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Autor Thema: Vorgehen ab Gebührenbescheid  (Gelesen 2755 mal)

r
  • Beiträge: 33
Vorgehen ab Gebührenbescheid
Autor: 23. Juli 2013, 09:18
Hallo,

Person A hat die Zahlung dieses Jahr eingestellt, zwischenzeitlich hat Person A Zahlungsaufforderungen bekommen, aber auf diese nicht reagiert. Persona A hat inziwschen ein Schreiben bekommen, in dem gesagt wird, dass keine Aufforderungen mehr kommen sondern bei "Nichtbezahlen" ein Gebührenbescheid. Gegen diese muss Person A dann Widerspruch einlegen oder? In dem Widerspruchsschreiben muss Person A dann auch noch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen oder?

Person A hat eine Rechtsschutz, lohnt es für Person A diese in Anspruch zu nehmen und wenn ja wo findet Person A einen passenden Anwalt dazu?

Grüsse


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wtfacow

Re: Vorgehen ab Gebührenbescheid
#1: 23. Juli 2013, 11:25
Moin,

Person A sollte ab dem Gebührenbescheid tätig werden.
Person A kann selbst Widerspruch einlegen  und Aussetzung der Vollstreckung beantragen.
Da Person A allerdings eine RV hat, sollte diese erstmal geprüft werden.Vieleicht übernimmt die RV die Kosten.

Schau mal hier bei mir aus einem anderen Thread:

Zitat Anfang: 

Für das Widerspruchsverfahren zahlen wir unter 50.- Euro.
(Geschäftsgebühr/Auslagenpauschale/MwSt)

Da ich mal stark davon ausgehe das der Beitragsservice den Widerspruch unseres Anwaltes ablehen wird, geht es danach dann direkt ins Klageverfahren.
Dort springt dann unsere Private Rechtschutzversicherung ein.(Zuvor müssen wir aber den "Ablehnungsbescheid" des Beitragsservice einreichen zur letzten Prüfung)
Da wir die Versicherung erst etwas länger als ein Jahr haben, zahlen wir eine Selbstbeteiligung von 150.-Euro am Schluß.(falls wir verlieren)
Das schöne ist das die Versicherung voraussichtlich alle Instanzen übernimmt.
Verlieren wir die erste (wovon ich ebenfalls ausgehe) dann geht es eben weiter...

Unsere Kosten für voraussichtlich alle Instanzen auszuschöpfen belaufen sich also auf gut 200.- Euro falls wir alles verlieren sollten.
Vieleicht noch paar Euro mehr für Säumniszuschläge,Zinsen ect...
Damit kann ich  zur Zeit gut Leben.  :)

Jemand der ohne Anwalt und Versicherung vorm Amtsgericht klagt, kommt wohl deutlich günster.


Näheres werde ich im Laufe des Verfahrens sagen können.
Meistens kommt eh alles anders als man denkt  ;)

Zitat Ende.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6264.0.html


Besteht die Versicherung von Person A schon länger, kann es gut sein das nur das Widerspruchsverfahren (falls gewünscht) selbst bezahlt werden muss.
Bei meiner Versicherung hätte ich auch die Option gehabt das Einspruchsverfahren (damals bei Abschluß) dazu zu buchen, dann würde dieses auch die Versicherung übernehmen.
Person A sieht, das alles sehr von dem Tarif der Versicherung abhängig ist.
Deshalb sollte Person A am  besten erstmal mit der Versicherung sprechen bevor weitere Schritte unternommen werden.

Hat Person A freie Anwaltswahl (auch das muss geprüft werden) kann sich Person A etwas hier im Forum umschauen, dort wurden schon ein paar Anwaltskanzleien gepostet.  :)


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  • Beiträge: 33
Re: Vorgehen ab Gebührenbescheid
#2: 23. Juli 2013, 11:40
Hallo,

danke für die Antwort.

Dann muss sich Person A mal erkundigen.

Grüsse


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