Kommt dann erstmal noch 'ne Rechnung, oder kommt gleich der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung, oder wird die Zwangsvollstreckung vorher noch mal schriftlich angekündigt, oder was passiert dann...?
"Noch 'ne Rechnung" kommt vermutlich nicht, denn der FestsetzungsBESCHEID, der ja eigentlich als
"vollstreckbarer Titel" in diesem Verfahren gehandelt wird, ist ja
durch Widerspruch/ Klage lediglich "gehemmt" worden. Diese "Hemmung" ist nun sozusagen vorbei.
Die FestsetzungsBESCHEIDE müssen i.d.R. erst noch per
"Mahnung" angemahnt werden, bevor sie wirklich vollstreckt werden können...
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRAhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835Wie sich dies aber bei einem per Gerichtsbeschluss rechtskräftig und damit prinzipiell vollstreckbar gewordenen FestsetzungsBESCHEID "in Gestalt des WiderspruchsBESCHEIDs" entzieht sich bislang unserer Kenntnis.
Aber selbst wenn (was ich eigentlich nicht glaube)
direkt "Vollstreckung eingeleitet" werden würde, würde diese dem bisherigen Kenntnisstand erst mit einer
"gütlichen Einigung" quasi "eingeläutet" werden...
...da könnte also ebenfalls gezahlt bzw. eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Den bisher bekannten Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten nach...
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html...stimmen die Rundfunkanstalten i.d.R. schon zu diesem Zeitpunkt einer
"Zahlungsvereinbarung über 12 Monate" zu.
Zum Thema "Ratenzahlung" dürfte aber vermutlich nach wie vor weitestgehend dies gelten...
Ratenzahlung/ Ratenzahlungsvereinbarunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12173.0.htmlInsbesondere wären jegliche
Kontozahlungen (egal ob Lastbuchung oder Überweisung)
mit äußerster Vorsicht zu genießen, da man damit der äußerst unseriösen Gegenseite seine eigenen Kontodaten freiwillig offeriert - und somit zukünftigem Ge- oder auch
Missbrauch durch die Gegenseite Tür und Tor geöffnet ist.
Insbesondere im Falle von Vollstreckungen dürfte dies von Nachteil sein, da dann sehr wahrscheinlich die einfachste Pfändungsmöglichkeit (Bank) als erstes versucht werden würde.
Um die Gegenseite weiter zum Schwitzen zu bringen sollte wohl wenn, dann vielmehr die Möglichkeit der
Barzahlung konsequent eingefordert werden - mehr dazu u.a. unter
Gerichtsurteil/ neuer Festsetzungsbescheid/Beitragshinterlegung beim Amtsgerichthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17153.0.htmlWie wäre es aber, wenn Person A genau
diese Frage nach dem regulären Prozedere einfach mal beim
VERWALTUNGsgericht selbst stellt...
...und die Erkenntnisse dann hier mitteilt?
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