Hallo,
ich möchte gerne wissen, wie es in folgendem Fall um einen Härtefallantrag bestellt wäre:
Eine beliebige Person X, hat ursprünglich Bafög bezogen, allerdings hat sie aufgrund von Leistungsverzug bei der Verlängerung eine Ablehnung erhalten. Dadurch hat sich die wirtschaftliche Situation von X nicht verbessert sondern natürlich verschlechtert.
X musste einen Studienkredit aufnehmen und erhält mit einem 450-Eurojob, Wohngeld. Da Kredit und Wohngeld kein Einkommen sind hat X durch diesen Job gerade mal 350 Euro "echtes Einkommen" und muss Schulden (Kredit) aufnehmen.
Das Einkommen liegt also fast um die Hälfte unter dem ursprünglichen Bafög-Einkommen bzw. des Hartz4-Satzes.
Könnte X in ihrem Fall die Möglichkeit haben, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen.
Freue mich auf hilfreiche Antworten
Lieben Gruß,
Julia