ARD-ZDF-GEZ wird wohl nur die Meldeadresse interessieren...
Insofern würden die wohl auch auf die Nachzahlung pochen.
Selbst wenn Person A den Aufenthalt an einem anderen Ort plausibel nachweisen könnte, würde die eigentliche Wohnung wohl
- wie eine Zweitwohnung und
- somit als "zahlungspflichtig"
behandelt werden.
Man darf gespannt sein, wie diejenigen dann reagieren, die aufgrund des über Monate/ Jahre dauernden Meldedatenabgleichs erst gegen Ende 2014 angeschrieben werden - und
- rückwirkend zum 01.01.2013
- plötzlich 2x 215 € = 430 € löhnen sollen...
Noch "lustiger" wird's für diejenigen, die gleichzeitig z.B. berufsbedingt eine Zweitwohnung besitzen:
- rückwirkend zum 01.01.2013
- plötzlich 2x 2x 215 € = 860 € !!!
Und zwar auch wenn sie ***NICHTS*** davon genutzt haben!
Das birgt noch einiges an explosivem Sprengstoff...
ARD-ZDF-GEZ sind nur "Maschinen" und Paragraphenreiter - keine Menschen!
Die und die Landespolitiker machen sich keine Vorstellung davon, was da noch auf sie zurollt!!!
Da das System generell krankt, sollte Person A sich überlegen, ob die aktuelle Situation nicht Anlass gibt, generell dagegen vorzugehen und sich sowohl am
Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.netals auch am Widerspruchs- und Klageweg zu beteiligen.
Andere verfolgen noch "eigenwilligere" Wege.
Dem Weg der "Zahlung unter Vorbehalt" kann man im Allgemeinen nicht annähernd die Schlagkraft attestieren, wie der kompletten Zahlungsverweigerung.
ARD-ZDF-GEZ verstehen nur *KLARE ANSAGEN*...