeit begeht, sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen. Das Eine hat aber nichts mit dem Anderen zu tun.

Was nun diejenigen angeht, die in einer Wohngemeinschaft (welcher Art auch immer leben), in der schon eine Person den Beitrag zahlt, so darf der zu Unrecht angeschriebene Mitbewohner durchaus die Schreiben ignorieren, da der Beitrag pro Wohnung und nicht pro Person fällig ist und damit keine weiteren Anschreiben erstellt werden dürfen, wenn für die besagte Wohnung schon ein Beitrag gezahlt wird. (Selbiges gilt übrigens auch für Selbständige, die einen Arbeitsplatz in ihrer Wohnung haben: Für diesen müssen sie natürlich nicht nochmal zahlen. In dieser Hinsicht hat der neue Beitragsservice sich durch Fehlinformation Lorbeeren verdient, denn auf Nachfragen wurde durchaus behauptet, für den Arbeitsplatz in der Wohnung sei ein zusätzlicher Beitrag fällig. )

Kurz: Wenn für eine Wohnung schon ein Beitrag gezahlt wird, dann sind weitere Anschreiben völlig ohne Geltung. Sie dienen nur dem Versuch, weitere Daten zu erhalten.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Karl der Karton am 08. November 2014, 02:36
Zurück zum Thema: Ich habe den Verdacht, daß diese "Ratenzahlungsvereinbarungen" die Opfer dazu bringen sollen, entweder empört oder eingeschüchtert Kontakt mit dem Beitragsservice aufzunehmen, was dann zur Folge hätte, daß diese Person ihre Daten mitteilen würde. In dem Moment, in dem man Kontakt aufgenommen und seine Daten mitgeteilt hat, ist man im System gespeichert und daraus wird man natürlich nicht mehr gelöscht.

Man überlege, was Person X zu befürchten hat, wenn sie nicht auf die "Ratenzahlungsvereinbarung" reagiert: Im schlimmsten Fall steht irgendwann irgendeine öffentlich-rechtliche Person vor der Tür und will Geld sehen. Dann kann doch Person X immer noch darauf verweisen, daß sie niemals einer Ratenzahlung zugestimmt hat und daß sie doch gerne einen gegenteiligen Beweise sehen möchte, bevor sie sich die Zeit stehlen läßt. Da dieser Beweis ja nicht erbracht werden kann, kann in dieser Hinsicht auch nichts unternommen werden.
Es bleibt allein der Tatbestand bestehen, daß jeder Inhaber einer Wohnung sich beim Beitragsservice anzumelden habe und eine Ordnungswidrigkeit begeht, sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen. Das Eine hat aber nichts mit dem Anderen zu tun.

Hm... geht das Spielchen nicht auch eventuell in beide Richtungen? Ich meine... Wie lange darf denn der Beitragsservice das ulkige Verfahren mit den eindeutig gefälschten Ratenzahlungsvereinbarungen treiben, bis man den Wisch namens Beitragsbescheid endlich in die Finger bekommt? Ist das nicht eigentlich Rechtsbeugung? Die nehmen dem "Betragsschuldner" doch die Zeit/Möglichkeit zur Klage weg bzw. versuchen die Zahlung vor dem rechtlich wirksamen (und zum Widerspruch zugelassenen) Bescheid zu erwirken - da muss es doch irgendwo in dieser Republik einen entsprechenden Paragraphen dazu geben...
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: dimon am 08. November 2014, 10:32
Ich würde Anzeige wegen Urkundenfälschung nach §267 StGB http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html bei der Polizei stellen. Es ist wenigstens einen Versuch wert, denn eine Absprache auf Ratenzahlung hat es nie gegeben. Es sei denn, der Beitragsservice wird behaupten, dass es telefonisch vereinbart wurde.

Es ist aber offensichtlich, dass die betroffene Person keine schriftliche Vereinbarung auf Ratenzahlung mit der zuständigen Rundfunkanstalt bzw. Beitragsservice aus Köln getroffen hat.

Wir alle sehen wie kriminell der BS mit den Bürgern umgeht, Hauptsache die kommen an unser Geld >:(
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: mickschecker am 08. November 2014, 10:37
Ist denn das nicht ein klarer Fall mit der nötigen Voraussetzung , diesen Verein wegen Vortäuschung falscher Tatsachen , Betrugsversuches usw. anzuzeigen.
Der Verein hat doch nichts in der Hand , seine angebliche Vereinbarung nachzuweisen.
Zumindest sollte er auf Unterlassung dieses Vorgehens "verdonnert" werden können.
Oder kann in diesem angeblichen Rechtsstaat Hinz und Kunz alles von sich geben ?

Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: koppi1947 am 08. November 2014, 11:00
Hinz und Kunz nicht,aber der Politisch gedeckte BS, "JA" ;)
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: mickschecker am 08. November 2014, 11:11
Das möchte ich aber stark anzweifeln , es hat bisher nur noch keiner echt durchgezogen.
Eine Anzeige auf dieser Grundlage kann nicht so ohne weiteres plattgemacht werden.
"Leider" habe ich noch keines dieser ominösen Dummfrech-Schreiben erhalten...
Bedenken wegen einer Retourkutsche wegen Falschanschuldigung gibt es hier nicht .
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Abgelehnt am 09. November 2014, 17:25
Person A aus Niedersachsen hofft in diesem Thema richtig aufgehoben zu sein. Folgender rein fiktiver Sachverhalt steht zur Diskussion:

Person A hat noch nie Gebühren bezahlt und war auch bisher nicht angemeldet. Nach dreimaligen Anschreiben erfolgte am 22.07.14 die "Bestätigung der Anmeldung".

Am 05.09.14 erhielt Person A die "Ratenzahlungsvereinbarung" sowie eine Mitteilung des Kontostands.

Dem folgte am 02.10.14 und am 01.11.14 weitere "Kontoauszüge" die mittlerweile einen fiktiven Stand von -413,54€ ausweisen. Gebühren oder ähnliches sind nicht aufgeführt.

Person A würde diese Schreiben normalerweise bis zum Erhalt des Bescheids weiterhin als Infobriefe behandeln. Wie würde es sich jedoch darstellen, wenn Person A zum 16.12.14 mit Person B eine gemeinsame Wohnung beziehen würde. Person B ist Beitragszahler und möchte dieses, jedenfalls vorläufig, auch bleiben.

Hat Person A die Pflicht die Adressänderung mitzuteilen? Wie beeinflusst der Umzug das zwangsangemeldete Beitragskonto bzw. wird durch die neue Wohnung eine Neues aufgemacht?
Kommen zu den bestehenden Forderungen weitere hinzu?

Abschließende Info: Person A ist bereit den Klageweg zu beschreiten und dankt im Vorfeld für hilfreiche Antworten!
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: ss32 am 09. November 2014, 19:56
Person A würde diese Schreiben normalerweise bis zum Erhalt des Bescheids weiterhin als Infobriefe behandeln. Wie würde es sich jedoch darstellen, wenn Person A zum 16.12.14 mit Person B eine gemeinsame Wohnung beziehen würde. Person B ist Beitragszahler und möchte dieses, jedenfalls vorläufig, auch bleiben.

Hat Person A die Pflicht die Adressänderung mitzuteilen? Wie beeinflusst der Umzug das zwangsangemeldete Beitragskonto bzw. wird durch die neue Wohnung eine Neues aufgemacht?
Kommen zu den bestehenden Forderungen weitere hinzu?

Zu allererst ist B verpflichtet, seine Adressänderung mitzuteilen. Dann gilt B's Beitragskonto auch für die neue Wohnung, anderenfalls würde ein neues aufgemacht und B müsste doppelt zahlen.
Solange A weder sich selbst angemeldet noch einen Beitragsbescheid erhalten hat, muss er keine neue Adresse mitteilen. (Die bekommt der BS eh vom Meldeamt.)
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Grünkohl am 10. November 2014, 08:52
Person H aus Niedersachsen wurde ja auch eine Ratenzahlung (angeboten :o), also vereinbart obwohl Person H sich noch nie beim BS gemeldet hat und auch nichts bezahlt hat.

Nun hat H natürlich nix bezahlt und nach ein paar Schreiben kam jetzt ein Schreiben, dass Person H die vereinbarte Ratenzahlung nicht eingehalten hat und daher die Gesamtsumme von 3XX nochwas € jetzt sofort fällig sind und H doch zahlen möge, damit nicht weitere Unannehmlichkeiten kommen...

Die könnten auch einfach mal einen Bescheid schicken, anstatt so rumzueiern.., es ist ein Witz...
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: PersonX am 10. November 2014, 10:13
Also bei PersonX hat es bis zum Bescheid so ca. 16 Monate gedauert, aber ohne das Ratenzahlungsspiel, naja aber die Schreiben sind einfach dreist, aber was solls, wer bis her nicht gezahlt hat wird das so wahrscheinlich ja auch zu künftig nicht machen. Denn dazu besteht überhaupt kein Anlass.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Grünkohl am 11. November 2014, 08:56
Person H hat sich nochmal die Schreiben durchgesehen.
Bei der Bestätigung der Anmeldung wurde für den Rückstand eine Ratenzahlung seitens des BS vorgemerkt (angeboten).
Die machen es also so, dass wenn man dann auch nicht reagiert hat, die Ratenzahlung seitens des BS angenommen wird und der BS auf die Raten wartet.
Irgendwann kommt dann das Schreiben, dass die Ratenzahlung widerrufen wird, weil keine Raten eingegangen sind.
Raffiniert, raffieniert.... >:D
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Karl der Karton am 13. Dezember 2014, 17:05
....Willkommen im Dezember...

...und wieder mal bekommt D. Post vom BS. Wieder kein Beitragsbescheid. Sondern wieder mal Zahlungsaufforderung und der Hinweis auf die angeblich vereinbarte Ratenzahlung.
Schreiben vom 01.12. und - wie immer - im Briefkasten am 12.12.2014, Termin für die Rate ist ganze 3 Tage später. Würde so etwas in der freien Wirtschaft laufen, dann würde die fordernde Seite aber binnen weniger Monate Besuch von Anwälten bekommen. Rechtsbeugung par Excellence. Die geforderte Rate: über 200 Euro (3 mal 50 Euro Rate für Oktober, November, Dezember und natürlich der Betrag fürs aktuelle Vierteljahr nicht-konsumieren-der-öffentlich-rechtlichen-Senderkost. Offenbar will man zuerst die 500 Euro Marke überschreiten um das Ganze dann gleich an die eintreibenden Instanzen weitergeben zu können...

Mal zum Vergleich: D's Wohnung kostet rund 220 Euro Warmmiete. Dank der Gier des ÖR müsste D eine komplette "zusätzliche Monatsmiete" pro Jahr abdrücken.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: nexus77 am 13. Dezember 2014, 17:29
....Willkommen im Dezember...

...und wieder mal bekommt D. Post vom BS. Wieder kein Beitragsbescheid. Sondern wieder mal Zahlungsaufforderung und der Hinweis auf die angeblich vereinbarte Ratenzahlung.
Schreiben vom 01.12. und - wie immer - im Briefkasten am 12.12.2014,

Dito, Schreiben vom 5.12. bei A am 11.12.

A HAt mir denen GAR NICHTS vereinbart. Das ist doch "Vorspiegelung falscher Tatsachen"... und auf seinen vorigen Brief und E-mail wurde gar nicht eingegangen.
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: PersonX am 13. Dezember 2014, 21:01
wird durch eine Person A bis Z ein Beitragsbescheid angestrebt, dann einfach warten, sollte es keine solche Vereinbarung geben diese Schreiben für den Richter aufheben
Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: rave am 14. Dezember 2014, 00:38
Hallo zusammen,

Schreiben vom 06.12.2014, eingegangen am 11.12.2014:
Die -nicht vereinbarte- Ratenzahlung wird mir nun aufgekündigt. Na sowas. Liegt daran, dass ich einfach nicht bezahlt habe. Vermute ich mal.
Das ist mir wohl selektiv durchgerutscht.
Von meinem Verständnis hatte ich "Nichtzahlung" gewollt. Nix anderes. Jetzt wurde die "Vereinbarung" aufgehoben.
"Werft den Purschen zu Poden. Der Pursche ist ein Widerporst" oder so! SO ernst ist das.
Der Rückstand ist nun in einer Summe fällig. Also 413,54 Euro (die Summe stimmt sogar für 23 Monate).
Die Summe kann da gerne stehen.
Mit der sofortigen Zahlung vermeide ich weitere Maßnahmen mit zusätzlichen Kosten. steht da.
Also wenn hier jemand dieser Protagonisten mitliest: "Ja, ich will weitere Maßnahmen mit zusätzlichen Kosten!"
Gebt mir den Bescheid, damit ich in den Ring steigen kann. Und gut ist. Ich will die LRA besuchen, um Widerspruch zu erheben zur Niederschrift.
Dafür nehme ich mir frei. Hoffentlich ist jemand vor Ort mit Ausdauer der zudem noch lesen und schreiben kann. Wäre extrem hiflreich.
Langsam brauche ich einen Leitz-Ordner für die Infoschreiben.

VG rave

Titel: Re: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Beitrag von: Pepe am 14. Dezember 2014, 14:35
@Rave

Bin dabei zur Niederschrift in Frankfurt!!!!!!!!