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Autor Thema: GEZ Schreiben "Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag"  (Gelesen 1792 mal)

D
  • Beiträge: 3
GEZ Schreiben "Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag"
Autor: 01. November 2014, 16:31
Hallo,

Was sollte Person A machen, wenn Sie so einen Schreiben wie im Anhang erhalten hat, obwohl sie sich damals bei der GEZ abgemeldet hatte und nun nur dieses Schreiben erhalten hat.

mfg DerNeueAlte


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Wenn "damals" vor 2013 war , dann ist die "damalige" Abmeldung hinfällig und leider nichts mehr wert.
Ab 2013 gibt es keine Abmeldung auf Gerätebasis mehr , seit fast 2 Jahren schon geht es strikt nach Wohnung/Haushalt.  Person A sollte erst mal gar nichts machen  , die Ruhe bewahren und sich hier im Forum etwas mehr einlesen. Dann klärt sich das meiste wie von selbst. Bitte Suchfunktion oben rechts nutzen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hallo "DerNeueAlte",

willkommen im Forum - und "willkommen im Club" ;)

Du hattest eine allgemeine Anfrage gestellt, die sich in großen Teilen, wenn nicht in Gänze erübrigen dürfte, wenn Du die Suchfunktion des Forums bemühst und Dich insbesondere eingehend einliest, verinnerlichst und versuchst, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Da diese allgemeine Frage bereits eingehend im Forum behandelt ist, wird dieser Thread zur Vermeidung mehrfacher Diskussion geschlossen. Dies dient auch der Wahrung bzw. Verbesserung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums.

Bitte achtet alle mit uns gemeinsam darauf, bereits mehrfach behandelte Anfragen/ Diskussionen und auch anderweitig regelwidrige Beiträge zu vermeiden und meldet solche Beiträge auch an die Moderatoren mit dem Link "Moderator informieren" rechts unter jedem Beitrag.
Das unterstützt die Arbeit der Moderatoren und damit auch das Forum.

Das Forum lebt und kann nur Bestand haben, wenn es von den Mitgliedern unterstützt wird.

Danke für Euer Verständnis & Mitwirken.


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