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Autor Thema: Bisher 3x Post: "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" - weiterer Ablauf?  (Gelesen 12695 mal)

n
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen!

Erstmal muss ich sagen - schön, dass es so ein Forum gibt und gut, dass es so viele Leute gibt, die gegen diese ZwangsSTEUER sind - richtig so!

Nun zu Person A Anliegen...
Person A hat zwar hier und auch schon auf diversen anderen Seiten schon einiges gelesen, wie man denn am besten vorgehen sollte, jedoch für A nochmal zur Vergewisserung:

Person A hat bisher 3 Briefe bekommen - 1. Brief die allgemeine Info... 2. Erinnerung bitte anmelden.. 3. ebenfalls ne Erinnerung, dass A's Daten noch nicht vorliegen...

1. Wieviele solche "Erinnerungs-Schreiben" habt ihr bekommen ? War nach einer bestimmten Zahl vllt. sogar Schluss ? (Bei einigen im Netz wars nach dem 3. wohl still...)

2. Wenn dann mal dieser ominöse "BeitragsBescheid" kommen sollte - dann muss innerhalb 4 Wochen ein Widerspruch eingelegt werden, richtig?

Wäre toll, wenn ihr Person A einfach mal kurz schildern könntet, wie das bei euch bisher abgelaufen ist und wie viele von diesen "Erinnerungen" ihr bekommen habt, bevor dann der richtig Bescheid kam ;)..

Herzlichen Dank und schönen Abend noch!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2013, 18:36 von Uwe«

  • Beiträge: 3.238
Solange keine konkrete Strafandrohung erfolgt, einfach das machen, was der Service B am besten kann: diese Briefe ignorieren. In solchen Fällen ist es dem Service B wohl nicht möglich, wirksam etwas zu erzwingen. Da dieser Meldezwang im Paragraph 8 des RBStV enthalten ist, welcher offensichtlich das Grundgesetz missachtet, ist dieser Paragraph aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genauso Grundgesetzwidrig wie der restliche RBStV. Dagegen kann Person A sich genauso wehren, wie Person R sich gegen den Beitrag wehrt. Wobei ignorieren vermutlich einfacher ist als Briefe schreiben, der Service B handelt ja genauso. Also abwarten und Tee trinken. Wenn ein Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, die Rechtsbehelfsbelehrung nicht ignorieren, sondern abarbeiten.


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G
  • Beiträge: 18
Hallo liebe Gemeinde :D

Person A hat den zweiten Brief von der GEZ bekommen.

Dem ersten Brief hat Person A beantwortet, in dem Schreiben steht, dass A den Rundfunkstaatsvertrag vom 1.1.2013 nicht anerkennt da er gegen das Grundgesetz verstößt.
Soll A in dem nächsten Schreiben auch das wieder Schreiben?

Gruss Marco



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2013, 13:22 von Uwe«

  • Beiträge: 3.238
Genau das nochmal schreiben. Erst wenn du gegen den ablehnenden Widerspruchbescheid klagen willst kannst du weitere Gründe angeben und alles genauer begründen.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dem ersten Brief hat Person A beantwortet, in dem Schreiben steht, dass A den Rundfunkstaatsvertrag vom 1.1.2013 nicht anerkennt da er gegen das Grundgesetz verstößt.
Soll A in dem nächsten Schreiben auch das wieder Schreiben?

Mit Reaktionen (auch mit Widersprüchen) auf die "Anmeldeschreiben" passiert nichts - außer dass man dann nochmals die Leier von "eine Verfassungswidrigkeit können wir nicht erkennen" u.ä. blabla vorgekaut bekommt und man darüber hinaus einfach mal *angemeldet* wird - damit aber auch die Grundlagen für das tatsächliche Widerspruchs-/ Klageverfahren schafft:

"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben" = Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.msg54304.html#msg54304


Und zum Widerspruchs-/ Klageverfahren gibt es meiner Kenntnis nach im wesentlichen 2 Wege.
Alle darüber hinausgehende Schreiben an ARD-ZDF-GEZ sind meines Erachtens vertane Liebesmüh.

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Variante A
Widerspruch/ Klagen gegen BeitragsBESCHEID


Gesammelte Infos zum vielbeschriebenen "regulären" Klageweg über
- Zahlungsverweigerung
- BeitragsBESCHEID
- Widerspruch gegen BeitragsBESCHEID
- WiderspruchsBESCHEID
- Klage
finden sich hier:

Zahlungsverweigerung - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html


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Variante B
Widerspruch/ Klagen gegen ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG


Der sogenannte "BeitragsBESCHEID" ist nach meinem Verständnis erst der eigentliche "Verwaltungsakt", der demgemäß das Verfahren ins *Verwaltungsrecht* erhebt und gem. Rechtsbehelfsbelehrung überhaupt erst vorgenannten "regulären" Weg der Variante A "Widerspruch/ Klagen gegen BeitragsBESCHEID" eröffnet.

Schlecht für denjenigen, der auf diese Weise klagen will, dem aber ein rechtsmittelfähiger, offizieller BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung über Monate bzw. auf unbestimmte Zeit vorenthalten wird. Oder?

Da derzeit offensichtlich aus mangelnder Kapazität und Logistik bzw. aus Kopflosigkeit, Angst und Chaos heraus zunehmend "Bescheide" auf unbestimmte Zeit hinausgezögert oder - zum Teil sogar dreist und unverholen - verweigert bzw. nicht in Aussicht gestellt werden und somit augenscheinlich mögliche Klagen hinausgezögert werden sollen, ergeben sich zumindest laut Aussage von akademie.de für Klagewillige noch weitere Möglichkeiten:

Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7284.0.html


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n
  • Beiträge: 2
Hallo liebe Gemeinde :D

Person A hat heute den fünften Brief vom Beitragsservice bekommen, nämlich die "Bestätigung der Anmeldung"...

Das scheint wohl die hier schon öfters beschriebene "Zwangsanmeldung" zu sein...

Weitere Taktik? Nach wie vor abwarten, bis ein "Beitragsbescheid" kommt - vorher nicht reagieren, richtig?

Danke mfg


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  • Beiträge: 3.238
Hallo liebe Gemeinde :D

Person A hat heute den fünften Brief vom Beitragsservice bekommen, nämlich die "Bestätigung der Anmeldung"...

Das scheint wohl die hier schon öfters beschriebene "Zwangsanmeldung" zu sein...

Weitere Taktik? Nach wie vor abwarten, bis ein "Beitragsbescheid" kommt - vorher nicht reagieren, richtig?

Danke mfg
Richtig.


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O
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Hallo liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

auch ich habe letzte Woche den 5. Brief erhalten, der eine Anmeldebestätigung ist. Die Briefen erstrecken sich über den Zeitraum 14.05.2013 bis jetzt. Alle Briefe habe ich ordentlich abgeheftet.
Schön zu wissen, dass ich nicht alleine damit bin. Und nun warte auch ich, was weiter passiert.
Gibt es die Möglichkeit, sich an eine Sammelklage anzuschließen, wenn es die Situation erfordert?

Euch allen ein schönes Wochende.  :)


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  • Beiträge: 3.238
Es gibt keine Sammelklagen in Deutschland, sowas ist rechtlich nicht vorgesehen.


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