@Savonius
Ich respektiere Deine Skepsis oder gar Pessimismus.
An andere Stelle habe ich schon einmal vermerkt, dass es wirklich auf 'die Betroffenheit' ankommt, auf das 'jetzt reichts'. Und da spielt es für mich keine Rolle, ob ich gegen einen David oder einen Goliath antreten muss. Um gegen etwas vorzugehen, spielt das Alter und die Erfahrung eine Rolle. Und natürlich die Bildung! Und ich habe seit knapp 30 Jahren kein Fernseher und Radio höre ich seit 20 Jahren nur noch morgens höchstens 50 Min., mittags 30 Min. und abends auch nur höchstens 30 Min. Und diese geringe Zeit von ca. knapp 2 Stunden täglich - außer Sonntag, da bin ich fast immer unterwegs - reichen nicht aus, um mich allein aus diesen Quellen zu bilden. Und Fernsehen hat mich - wie erwähnt - die letzten 30 Jahre gar nicht gebildet. Aber - um mit dem dummen Argument der im Widerspruchsbescheid gerne verwendenten Aussage 'in nahezu 100% der beitragspflichtigen Wohnungen und Betriebstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht' - ich bin wirklich froh, dass ich mich durch das Fernsehen nicht 'nahezu zu 100% verblödeln lassen habe, auch wenn mir die Möglichkeit dazu geboden wurde!' Und dennoch behaupte ich, dass ich gebildet bin!
So ist es auch mit Deinem Argument 'Müll', dass die Verantwortlichen der Rundfunkanstalten absichtlich vermeiden, weil das Wort 'Müll' doch auch gleich negativ verwendet werden könnte im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. - Und ich möchte hiermit generell keine beleidigende Worte in Richtung der Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgesprochen haben. Auch wenn an vielen Stellen hier im Forum das Wort 'Müll' gleichbedeutend mit 'schlechten Programmen' oder 'schlechter Programmauswahl' verbunden ist. Wie gesagt, ich habe keinen Fernseher, daher ist mir sehr viel erspart geblieben.
Aber das Solidaritätsprinzip Müllentsorgung sollte nicht in Zusammenhang mit dem Rundfunksystem gebracht werden bzw. halte ich für unzulässig. Beim Müll will ich es ertragen, dass eine Familie mit 5 Personen Müll produziert, während ich in einer Partnerbeziehung ohne Kinder, weniger produziere. Aber wenn die selbe Familie 4 Fernseher in der Wohnung hat und sich gerne damit 'berieseln' lassen will - egal aus welchem Grund, und ich nur mit 1 Radio und ohne Fernseher auskommen will, dann soll die Familie auch dafür Rundfunkbeiträge bezahlen, weil sie das Fernsehen benutzt und nicht weil sie eine Wohnung für sich und ihre Kinder benötigt! Und ich für mich eine Wohnung benötige, damit ich 'vorbildlich' in diesem Staat leben darf und nicht zu einem Wohnungslosen werden muss, um aus dem Rundfunksystem aussteigen zu dürfen.
Also kein Solidaritätsprinzip mit dem Rundfunksystem, weil das nicht 'lebensnotwendig' ist. Müll vermeiden ist auch lebensnotwendig, aber abhängig von gebildeten wie 'bildungsfernen' Haushalten und von der Anzahl der darin Wohnenden bedingt. Was beim Rundfunksystem lebensnotwendig ist - auch Grundversorung genannt - darüber sollen die Gerichte befinden. Und dies machen sie nur dann, wenn sich Menschen darüber aufregen, egal wie viele. Du hast recht: viele Klagen bewirken nicht unbedingt, das viel oder etwas herauskommt. Aber eine knackige Klage garantiert auch nicht unbedingt einen Erfolg. So handelt jeder nach seinem besten Gewissen und seiner Strategie. Entscheident ist aber, dass man überhaupt will und in einer Betroffenheit steckt. Ich stecke in einer, weil ich in dem RBStV und in dem 15. RÄStV. einen Eingriff in meine Selbstbestimmung, Handlungsfreiheit und mein Persönlichkeitsrecht sehe. Und das lasse ich nicht zu.
So wie ich bei vielen anderen Bürgern, die gegen etwas geklagt haben, weil es sie persönlich betraf, Nutznießer geworden bin, so kann es sein, dass durch meine Klage, andere Nutznießer werden. Vielleicht ist das Thema Rundfunkbeitrag nicht Deine Sache, auch wenn es Dich ärgert. Solange Dir der Rundfunkbeitrag nicht weh tut, ok. Mir tut er weh und die Art und Weise, wie man mit mir in diesem Staat umgeht, dessen Grundgesetzt zwar in der Welt in höchsten Tönen gelobt wird, aber in Unter- und Nebensätzen ausgehöhlt wird.
Gruß
ReinSprung
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)