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Autor Thema: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!  (Gelesen 56248 mal)

P
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keine weitere Tür, welche abschließbar dazwischen ist? Dann ist es aus Sicht von PersonX eine große Wohnung mit zwei Haushalten, diese werden an sich über haupt gar nicht erfasst, oder halt nur als 1 eine. 2 Haushalte in einer großen Wohnung, das wird PersonX dann noch mit in den weiteren Widerspruch als extra Fall aufnehmen ;-)

Da kann man mal wieder sehen wie willkürlich und absurd diese Regelungen, und wie uneindeutig und zweckfremd diese Regelungen sind. Genau das sind auch die Punkte, welche PersonX in Ihrem Widerspruch mit als Gründe auflistet.

Siehe Zurückweisung Widerspruch formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345



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P
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Doch eigentlich schon. Also Haustür--Flur und oben und unten haben eine abschließbare Tür. Unsere Nachbarn selber Baustil haben es so umgebaut, dass es ein komplettes Haus ist. Aber wer soll das wissen/kontrollieren?


Edit "Bürger":
Diese (wohl eher rhetorische) Frage kann Person A ja mal dem "Beitragsservice" stellen - oder ihrem Ministerpräsidenten und ihren Landtagsabgeordneten, die das allesamt mit verzapft haben ;)
Das Thema hier lautet
BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Andere Themen bitte woanders diskutieren bzw. vorher auch mal die Suchfunktion des Forums bemühen :police:
Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2014, 02:24 von Bürger«

K
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So, erster Post hier...

Als Nicht-Konsument-von-öffentlich-rechtlicher-Einlullkost ist Person D bislang vom BS verschont geblieben, aber dank der eifrigen Hilfe der Meldeämter... Datenabgleich- und Anmeldebettelbriefe gab es bislang 2, dann die Anmeldung, jetzt dieses Schreiben mit der Ratenzahlung.

Datum auf dem Schreiben: 02.10.14
Datum für die Fälligkeit der ersten "vereinbarten" Rate über 50 €: 15.10.14
Datum des Empfangs dieses Toilettenpapierersatzes im Briefkasten: 10.10.14, also 5 Tage Zeit! Das hat den Nachgeschmack, mein lieber Scholli...

Das ist in mehrerlei Hinsicht Betrug. Zitat: "Sie haben mit uns die Ratenzahlung vereinbart." Kontakt zum BS? Hatte D nicht. Die geforderte Summe von gut 375 € hat D auch nicht einfach so akzeptiert, warum sollte er auch? Einen Betragsbescheid gab es auch nicht für D, dafür gibt es jetzt aber mit dem nächsten Schreiben vom BS (Wer muss jetzt auch an Penn und Teller denken?) eine Strafanzeige. Wer sich als (Anlauf)Kontakt eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems in einem demokratischen Staat verstanden und gesehen werden will, der sollte seine Mafiafantasien besser da lassen, wo sie keinen stören.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2014, 20:08 von Karl der Karton«

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...noch zum ersten Post von mir:

D. prüft momentan die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen versuchten Betruges (siehe Post vom 14.10.14), Falschaussage und Nötigung. Hat jemand eventuell einen Link für die Gesetzmäßigkeiten für Sachsen-Anhalt (insbesondere Verwaltungsgesetze, etc.)? 

Wer haftet eigentlich für den Inhalt der Anschreiben des BS? Da die Herrschaften ja nach eigener Aussage nicht rechtsfähig sind, wäre doch die zuständige Landesrundfunkanstalt in Haftung zu nehmen, oder etwa nicht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2014, 11:50 von Karl der Karton«

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Keine Ahnung warum sich Herr Karl der Karton so aufregt?

Wenn der Wisch keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, dann ist nix zu unternehmen.
Zudem ist doch gar nicht bewiesen, daß dieses Schreiben vom Beitragsservice kommt. Es könnte genauso eine Fäschung von Betrügerbanden sein, die nur darauf warten bis einer den ersten Fuffi überweist. ;)


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b
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Hallo zusammen.

Person A hat auch so einen tollen Brief bekommen, wo eine Ratenzahlung vereinbart wurde  :o
Vorangegangen war ein Schreiben das man erfolgreich zum 01.01.2013 angemeldet wurde (wer ist da in der Beweispflicht das es stimmt?) und einen Rückstand von ca. 380€ auf seinem Konto hat.

Zum Schreiben, das die erste Rate fällig wird, hat Person A mal eine Frage. Wenn man nichts unternimmt, besteht die Möglichkeit das die Forderung z.B. als Negativeintrag in die Schufa kommt? Oder wird irgendwann einfach ein Bescheid folgen?

Sollte Person A evt. sogar auf das Schreiben reagieren und fragen worauf man die Ratenzahlungsvereinbarung stützt? Die Überlegung von Person A dabei, Zeit schinden. (3 Monate) Person A prüft gerade ob die RV um das Verwaltungsrecht aufstocken kann und Person A somit abgesichert wäre.

Absicht von Person A ist auf jeden Fall der Klageweg.


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Mfg
badboy-72

P
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Solange es kein Bescheid ist, welcher bei Nichtzahlung und Nicht Reaktion irgendwann kommt, ist jede Reaktion und damit ist Brief und Telefonkontakt mit dem BS vergebene Liebesmühe.

Die Beweislast trägt laut diesem Vertrag, der Satzung und dem Gesetz dazu der vermeintliche Schuldner, aber das sollte aktuell doch noch keine Rolle spielen. Sollte es der Person A jedoch wichtig sein ein anderes Datum zu übermitteln so steht es Ihm frei das zu tun, eine Verpflichtung und Zustimmung zur Zahlung und Anerkennung dieser ergibt sich daraus nicht zwangsläufig.

Schufa ist hauptsächlich unbegründete Panik bei Personen A bis Z, welche zur zeit noch schlecht informiert sind.

Siehe hier die Voraussetzungen damit überhaut etwas an die Schufa oder ähnliche Dienste übermittelt werden könnte.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28a.html


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Hallo zusammen,

auch bei D. geht die Geschichte ins nächste Kapitel über. Mit Datum vom 01.11.14 (angekommen: heute) gibt es die nächste Zahlungsaufforderung.

Zitat
Sehr geehrter Herr...

Ihre Rundfunkbeiträge UND die nächste Rate sind am 15.11.2014 fällig
Berücksichtigen Sie bitte, dass die aktuelle Forderung weitere offene Beträge enthält. Wir konnten bisher leider keinen Ausgleich der letzten Zahlungsaufforderung feststellen.  Haben Sie unsere Zahlungsaufforderung übersehen?
Bitte zahlen Sie den Betrag von 153,94 €. Für die Überweisung haben wir ein Zahlungsformuilar für Sie vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen...

Wieder kein Beitragsbescheid, keine Rechtsbehelfsbelehrung, kein gar nichts. Zumindest sind noch keine Säumniszinsen/Beträge mit enthalten, aber das ist wohl nur eine Frage der Zeit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2014, 21:08 von Bürger«

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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Der Tip bezüglich der Betrügerbanden ist ja wirklich interessant.
Witzig hingegen ist die Warnung durch ARD und ZDF ( Gefälschte Rechnungen im Umlauf ):
Zitat
So erkennen Sie die gefälschte Zahlungsaufforderung

Layout, Farbe und Machart der Fälschung sind von den Original-Anschreiben nur schwer zu unterscheiden. Bis auf wenige Rechtschreibfehler ist das Anschreiben auch aufgrund seiner Formulierungen nicht klar als Fälschung identifizierbar.

Es werden jedoch eindeutig falsche Beitragsnummern angegeben – bitte prüfen Sie daher genau, ob die angegebene Beitragsnummer mit Ihrer Beitragsnummer wirklich übereinstimmt.

Die auf dem Vordruck angegebene Kontoverbindung gehört außerdem nicht zum Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die gefälschte IBAN führt den Ländercode CZ.
Wenn also die gefälschten Schreiben sich nur aufgrund von Rechtschreib- oder sonstigen Formfehlern von den "echten" Schreiben unterscheiden lassen, dann habe ich bisher noch kein "echtes" Schreiben gesehen (man denke nur an die falschen Seitenangaben).

Vielleicht sollten alle, die "Vereinbarungen zur Ratenzahlung" erhalten haben, tatsächlich mal den Ländercode der angeführten IBAN kontrollieren. Vielleicht sind sie ja tatsächlich nicht vom Beitragsservice. Wer weiß?


Zurück zum Thema: Ich habe den Verdacht, daß diese "Ratenzahlungsvereinbarungen" die Opfer dazu bringen sollen, entweder empört oder eingeschüchtert Kontakt mit dem Beitragsservice aufzunehmen, was dann zur Folge hätte, daß diese Person ihre Daten mitteilen würde. In dem Moment, in dem man Kontakt aufgenommen und seine Daten mitgeteilt hat, ist man im System gespeichert und daraus wird man natürlich nicht mehr gelöscht.

Man überlege, was Person X zu befürchten hat, wenn sie nicht auf die "Ratenzahlungsvereinbarung" reagiert: Im schlimmsten Fall steht irgendwann irgendeine öffentlich-rechtliche Person vor der Tür und will Geld sehen. Dann kann doch Person X immer noch darauf verweisen, daß sie niemals einer Ratenzahlung zugestimmt hat und daß sie doch gerne einen gegenteiligen Beweise sehen möchte, bevor sie sich die Zeit stehlen läßt. Da dieser Beweis ja nicht erbracht werden kann, kann in dieser Hinsicht auch nichts unternommen werden.
Es bleibt allein der Tatbestand bestehen, daß jeder Inhaber einer Wohnung sich beim Beitragsservice anzumelden habe und eine Ordnungswidrigkeit begeht, sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen. Das Eine hat aber nichts mit dem Anderen zu tun.

Was nun diejenigen angeht, die in einer Wohngemeinschaft (welcher Art auch immer leben), in der schon eine Person den Beitrag zahlt, so darf der zu Unrecht angeschriebene Mitbewohner durchaus die Schreiben ignorieren, da der Beitrag pro Wohnung und nicht pro Person fällig ist und damit keine weiteren Anschreiben erstellt werden dürfen, wenn für die besagte Wohnung schon ein Beitrag gezahlt wird. (Selbiges gilt übrigens auch für Selbständige, die einen Arbeitsplatz in ihrer Wohnung haben: Für diesen müssen sie natürlich nicht nochmal zahlen. In dieser Hinsicht hat der neue Beitragsservice sich durch Fehlinformation Lorbeeren verdient, denn auf Nachfragen wurde durchaus behauptet, für den Arbeitsplatz in der Wohnung sei ein zusätzlicher Beitrag fällig. )

Kurz: Wenn für eine Wohnung schon ein Beitrag gezahlt wird, dann sind weitere Anschreiben völlig ohne Geltung. Sie dienen nur dem Versuch, weitere Daten zu erhalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2014, 22:27 von Philosoph«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

K
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Zurück zum Thema: Ich habe den Verdacht, daß diese "Ratenzahlungsvereinbarungen" die Opfer dazu bringen sollen, entweder empört oder eingeschüchtert Kontakt mit dem Beitragsservice aufzunehmen, was dann zur Folge hätte, daß diese Person ihre Daten mitteilen würde. In dem Moment, in dem man Kontakt aufgenommen und seine Daten mitgeteilt hat, ist man im System gespeichert und daraus wird man natürlich nicht mehr gelöscht.

Man überlege, was Person X zu befürchten hat, wenn sie nicht auf die "Ratenzahlungsvereinbarung" reagiert: Im schlimmsten Fall steht irgendwann irgendeine öffentlich-rechtliche Person vor der Tür und will Geld sehen. Dann kann doch Person X immer noch darauf verweisen, daß sie niemals einer Ratenzahlung zugestimmt hat und daß sie doch gerne einen gegenteiligen Beweise sehen möchte, bevor sie sich die Zeit stehlen läßt. Da dieser Beweis ja nicht erbracht werden kann, kann in dieser Hinsicht auch nichts unternommen werden.
Es bleibt allein der Tatbestand bestehen, daß jeder Inhaber einer Wohnung sich beim Beitragsservice anzumelden habe und eine Ordnungswidrigkeit begeht, sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen. Das Eine hat aber nichts mit dem Anderen zu tun.

Hm... geht das Spielchen nicht auch eventuell in beide Richtungen? Ich meine... Wie lange darf denn der Beitragsservice das ulkige Verfahren mit den eindeutig gefälschten Ratenzahlungsvereinbarungen treiben, bis man den Wisch namens Beitragsbescheid endlich in die Finger bekommt? Ist das nicht eigentlich Rechtsbeugung? Die nehmen dem "Betragsschuldner" doch die Zeit/Möglichkeit zur Klage weg bzw. versuchen die Zahlung vor dem rechtlich wirksamen (und zum Widerspruch zugelassenen) Bescheid zu erwirken - da muss es doch irgendwo in dieser Republik einen entsprechenden Paragraphen dazu geben...


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Ich würde Anzeige wegen Urkundenfälschung nach §267 StGB http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html bei der Polizei stellen. Es ist wenigstens einen Versuch wert, denn eine Absprache auf Ratenzahlung hat es nie gegeben. Es sei denn, der Beitragsservice wird behaupten, dass es telefonisch vereinbart wurde.

Es ist aber offensichtlich, dass die betroffene Person keine schriftliche Vereinbarung auf Ratenzahlung mit der zuständigen Rundfunkanstalt bzw. Beitragsservice aus Köln getroffen hat.

Wir alle sehen wie kriminell der BS mit den Bürgern umgeht, Hauptsache die kommen an unser Geld >:(


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ist denn das nicht ein klarer Fall mit der nötigen Voraussetzung , diesen Verein wegen Vortäuschung falscher Tatsachen , Betrugsversuches usw. anzuzeigen.
Der Verein hat doch nichts in der Hand , seine angebliche Vereinbarung nachzuweisen.
Zumindest sollte er auf Unterlassung dieses Vorgehens "verdonnert" werden können.
Oder kann in diesem angeblichen Rechtsstaat Hinz und Kunz alles von sich geben ?



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k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Hinz und Kunz nicht,aber der Politisch gedeckte BS, "JA" ;)


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koppi1947

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Das möchte ich aber stark anzweifeln , es hat bisher nur noch keiner echt durchgezogen.
Eine Anzeige auf dieser Grundlage kann nicht so ohne weiteres plattgemacht werden.
"Leider" habe ich noch keines dieser ominösen Dummfrech-Schreiben erhalten...
Bedenken wegen einer Retourkutsche wegen Falschanschuldigung gibt es hier nicht .


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A
  • Beiträge: 20
Person A aus Niedersachsen hofft in diesem Thema richtig aufgehoben zu sein. Folgender rein fiktiver Sachverhalt steht zur Diskussion:

Person A hat noch nie Gebühren bezahlt und war auch bisher nicht angemeldet. Nach dreimaligen Anschreiben erfolgte am 22.07.14 die "Bestätigung der Anmeldung".

Am 05.09.14 erhielt Person A die "Ratenzahlungsvereinbarung" sowie eine Mitteilung des Kontostands.

Dem folgte am 02.10.14 und am 01.11.14 weitere "Kontoauszüge" die mittlerweile einen fiktiven Stand von -413,54€ ausweisen. Gebühren oder ähnliches sind nicht aufgeführt.

Person A würde diese Schreiben normalerweise bis zum Erhalt des Bescheids weiterhin als Infobriefe behandeln. Wie würde es sich jedoch darstellen, wenn Person A zum 16.12.14 mit Person B eine gemeinsame Wohnung beziehen würde. Person B ist Beitragszahler und möchte dieses, jedenfalls vorläufig, auch bleiben.

Hat Person A die Pflicht die Adressänderung mitzuteilen? Wie beeinflusst der Umzug das zwangsangemeldete Beitragskonto bzw. wird durch die neue Wohnung eine Neues aufgemacht?
Kommen zu den bestehenden Forderungen weitere hinzu?

Abschließende Info: Person A ist bereit den Klageweg zu beschreiten und dankt im Vorfeld für hilfreiche Antworten!


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