Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Kosten der Klage  (Gelesen 2869 mal)

p
  • Beiträge: 4
Kosten der Klage
Autor: 14. Januar 2014, 11:55
Hallo,

Person A hat  jetzt einen Beitragsbescheid erhalten und möchte nun auch Widerspruch dagegen einlegen und anschließend eventuell Klagen. Person A ist sich aber nicht sicher, welche Kosten da auf ihn zukommen (Person A hat keine Rechtschutzversicherung). Vielleicht kann jemand  Person A was dazu sagen. Der Streitwert beläuft sich auf 115,88 €.

Gruß pinky


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2014, 12:03 von Uwe«

R
  • Beiträge: 1.126
Re: Kosten der Klage
#1: 14. Januar 2014, 14:32
Worum geht es denn bei Dir?

Leg erst einmal Widerspruch ein. Du wirst Dich wundern, wie lange es dauert, bis Du einen Widerspruchsbescheid erhältst. Oder auch nicht, wenn Du hier im Forum schon fleißig gelesen hast. Also wird noch viel Zeit ins Land gehen.

Da die bei den ÖRR nicht nur Meister im Verprassen sondern auch Verschleppen sind, wird es auch bei Dir zuerst zu einer Untätigkeitsklage kommen, damit Du überhaupt klagen kannst.

Ich habe in der letzten  Woche des alten Jahres für die Untätigkeitsklage 105 Euro als Privatperson bezahlt. Und jetzt warte ich geduldig ab, bis das Gericht aktiv wird, dem Sender die Klage zustellt und die dann ihr Gesäß bewegen.

Die Kosten hierfür werden dem Beklagten auferlegt. Also bekommst Du den Betrag erst einmal zurück.

Und dann wird es aber Zeit, die Klage gegen den Widerspruchsbescheid einzureichen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

p
  • Beiträge: 4
Re: Kosten der Klage
#2: 14. Januar 2014, 19:15
Hi, danke für deine Antwort.
Dann werde ich jetzt erstmal Widerspruch einlegen. Reicht eine kurz Begründung à la "Dem Beitragsbescheid fehlt es an der Rechtsgrundlage..." oder sollte man den Widerspruch etwas ausführlicher Begründen? Und kann es eigentlich passieren, dass die Klage abgewiesen wird oder ähnliches und ich dann alle ausstehenden Beiträge mit einem Mal zahlen muss? Ich versuch schon viel hier im Forum zu lesen, allerdings fehlt es mir im Moment an der Zeit, deswegen frage ich noch die ein oder andere Sache, die mir unklar ist.

Gruß pinky


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.238
Re: Kosten der Klage
#3: 14. Januar 2014, 19:47
Meine Vermutung ist, je ausführlicher und eindringlicher man seinen Widerspruch formuliert, desto länger brauchen die für eine Antwort. Orientiert man sich an einigen Widersprüchen hier aus dem Forum, sollte es ausreichend sein wenn daraus die Argumente verwendet werden, die für einen persönlich zutreffen. Aber egal wie gut der Widerspruch auch sein mag, er wird grundsätzlich abgelehnt, nicht persönlich nehmen. Eine Klage sollte ebenfalls gut begründet sein, damit man nicht einfach so verliert, sondern dafür sollte man gut vorbereitet sein. Nur mit dem Wissen, dass es ungerecht zugeht mit dem Beitrag kann man keine Klage gewinnen, deshalb schaut alles nach Karlsruhe, wo große Entscheidungen dazu erwartet werden. Da es schon Antworten, sogenannte Klageerwiderungen, vom Beitragsservice gibt hier im Forum, kann man sich ein Bild davon machen, welche Argumente wie formuliert werden müssen, damit es klappt. Meine Empfehlung: erst alles lesen, was es an Gerichtsmaterial hier im Forum dazu gibt, dann Widerspruch und Klage formulieren, dann erst bei Bedarf Untätigkeitsklage einreichen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.747
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Kosten der Klage
#4: 15. Januar 2014, 05:47
Kosten der Klage
Gerichtsgebühren 1. Instanz
105 € bis zu einem Streitwert von 300€

Quelle:
Mo, 06. Januar 2014 - Rechnung über die Gerichtsgebühren der KLAGE
"Gebührenberechnung der Kosteneinziehungsstelle der Justiz für das
Verfahren beim Verwaltungsgericht Berlin vom 03.01.2014 "

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/01/gebuhrenberechnung-der.html

Direkt-Link zur Kostenrechnung
http://3.bp.blogspot.com/-QzNFjRatkVY/UsqHVfkpGgI/AAAAAAAABTM/qyFB7L9v99U/s1600/rundfunkbeitrag_verwaltungsgericht_kosten_01_030114.png


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben