Meine Vermutung ist, je ausführlicher und eindringlicher man seinen Widerspruch formuliert, desto länger brauchen die für eine Antwort. Orientiert man sich an einigen Widersprüchen hier aus dem Forum, sollte es ausreichend sein wenn daraus die Argumente verwendet werden, die für einen persönlich zutreffen. Aber egal wie gut der Widerspruch auch sein mag, er wird grundsätzlich abgelehnt, nicht persönlich nehmen. Eine Klage sollte ebenfalls gut begründet sein, damit man nicht einfach so verliert, sondern dafür sollte man gut vorbereitet sein. Nur mit dem Wissen, dass es ungerecht zugeht mit dem Beitrag kann man keine Klage gewinnen, deshalb schaut alles nach Karlsruhe, wo große Entscheidungen dazu erwartet werden. Da es schon Antworten, sogenannte Klageerwiderungen, vom Beitragsservice gibt hier im Forum, kann man sich ein Bild davon machen, welche Argumente wie formuliert werden müssen, damit es klappt. Meine Empfehlung: erst alles lesen, was es an Gerichtsmaterial hier im Forum dazu gibt, dann Widerspruch und Klage formulieren, dann erst bei Bedarf Untätigkeitsklage einreichen.