Hallo liebe GEZ-Freunde,
aus reiner Langeweile stelle ich mir folgendes theoretisches Problem zum Zeitvertreib:
Mister X erhält ein Schreiben vom 21.05. dieses Jahres von der neuen GEZ, beantwortet dieses nicht und erhält ein neues vom 24.06.: "vor einiger Zeit haben wir Sie darüber informiert ..." [...] "Sollten Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen."
Dieser Mister X möchte sich ohne großes Gedöns diesem Unfug beugen, da er genug andere Beschäftigung hat. Allerding soll Mister X nun auch rückwirkend also vom 1.1.2013 die Beiträge abführen. Teilweise wurde Mister X in dieser Zeit aber durch Bafög gefördert. Da Mister X damals noch nicht von der GEZ belästigt wurde, hielt er es auch nicht für notwenig sich befreien zu lassen.
Nun hat Mister X gelesen, dass die GEZ zwar problemlos Beiträge rückwirkend von anno dazumal aus jedem Bürger rauspressen darf, aber der Bürger mit Bafögbescheiden die älter sind als 2 Monate - wer hat eigentlich wieder diese Frist ausgeknobelt? - diese auch gleich in der Rundablage ablegen darf.
ALLERDINGS ist meine theoretische Figur Mister X im Internet auf einen Beitrag eines Leidensgenossen gestoßen, der in der gleichen Situation war, dieser gab an, dass er durch Vorlage alter Bafögbescheide von der Zahlung der Beiträge der genannten Zeiträume befreit wurde jedoch nicht durch die Behörde in Köln, sondern durch den Hessischen Rundfunk.
Ist natürlich graue Theorie und alles nur ausgedacht. Aber welche Möglichkeiten hätte den Mister X und was könnte es mit der Befreiung durch den Hessischen Rundfunk auf sich haben, meine erdachte Figur lasse ich übrigens in NRW leben.
Hoffe es findet sich ein Rätselfreund, der mir bei meinem Gedankenspiel behilflich ist.
LG
Andreas