Person X hat aber die Möglichkeit, nach dem z.B. dritten oder nach dem z.B. neunten Beitragsbescheid Klage beim VerwG zu erheben,
Warum sollte ich denn da die Initiative ergreifen ?
Meines Erachtens habe ich zu meiner Schuldigkeit das dazu Erforderliche getan , indem ich bisher jedem Beitragsbescheid widersprochen habe.
Ich muss doch sicher nicht noch darum bitten und betteln dass ich endlich mal einen Widerspruchsbescheid erhalte.
Mit einer sicher auch nicht kostenfreien Untätigkeitsklage soll ich also erst mal den Widerspruchsbescheid einklagen.
Ich brauche den nicht unbedingt und dann auch nur , um endlich die Klage einreichen zu können.
Auch ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist verkehrte Welt , zudem auch nicht umsonst zu haben.
Die Sache wird doch von der anderen Seite ganz offensichtlich mit Absicht hinausgezögert und aufgeschoben.
Das ist denen ihre Variante der aufschiebenden Wirkung , gegen meine Klage !
Ich investiere daher keinen zusätzlich zeitlichen und finanziellen Aufwand und werde es so auch dem GV erklären.
Diese Krönung des aufgezwungenen Schwachsinns mache ich nicht mit.