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Autor Thema: GEZ Zahlung Nachzahlung ab 01.01.2013 obwohl wo anders gewohnt?  (Gelesen 4145 mal)

C
  • Beiträge: 1
Hallo Zusammen,

kurzer hypothetischer Sachverhalt mit der freundlichen Bitte um Prüfung:

Person A wohnt seit 3 Jahren am Ort AA, ist allerdings vom 01.11.2012 bis zum 05.10.2013 auf einem Projekt in der Stadt BB gewesen. Dort hat er bei seinen Eltern gewohnt, die GEZ Gebühren bezahlen. Person A hat allerdings bis dato keine GEZ Gebühren bezahlt.

Person A hat nun eine GEZ Zahlungsaufforderung an die Adresse am Ort AA erhalten.
Ab dem 01.01.2013 sind bekannterweise alle Haushalte dazu verpflichtet, den GEZ Beitrag zu zahlen.

Muss Person A nun für die Zeit vom 01.01.2013 bis Anfang Oktober 2013 nachzahlen, obwohl er die komplette Zeit bei seinen Eltern gewohnt hat?

Ab Oktober 2013 würde die Person natürlich (unter Vorbehalt) die GEZ Gebühren bezahlen.


Vielen Dank im Voraus!


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.453
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
ARD-ZDF-GEZ wird wohl nur die Meldeadresse interessieren... :(
Insofern würden die wohl auch auf die Nachzahlung pochen.

Selbst wenn Person A den Aufenthalt an einem anderen Ort plausibel nachweisen könnte, würde die eigentliche Wohnung wohl
- wie eine Zweitwohnung und
- somit als "zahlungspflichtig"
behandelt werden.

Man darf gespannt sein, wie diejenigen dann reagieren, die aufgrund des über Monate/ Jahre dauernden Meldedatenabgleichs erst gegen Ende 2014 angeschrieben werden - und
- rückwirkend zum 01.01.2013
- plötzlich 2x 215 € = 430 € löhnen sollen...

Noch "lustiger" wird's für diejenigen, die gleichzeitig z.B. berufsbedingt eine Zweitwohnung besitzen:
- rückwirkend zum 01.01.2013
- plötzlich 2x 2x 215 € = 860 € !!!

Und zwar auch wenn sie ***NICHTS*** davon genutzt haben!

Das birgt noch einiges an explosivem Sprengstoff... ;)

ARD-ZDF-GEZ sind nur "Maschinen" und Paragraphenreiter - keine Menschen!
Die und die Landespolitiker machen sich keine Vorstellung davon, was da noch auf sie zurollt!!!

Da das System generell krankt, sollte Person A sich überlegen, ob die aktuelle Situation nicht Anlass gibt, generell dagegen vorzugehen und sich sowohl am

Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net

als auch am Widerspruchs- und Klageweg zu beteiligen.

Andere verfolgen noch "eigenwilligere" Wege.

Dem Weg der "Zahlung unter Vorbehalt" kann man im Allgemeinen nicht annähernd die Schlagkraft attestieren, wie der kompletten Zahlungsverweigerung.

ARD-ZDF-GEZ verstehen nur *KLARE ANSAGEN*... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2013, 13:38 von Bürger«
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R
  • Beiträge: 1.126
Zahlung allenfalls erst nach Erhalt eines regelrechten Bescheides und nicht aufgrund der blöden Zahlungsaufforderung und des daran anschließenden Mahnschreibens.



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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