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Autor Thema: Befreiung durch Härtefall möglich? (weniger Einkommen als mit Bafög)  (Gelesen 1917 mal)

d
  • Beiträge: 2
Hallo,

ich möchte gerne wissen, wie es in folgendem Fall um einen Härtefallantrag bestellt wäre:

Eine beliebige Person X, hat ursprünglich Bafög bezogen, allerdings hat sie aufgrund von Leistungsverzug bei der Verlängerung eine Ablehnung erhalten. Dadurch hat sich die wirtschaftliche Situation von X nicht verbessert sondern natürlich verschlechtert.
X musste einen Studienkredit aufnehmen und erhält mit einem 450-Eurojob, Wohngeld. Da Kredit und Wohngeld kein Einkommen sind hat X durch diesen Job gerade mal 350 Euro "echtes Einkommen" und muss Schulden (Kredit) aufnehmen.

Das Einkommen liegt also fast um die Hälfte unter dem ursprünglichen Bafög-Einkommen bzw. des Hartz4-Satzes.

Könnte X in ihrem Fall die Möglichkeit haben, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen.

Freue mich auf hilfreiche Antworten

Lieben Gruß,
Julia


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2014, 22:45 von Bürger«

s
  • Beiträge: 516
Vom BS gibts sicher keine Befreiung, vor Gericht könnte man durchaus Erfolg haben.


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d
  • Beiträge: 2
Danke für Antwort. Was könnte denn, Person X ein Verfahren kosten, um zu erreichen befreit zu werden? Bei Erfolg als auch bei Misserfolg? Bringt eine Rechtsschutzversicherung in so einem Fall etwas?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Als tangierende Information vielleicht bitte auch diesen Beitrag und die dort wiedergegebenen weiterführenden Links konsultieren:

Studentenbefreiung RWTH Aachen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11779.0.html


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