Nach unten Skip to main content

Autor Thema: GEZ macht Person A verrückt ! Existenzminimum !! Student  (Gelesen 2776 mal)

g
  • Beiträge: 3
Hallo,

Ich freue mich,dass es so ein Forum gibt.

Person A's  Problem : A wohnt seit dem 01.02.2013 in einer WG (Viele Studenten) alle haben die Briefe von der GEZ ignoriert. A anfangs auch,aber da A Bafög-berechtigt ist,hat A den Antrag auf Befreiung (Rechtzeitig) geschickt (Ohne einschreiben) A dachte A wäre befreit.

Im Januar 2014 kommt dann Brief,dass A Angemeldet ist. Nach 2 Monaten (zahlung 269 euro). A rief an und sagte,dass A sich schon befreit hat,die behaupteten, es sei nur der Bafögbescheid eingegangen und keine befreiung (Beitragsservice Köln).

Vorgestern hat A sich an den Hessischen Rundfunk telefonisch gewendet. Eine nette Frau war am Telefon. A hat ihr alles erzählt,dass A es wirklich nicht zahlen kann (A ist Ausländer und hat bisher keine Arbeitserlaubnis). Die Frau sagte,A solle an den Hessischen Rundfunk seine Bafögbescheide schicken (von 2012-2014) schicken und Sie würde A Rückwirkend befreien (obwohl nicht möglich) die Frau war eigentlich ganz Kulant. A hat natürlich vor 1 Woche die befreiung wieder verschickt (einschreiben) und werde ab Mai 2014 befreit. Doch A kann die Rechnung jetzt einfach nicht zahlen.

A schickte seine Bafögbescheide an den Hessischen Rundfunk. Aber eine Befreiung (rückwirkend) gab es trotzdem nicht,obwohl am Telefon versprochen,sie hat A sogar ihren Namen erwähnt.

Was soll A machen ? A hat sogar daran gedacht nicht zu zahlen und sein Studium abbrechen und zurückkehren. Weil A keine Strafe machen möchte,denn mein Aufenthalt ist davon abhängig.

A weiss nicht weiter. A geht sogar Plasmaspende,damit A ende des Monats noch was zum Essen hat. 597 Bafög sind schnell weg. :(


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2014, 07:18 von Uwe«

B

Bernd

Traurig wie sich Deutschland entwickelt hat und noch entwickeln wird nur wegen des blöden Fernsehens.

A sollte mal abklären, ob die anderen in der WG die in der gleichen Wohnung wohnen wie A wohnen auch zahlen. Den pro Wohnung nur ein Beitrag. Es genügt dann dass nur einer angemeldet ist.

Falls alle angemeldet wurden wären dass eine Schande. Eigentlich dürften die sich nur einen herauspicken.

Lass dich nicht unterkriegen! Kämpfe weiter und lass dich nicht abspeisen. Anrufen würde ich da nicht. Die können dir auch erzählen das es den Osterhasen gibt. Es gibt nur eine richtige Möglichkeit und zwar per Einschreiben mit Rückschein und sich einen Zeugen suchen. Und Kopien für sich selber nicht vergessen. Per Email wäre es auch noch möglich falls der Eingang der Email automatisch bestätigt wird von denen.

Und alles was vor 2013 war ist Geschichte. Die müssen dir Nachweisen das Du einen Fernseher, Radio oder neuartiges Rundfunkempfangsgerät hattest wie Smartphone, PC.

https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/buergerinnen_und_buerger/
"Informationen für Studierende

Eigene Wohnung, WG oder Studentenwohnheim – pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Welche Regelungen für Studierende gelten und wer eine Befreiung beantragen kann."

https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2450/Der_neue_Rundfunkbeitrag_Informationen_fuer_Studierende.pdf


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2014, 07:18 von Uwe«

g
  • Beiträge: 3
Es gab ein Bundesverfassungsurteil über existensminimum. Kann sich A mit einem Schreiben darauf stützen?wie sehen die Chancen aus? A kann wirklich nicht zahlen !!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2014, 07:18 von Uwe«

R
  • Beiträge: 375
A wird nichts anderes übrig bleiben, als den langwierigen Rechtsweg zu gehen. Abwarten bis der Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, Widerspruch einlegen (einschl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) und gleichzeitig einen Härtefallantrag unter Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellen. Auch sollte sich A in diesem Verfahren auf die Zusagen des HR berufen.

Wird dies abgelehnt, bleibt nur die Klage beim Verwaltungsgericht, hier könnte A ggf. Prozesskostenhilfe beantragen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2014, 07:18 von Uwe«
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

g
  • Beiträge: 3
Hallo,

Vielen Dank an euch,

Es hat sich erledigt. Ich habe einen Härtefallantrag gestellt indem ich ausdrücklich geschrieben habe:Ich kann mir den Betrag nicht leisten,sonst stehe ich unter dem Existensminimum. Die Frau war sehr kulant (Hessischer Rundfunk) und hat mich rückwirkend von 2013 bis jetzt befreit. Bafögbescheide von 2012-jetzt liegen vor. Schöne Osterferien.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2014, 07:19 von Uwe«

 
Nach oben