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Autor Thema: Antwort auf Widerspruch erhalten  (Gelesen 7897 mal)

M
  • Beiträge: 3
Antwort auf Widerspruch erhalten
Autor: 16. November 2013, 00:28
Gruß

Nachdem Person A gegen seinen Beitragsbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt hat, bekam A nun Antwort von der Behörde:
Zitat:
"Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie beziehen Sich unter anderem auf unser Antwortschreiben vom ... und gehen davon aus, das Ihnen unberechtigterweise Beiträge in Rechnung gestellt wurden.
Dies können wir nicht bestätigen. Auf der folgenden Seite haben wir einen Überblick zusammengestellt. Diesen können Sie entnehmen, das es sich um offene Beiträge aus 2013 handelt. Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand. Dieser beträgt derzeit ... euro. Um ihnen die Zahlung zur erleichtern, bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an. Antworten Sie uns bitte innerhalb von 3 Wochen." Zitat Ende

So. Person A hat in seinem Widerspruch nirgends geschrieben, das A die Forderung der GEZ akzeptiert bzw eine Ratenzahlung wünscht. Auch hat A  nicht angezweifelt das es sich um Beiträge aus 2012 oder davor handelt.

Liegt Person A hier nun falsch, wenn A der Auffassung ist das es sich bei den genannten Schreiben nicht um einen Widerspruchsbescheid handelt? Bei A sieht ein Widerspruchsbescheid anders aus. Hier müsste doch wenigstens irgendwo stehen: Widerspruchsbescheid oder sonstiges. Auch ist keine Rechtbelehrung dabei, die darauf hinweißt das hier Klage eingereicht werden kann.

Als was soll Person A dieses Schreiben denn nun deuten? Als Widerspruchsbescheid bestimmt nicht. Und wie soll A jetzt reagieren, abwarten???

Mfg Matze


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2013, 09:06 von Uwe«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Antwort auf Widerspruch erhalten
#1: 16. November 2013, 12:44
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Antwortschreiben AZDBS = *kein* klagefähiger Widerspruchsbescheid

*echte* rechtsmittelfähige WiderspruchsBESCHEIDE incl. Rechtsbehelfsbelehrung sehen so aus:
Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html

Antwortschreiben auf Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7064.msg52275.html#msg52275

[...]
Das einzige was einen erst mal interessieren muss, sind offizielle Schriftstücke mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Es kommt also noch ein Schreiben namens "WiderspruchsBESCHEID" - incl. Rechtsbehelfsbelehrung.

Wenn gegen den BeitragsBESCHEID Widerspruch eingelegt wurde, ist es jetzt *deren* Pflicht, einen (in diesem Falle aller Voraussicht nach negativen, d.h. abschlägigen = ablehnenden) WiderspruchsBESCHEID zuzustellen.
Nur *DAS* kann als *offizielle*, *rechtskräftige* Reaktion auf einen Widerspruch gegen einen Bescheid gewertet werden.

Der Werdegang lautet:
- BeistragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
- Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID + Antrag auf "Aussetzug der Vollziehung"
- WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
- Klage

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht immer jeweils der nächste Schritt. Eigentlich "ganz einfach" ;)

Alle anderen Schriftstücke seitens ARD-ZDF-GEZ und insbesondere des Erfüllungsgehilfen namens "Beitragsservice" sind zumeist nur Willensbekundungen, Einschüchterungen, etc.

Obiges Schreiben kann aber - wie schon angemerkt - wenigstens als eine Art Eingangsbestätigung verwertet werden, d.h. die können im Nachgang nicht behaupten, nichts erhalten zu haben.
Und das ist ja schon mal gut so :)
[...]


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Untätigkeitsklage, wenn klagefähiger Widerspruchsbescheid
länger als 3 Monate vorenthalten wird


Richtiges Vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7187.msg52929.html#msg52929

[...]
Das wischiwasche Antwortschreiben kann Person XYZ als eine Art "Eingangsbestätigung" werten und entsprechend abheften.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
UNTÄTIGKEITSKLAGE

Um *untätigen* Stellen etwas Dampf unter dem Kessel zu machen, dazu dient üblicherweise nach 3 Monaten die Untätigkeitsklage - beispielhaft nachzulesen hier:

Fr 06. September 2013 - Widerspruch gegen 2. Beitragsbescheid, Untätigkeitsklage
"Fünfter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim
Widerspruch gegen den zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/09/funfter-offener-brief-die-intendantin.html

------------------------------------------------------------------------------------------------
Fr 13. September 2013 - Eingangsbestätigung Untätigkeitsklage
"Schriftliche Bestätigung des Eingangs der Untätigkeitsklage beim
Verwaltungsgericht Berlin (27. Kammer) vom 06.09.2013"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/09/schriftliche-bestatigung-des-eingangs.html

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
[...]


Untätigkeitsklage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html

Zitat

Da Sie bisher nicht bereit waren, einen direkten inhaltlichen Dialog mit mir einzugehen, und ich die endlose Wiederholung von immer neuen Gebühren-/Beitragsbescheiden als nicht zielführend erachte, habe ich am 06.09.2013 beim Verwaltungsgericht Berlin eine entsprechende Untätigkeitsklage eingereicht. Über das weitere Vorgehen werden Sie und ich direkt durch das Verwaltungsgericht unterrichtet.

Quelle: Olaf Kretschmann
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/09/funfter-offener-brief-die-intendantin.html




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T
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Re: Antwort auf Widerspruch erhalten
#2: 11. Januar 2014, 20:08
Hallo Leute, am 02.01.2014 hatte ich meinen Widerspruch an die GEZ gesendet, Inhalts technisch war dieses schreiben ähnlich des Widerspruches von Bernd Höcker, mit einigen kleinen Details noch auf meine Persönliche Situation.

Nun kam heute so ein Standardwisch von der GEZ, ohne Rechtsbehelfsbelehrung, ich frag mich was soll der scheiß, wie soll ich ohne diese meine Klage vorbringen?
Sie haben mir lediglich ihren Rundfunkstaatsvertrag mitgesendet.

Das schreiben habe ich mal im Anhang.

Ich hatte vor diesen schreiben, ein Beitragsbescheid bekommen mit der Rechtsbehelfsbelehrung für einen Widerspruch, dieses Hänge ich samt meines Widerspruches mit an.

Gruß
Treize


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Re: Antwort auf Widerspruch erhalten
#3: 11. Januar 2014, 20:09
Der Rest noch mit meinen Widerspruch


Edit "Bürger": Aktueller Querverweis aus regelmäßig wiederkehrendem Anlass:
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0


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