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Autor Thema: Mister X und seine alten Bafögbescheide  (Gelesen 1921 mal)

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Mister X und seine alten Bafögbescheide
Autor: 18. Juli 2014, 10:24
Hallo liebe GEZ-Freunde,

aus reiner Langeweile stelle ich mir folgendes theoretisches Problem zum Zeitvertreib:

Mister X erhält ein Schreiben vom 21.05. dieses Jahres von der neuen GEZ, beantwortet dieses nicht und erhält ein neues vom 24.06.: "vor einiger Zeit haben wir Sie darüber informiert ..." [...] "Sollten Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen."

Dieser Mister X möchte sich ohne großes Gedöns diesem Unfug beugen, da er genug andere Beschäftigung hat. Allerding soll Mister X nun auch rückwirkend also vom 1.1.2013 die Beiträge abführen. Teilweise wurde Mister X in dieser Zeit aber durch Bafög gefördert. Da Mister X damals noch nicht von der GEZ belästigt wurde, hielt er es auch nicht für notwenig sich befreien zu lassen.

Nun hat Mister X gelesen, dass die GEZ zwar problemlos Beiträge rückwirkend von anno dazumal aus jedem Bürger rauspressen darf, aber der Bürger mit Bafögbescheiden die älter sind als 2 Monate - wer hat eigentlich wieder diese Frist ausgeknobelt? - diese auch gleich in der Rundablage ablegen darf.

ALLERDINGS ist meine theoretische Figur Mister X im Internet auf einen Beitrag eines Leidensgenossen gestoßen, der in der gleichen Situation war, dieser gab an, dass er durch Vorlage alter Bafögbescheide von der Zahlung der Beiträge der genannten Zeiträume befreit wurde jedoch nicht durch die Behörde in Köln, sondern durch den Hessischen Rundfunk.

Ist natürlich graue Theorie und alles nur ausgedacht. Aber welche Möglichkeiten hätte den Mister X und was könnte es mit der Befreiung durch den Hessischen Rundfunk auf sich haben, meine erdachte Figur lasse ich übrigens in NRW leben.

Hoffe es findet sich ein Rätselfreund, der mir bei meinem Gedankenspiel behilflich ist.

LG

Andreas


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Nach einiger Recherche im Forum habe ich noch diesen Beitrag hier gefunden:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9039.0

Weiß jemand, was es mit der Befreiung bei Bafögempfängern durch den "Hessischen Rundfunk" auf sich hat, warum soll man sich an diesen weden und nicht an den "Beitragsservice".

Und falls jemand auf die obige rein theoretische Frage eine Antwort hat, wäre ich sehr dankbar.

Andy


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Formal gesehen, die Möglichkeiten nutzen welche bleiben, sofern Person A zahlen möchte.

1. anmelden und sofern die Möglichkeit zum befreien noch besteht ab sofort nutzen.
2. für den fraglichen Zeitraum nicht zahlen, auf den Beitragsbescheid warten und Widerspruch einlegen. Die Gründe dazu sind verschieden und sollten nach persönlicher Betroffenheit ausgewählt werden. Hier im Forum gibt es dazu verschiedene Muster, in wie weit das zum Erfolg führt ist offen.

3. prüfen in wie weit bereits eine weitere Person für den gleichen Haushalt respektive die gleiche Wohnung -ist es überhaupt eine gültige Wohnung laut der Umsetzung des Vertrages als Gesetz? - zahlt, falls es bereits eine Zahlung geben sollte, kann bis Ende 2014 laut der Webseite vom Beitragsservice aus meiner Sicht auch im Nachgang angezeigt werden, dass wohl nicht zu zahlen ist, in wie weit das von Erfolg geprägt ist kann ich nicht beurteilen. Leider widersprechen sich die Aussagen mit den zwei Monaten und der Ausage auf der Webseite, im Zweifel ist es einzuklagen.

Quelle dazu

http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#zutun_wenn_ich_durch_den_neuen_rundfunkbeitrag_entlastet_werde

und hier weitere Informationen zu diesem Punkt

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8220.msg59077.html#msg59077

Der Beitragsservice handelt auch nur im Auftrag der jeweiligen Rundfunkanstalten.



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Ok, danke für die Antwort und die Links. Allerdings hält mich bei noch diese Sache mit dem "Hessischen Rundfunk" auf. Ich nehme an, für eine Person X die, sagen wir in NRW lebt, wäre dann der Westdeutsche Rundfunkt zuständig. Mich beschäftigt das nur, weil ich eben nun schon in zwei Themen gelesen habe, dass der HR selbst "umgänglicher" sei, als der (bundesweite) Beitragsservice.

Denn immerhin wurde ja in dem von mir verlinkten Beitrag, die Befreiung rückwirkend ausgesprochen, obwohl schon die 2-Monats-Frist (Bafögbescheid darf nicht älter sein als 2 Monate) abgelaufen war.

Deswegen hätte mich das mal interessiert, wo genau man sich da wenden muss.


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Person A kann die Schreiben immer auch an die sich jeweilig zuständig fühlende Landesrundfunkanstalt senden. Hier im Forum wird so weit ich es verstanden habe im Allgemeinen davon ausgegangen, das diese solche Schreiben dennoch zum Beitragsservice weiterleiten. Möchte Person A also persönlichen Kontakt um das Anliegen zu klären, könnte versucht werden eine Dame oder einen Herren von der jeweiligen Anstalt selbst zu erreichen, sodann das Anliegen vorzutragen, Notizen zu machen, sich den Namen notieren um die Post dann zu Händen eben dieser Person oder dem mitgeteiltem Ansprechpartner zu senden, damit es nicht irgendwo landet und womöglich falsch verstanden wird. Mit der Suchfunktion hier oben sollte eine Liste der Rundfunkanstalten gefunden werden, bzw.
dort stehen auch Telefonnummen, bitte selbst prüfen ob aktuell,

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622.msg43596.html#msg43596


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