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Autor Thema: Gewerbliche "Kfz" Anmeldung bei der GEZ'Tapo | Abmeldung riskant?  (Gelesen 2269 mal)

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Damals Mitte des Jahres 2012 hat Person A irgendein Dämon geritten sich dazu hinreißen lassen nach erfolgreicher Verweigerung und jeglicher Ignorierung der ÖRF Schreiben sowie NICHT-Nutzung der Fernsehsender "ganz korrekt" alles bei der GEZ'Tapo anzumelden - da ja ansonsten angeblich Ordnungsgelder angedroht wurden (mit der Gebührenumstellung 2013).

Angenommen Person A hat ein Gewerbe welches unter der selben Anschrift wie der Privathaushalt läuft und ein Auto das ebenfalls über Gewerbe angemeldet ist (aber auch Privat genutzt wird). Person A hat nun damals das Kfz ebenfalls bei der GEZ'Tapo angemeldet was er nun bereuht.

Person A hat ebenfalls ein privates Teilnehmerkonto (separate Kd.Nr.) und verweigert seit Anfang 2013 für beide nach eingereichtem Widerspruch sowie angebotener (und abgelehnter) Zahlung unter Vorbehalt die Zahlung für beide Zwangsbeitragskonten.

Person A überlegt nun das Teilnehmer-Konto für das Kfz (worauf auch ein aktueller Gebührenbescheid beruht) zu kündigen um weiterem Ärger damit zu entgehen (abgesehen vom bestehenden Bescheid). Person A befürchtet jedoch, dass eventuell (wie auch immer) das Finanzamt durch irgendein Zusammenspiel mit der GEZ'Tapo die gewerbliche Nutzung des Kfz anzweifeln könnte.
Nehmen wir an steuerlich hat Person A alles korrekt geregelt (1% Regelung für Privatnutzung usw.).

Was würdet ihr Raten? Wäre es Riskant für Person A oder ist nicht von einem Zusammenspiel auszugehen?
Ein rein privates Kfz wäre doch nach neuer Regelung nicht auf ein zusätzliches Teilnehmerkonto angewiesen?


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Wer denkt GEZ und Rundfunk-Zwang wären die größten Probleme unseres Landes kennt gewaltenteilung.de noch nicht!

L
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von einem Datenaustausch zwischen Finanzamt und Anstalt habe ich noch nie was gehört.
Das Abmelden des Autos wird trotzdem nicht klappen. Gerüchtweise habe ich gehört, daß Fahrzeuge von Gewerbetreibenden sogar zwangsangemeldet werden. Es könne nicht sein, daß das auto gar nicht gewerblich genutzt wird. Wenigstens eine Fahrt zwischen Haus und Briefkasten, das sei Lebenserfahrung, müsse jeder Gewerbetreibende machen.

Solange das Gewerbe weiterläuft. Außer, natürlich das Auto wird tatsächlich stillgegelgt, verkauft etc. ...


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