oder kann sie dies Ignorieren und der Brief ist nicht angekommen?
das geht nicht, die Briefe gelten als zugestellt, wenn sie nicht zurück zum Absender kommen. Leider ist es für die Person zu spät, da die Beitragsnummer verpasst wurde, sprich es erfolgte bereits automatische Anmeldung, auch wenn keiner auf die Brife reagiert hat. So zutun, als ob noch nie etwas angekommen ist wird im Fall der Fälle schwirig (aber nicht möglich).
Es kommt drauf an, ob die Person gleich aufgibt oder mitkämpft.
Wenn kämpft, dann kann man hier folgendes lesen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.htmlso wie ich es verstanden hab will der Threadersteller dem Gerichtsvollzieher klar zu machen nie Post erhalten zu haben, da keine Nachweispflicht seitens GEZ/Beitragsservice gibt, da womöglich Briefe auf dem Postweg verloren gegangen sind oder gar nicht erst versendet wurden. Da sie nicht per Einschreiben zugestellt wurden ist auch aus meiner Sicht vollkommen richtig dagegen vorzugehen und zwar mit allen möglichen Mitteln.
Viele hier aus dem Forum schreiben Widersprüche gegen die Bescheide (sollte die Person auch machen, kostet ja nix, außer Versand), die in 99% aller bekannten Fälle per Einschreiben mit Rücksendeschein versendet werden, damit nämlich der Beitragsservice nicht behaupten kann keine Briefe bekommen zu haben. Glaube mir, es ist eine der meisten und beliebtesten Methoden von GEZ zu behaupten nie was bekommen zu haben.
dafür muß Person A etwas Zeit nehmen und sich hier im Forum schlau lesen, ansonsten abwarten bis ein
Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommt.
Herzlich Willkommen, soviel zur Realität!