Hallo,
Person A hätte da mal drei Fragen (ich bleib mal beim Ausdruck GEZ, zur Vereinfachung...):
1. Mal angenommen, es gäbe einen Privathaushalt, der seit vielen Jahren ohne Radio, TV und Internet gelebt hätte. Mal angenommen, dieser Privathaushalt hätte gelegentlich (wenn auch sehr selten) Besuch bekommen von einem dieser Prämienjäger der GEZ und auch das eine oder andere Schreiben erhalten. Jedes Mal hätten die Mitglieder dieses Haushaltes kurz geantwortet: Nein, haben wir nicht... und dann die Tür geschlossen. Und mal angenommen, die GEZ hätte auf nachdrücklichere Methoden verzichtet.
Mal angenommen, dieser Haushalt wäre ohne Zahlung der "Gebühr" bis heute "durchgekommen" und wäre auch nach Umstellung des GEZ-Verfahrens noch nie angeschrieben worden... Was würde so einem Haushalt "drohen"?
Es steht ja zu vermuten, dass früher oder später irgendeiner bei der GEZ doch noch die Existenz dieses Haushaltes entdeckt und dann - vor dem Hintergrund der neuen Regelungen - auf den Haushalt zukommt.
Müssen die Mitglieder dieses Haushaltes damit rechnen, dass dann eine Nachforderung der Gebühren seit 01.01.2013 erhoben wird? (Damit rechne ich eigentlich fest.) Und muss darüber hinaus auch mit einer Art "Bußgeld" gerechnet werden? (DAS ist die eigentliche Frage!) Und falls ja, wie hoch würde dieses Bußgeld ausfallen?
Sieht die GEZ das so, dass eigentlich jeder Haushalt jetzt verpflichtet ist von sich aus bei denen vorstellig zu werden und sie zu bitten, dass man doch endlich bezahlen dürfe? Mal angenommen man würde den Standpunkt vertreten "ich wusste davon nix" - würde das genügen um mit der Nachzahlung der Gebühren (=ohne "Extrakosten") "davon zu kommen"??
2. Mal angenommen ein Mitglied dieses Haushaltes hätte an einem anderen Ort eine Praxis, ein Büro oder sowas, für das bereits seit längerem GEZahlt würde. Würde dies die Zahlungspflicht für den Privathaushalt irgendwie beeinflussen (so nach dem Motto 1 x Zahlen langt)? Könnten die Mitglieder des oben genannten Haushaltes vorbringen "wir zahlen doch schon für das Büro und dachten, damit wären wir unseren Verpflichtungen nachgekommen" um ein Bußgeld bei "Entdeckung" abzuwenden?
3. Würde es die Forderung eines Bußgeldes verhindern, wenn sich dieser Haushalt jetzt anmelden würde? Und was müsste man bei der Anmeldung beachten??
Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!
frozzo