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Autor Thema: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid  (Gelesen 8970 mal)

Q
  • Beiträge: 104
Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#15: 30. März 2014, 16:06
Da fühle ich mich direkt heimisch in diesem Bereich  ;)  :angel:

Ich habe heute auch meine Zwangsanmeldung von den Wegelagerern bekommen.

Es war bei mir keine Zahlungsaufforderung dabei, sondern nur ein Schreiben mit Bestätigung der Anmeldung
und ein Antwortschreiben mit der Möglichkeit, Lastschrifteinzug usw.

Das schönste ist ein Hinweis:
Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist jeder Beitragsschuldner....

Ich wüßte nicht, daß ich denen einen Beitrag schulde, daher Ablage "Warten".

Ebenso bei mir, Datum 19.03.2014
Verfahre, wie hier beschrieben.


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