Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Focus: "SPD-Fraktionschef Oppermann rückt in ZDF-Fernsehrat nach"  (Gelesen 6169 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.420
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Focus:
"SPD-Fraktionschef Oppermann rückt in ZDF-Fernsehrat nach"



dpa/Maurizio Gambarini

Durch den Wechsel zur großen Koalition ist der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann in den ZDF-Fernsehrat nachgerückt.

mehr auf:

http://www.focus.de/regional/rheinland-pfalz/medien-spd-fraktionschef-oppermann-rueckt-in-zdf-fernsehrat-nach_id_3970228.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Administrator
  • Beiträge: 5.121
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Mir fällt nichts mehr ein: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, seine Gremien und die gesamte Politik setzen sich  sogar über das Bundesverfassungsgericht hinweg. Wer regiert dieses Land? Wer sorgt dafür, dass unsere Verfassung eingehalten wird? Wo bleibt der kleine Mann, dem man ein ganzes Leben lang monatlich 18 € abschöpft? – Wir haben es geschafft und als Deutsche sind wir dabei einzigartig und Spitze: gleichzeitig Industrienation, Exportweltmeister, Weltmacht und Schurkenland.

Jeder Leser dieser Zeilen, der mit mir einverstanden ist und einsieht, wie ungerecht und hinterhältig das jetzige System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, aber trotzdem außer in Facebook oder woanders vom Sofa aus zu schimpfen, nichts unternimmt und dabei den Kopf in den Sand steckt, sollte sich die Frage stellen, ob das nicht beschämend ist.

Ich tue was, das was ich kann und manchmal auch mehr. Wie steht es mit euch aus?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2014, 19:47 von René«

C
  • Beiträge: 342
http://www.abendblatt.de/kultur-live/tv-und-medien/article126160932/ZDF-Urteil-wegweisend-fuer-alle-Oeffentlich-Rechtlichen.html

Zitat
Die Karlsruher Richter erklärten am Dienstag in einem Grundsatzurteil den ZDF-Staatsvertrag in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig. Der Erste Senat entschied, dass der Einfluss des Staates in den Aufsichtsgremien des ZDF deutlich verringert werden müsse.


Als Nichtjurist verstehe ich das überhaupt nicht mehr. So wie die Gremien besetzt sind, ist keine staatsferne gegeben. Der Staatsvertrag wird vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Kann man sich auf dieses Urteil berufen? Das kann doch nicht nur heisse Luft sein.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

f

fox

  • Beiträge: 437
Man muß das Ganze positive sehen.
Die Politiker liefern uns gute Argumente für unsere Klagen. ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
http://www.abendblatt.de/kultur-live/tv-und-medien/article126160932/ZDF-Urteil-wegweisend-fuer-alle-Oeffentlich-Rechtlichen.html

Zitat
Die Karlsruher Richter erklärten am Dienstag in einem Grundsatzurteil den ZDF-Staatsvertrag in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig. Der Erste Senat entschied, dass der Einfluss des Staates in den Aufsichtsgremien des ZDF deutlich verringert werden müsse.




Als Nichtjurist verstehe ich das überhaupt nicht mehr. So wie die Gremien besetzt sind, ist keine staatsferne gegeben. Der Staatsvertrag wird vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Kann man sich auf dieses Urteil berufen? Das kann doch ninichtcht nur heisse Luft sein.

Dazu schreibt die Abgeordnete Dr. Gabriele Hiller:

http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_dr_hiller-652-46969--f421884.html#q421884

Zitat
...
Wie schwer Veränderungen sind, sehen Sie an der Umsetzung der Rechtsprechung zum ZDF-Staatsvertrag. Die Umfrageergebnisse des SWR-Forums werde ich mir anschauen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
mit freundlichen Grüßen

Dr. Gabriele Hiller

Dank der TV Ablenkung, dem verharren auf dem Sofa und der fehlenden Berichterstattung tut sich erst mal nichts.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 27
Zitat
Das Gremium überprüft die Einhaltung der Programmrichtlinien des Senders.

Alleine dass ist ein Schlag ins Gesicht für die Demokratie!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...solange Oppermann nur Teil der lt. BVG "zugestandenen" 33% Politikeranteil ist, ist ja erst mal im Sinne des ZDF-Urteils des BVG "alles in Ordnung" ::)
Und solange die Weitergeltungsanordnung gilt (bis Mitte nächsten Jahres) darf er auch Teil eines 45%igen Politikeranteils sein ::)

ZDF Staatsvertrag - Mehrere Regelungen verfassungswidrig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8809.0.html

Interessant aber immer wieder die aufschlussreiche abweichende Meinung des Richters Paulus des BVG...
...auszugsweise dokumentiert in o.g. Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8809.msg61834.html#msg61834

Es kann nur gelten:

Raus mit den Bonzen aus meinem Rundfunkbeitrag!

Keine Zwangsmästung von Lobbykraten!

Freie Wahlen!
Freie Wahl!
Freie Wahl der Medien!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2017, 02:44 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

R
  • Beiträge: 1.126
Man muß das Ganze positive sehen.
Die Politiker liefern uns gute Argumente für unsere Klagen. ;)

Sehe ich auch so. Zum einen die hier im Forum schon genannte Journalisten-Stiftung und nun noch das hier. Warum soll ich mich an das Recht halten, wenn die hohen Herrschaften sich über die bewußt simpel gehaltene und damit dem Intellekt der Polit-Fuzzis entsprechende Anweisung aus Karlsruhe hinwegsetzen?

Wenn die noch nicht einmal bemerkt haben, dass sie bereits angezählt wurden, sind die noch stumpfer als ich es mir bisher vorzustellen wagte.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
Nach oben