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Autor Thema: Person A befreit/Person B nicht und deshalb erstes Schreiben - wie vorgehen?  (Gelesen 2664 mal)

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Hallo zusammen,

Person A bezieht ALG2 und ist befreit. Person B ist ein Kind von A, volljährig und arbeitet.
A & B war es die ganze Zeit nicht bewusst dass, in dem Falle Person B zahlungspflichtig ist (weil nicht im der Bedarfsgemeinschaft), da man sich mit dem Thema nie auseinander gesetzt hat.

Person A sendete jeden Quartal Ihre Befreiung und alles war gut. Person B zahlte nie und bekam letztens dieses Schreiben mit der Bitte um Überprüfung ob für die Wohnung Beitrag bezahlt wird, da nach dem Adressdaten-Abgleich fehlt die Zahlung. Darauf sendeten A&B ein gemeinsames Schreiben, dass Beitrag für B durch A befreit ist. Darauf kam die Befreiungsbestätigung für A.

Jetzt meine Fragen:

1. Wie soll man in dem Fall am besten vorgehen? Keine schlafenden Hunde wecken oder lieber doch?
2. Falls es für B eine Zahlungsanforderung kommen soll, wird man dann rückwirkend nachzahlen müssen? Wie weit rückwirkend? Gibt es dann noch Zinsen bzw. Strafbeiträge dazu?

FÜR HILFE/TIPPS WÄREN WIR EUCH UNGLAUBLICH DANKBAR.


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Wenn es zur Nachzahlung kommt, werden 8 Euro Säumniszuschlag hinzugerechnet.


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Wenn es zur Nachzahlung kommt, werden 8 Euro Säumniszuschlag hinzugerechnet.

Hallo Roggi, danke für die Info.

Wird man dann also alles rückwirkend ab 01.01.2013 + 8,00 € zahlem müssen?

Welche Vorgehensweise würdest du hier empfehlen..? Abwarten?/Anfangen zu zahlen? - Personen A & B kennen sich da echt nicht aus und wären wirklich sehr dankbar für jeden Tipp.


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Ja, es wird rückwirkend ab 01.01.2013 der Beitrag verlangt, zusätzlich 8 Euro Säumniszuschlag. Person B wird zunächst einfache Zahlungsaufforderungen bekommen, diese können ignoriert werden. Wenn ein Beitragsbescheid/Gebührenbescheid eingeht und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, muss entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung gehandelt werden. Wenn man die Zahlung verweigern will, ist hier ein Beispiel eines Widerspruchs:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Ich empfehle, nicht zahlen, Widerspruch einlegen, klagen. Wobei nur die wenigsten überhaupt klagen müssen, der Beitragsservice verhindert meiner Meinung nach, dass mit meinen Argumenten geklagt wird, weil er dann verliert, bzw. die Landesrundfunkanstalten verlieren.


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Ja, es wird rückwirkend ab 01.01.2013 der Beitrag verlangt, zusätzlich 8 Euro Säumniszuschlag. Person B wird zunächst einfache Zahlungsaufforderungen bekommen, diese können ignoriert werden. Wenn ein Beitragsbescheid/Gebührenbescheid eingeht und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, muss entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung gehandelt werden. Wenn man die Zahlung verweigern will, ist hier ein Beispiel eines Widerspruchs:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Ich empfehle, nicht zahlen, Widerspruch einlegen, klagen. Wobei nur die wenigsten überhaupt klagen müssen, der Beitragsservice verhindert meiner Meinung nach, dass mit meinen Argumenten geklagt wird, weil er dann verliert, bzw. die Landesrundfunkanstalten verlieren.

Lieber Roggi,

angenommen es kommt zu Klage. Wie würdest du es denn dann argumentieren? Allgemeine schwache finanzielle Lage?

Und  noch was.. falls ich mich für die andere Option entscheiden würde, also ab jetzt von alleine anfangen zu zahlen. Denkst du dass die sich dann wegen den seit 01.01.13 nicht bezahlten Beiträgen  troztdem melden würden?


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Für eine finanzielle schwache Lage sind die Befreiungen vorgesehen, also kein Klagegrund. Wer ab jetzt freiwillig bezahlt, wird trotzdem ab 01.01.2013 nachzahlen müssen. Und für eine Klage fehlen dann wichtige Argumente. Meine Argumente werden nur die Grundrechtsverletzungen sein. Wer bezahlt, lässt diese Argumente verpuffen. Entweder sehe ich meine Grundrechte verletzt und verweigere die Beitragszahlung, oder ich sehe keine Grundrechtsverletzungen und zahle.


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