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Autor Thema: Bezahlen im vorraus oder im nachhinein  (Gelesen 2214 mal)

  • Beiträge: 3.235
Bezahlen im vorraus oder im nachhinein
Autor: 29. Juni 2013, 23:33
Hallo, ist es eigentlich rechtens, die Beiträge, wenn man schon zahlen muss, im nachhinein zu zahlen. §7 Absatz 3 besagt:
Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.
Das ist doch sehr eindeutig, dass man nicht im vorraus zahlen muss. Ich kann noch nicht mal erkennen, welcher Dreimonatszeitraum gemeint ist.
Ist ja schon sehr schwammig formuliert das Gesetz. Hat da noch keiner was gefunden um das Gesetzt komplett und ohne Risiko zu Boykottieren. Müsste doch reichen wenn ich vorm Richter stehe und sage: " Oh, ich dachte, der Dreimonatszeitraum nach meiner Beerdigung ist gemeint."
Denn eines Tages wird es soweit sein und ein Richter wird uns finster anschauen und verständnisslos ins Heft diktieren: "Na, da haben sie was falsch verstanden. Die Kosten der Verhandlung zahlt der Beklagte" ( also ich ) !
Da ich den Boykott durchziehe, aber keinen Anwalt nehme wegen der Kosten, suche ich nach einer sicheren Gesetzeslücke, um zumindest keine Gerichtsgebühr zahlen zu müssen.
Hat jemand weitere Ideen?


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T
  • Beiträge: 915
@stahlbauer,
der Beitragsservice macht sich seine eigenen Gesetze,das kennen wir ja bereits.
Nirgendwo anders bezahlt man im vorraus bzw in der Mitte eine Quartals.

Es liegt an einem selbst,ob man diese Modalitäten akzeptiert oder halt nicht.
Ich persönlich tue es nicht,denn
a)zahlt mir mein Chef auch mein Gehalt nicht im vorraus
b)bekommt meine Frau das ihr zustehende Kindergeld auch nicht im vorraus
c)erfolgt eine Zahlung von a) und b) auch nicht in der Mitte eines Quartals.

Sondern:
sämtliche Zahlungen erfolgen im nachhinnein.

Also: auch eine Zahlung an den Beitragsservice würde bei mir im Nachhinnein erfolgen,und zwar monatlich.
Ob die das akzeptieren oder peng,is mir Latte.
Immerhin muß ich ls Alleinverdiendender Familienvater die Kohle ersteinmal verdienen.
Aber da ich nicht zahle,erübrigt sich das -zumindest bisher- für mich noch.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

  • Beiträge: 3.235
War nur so eine Idee, ich will und werde auch nicht zahlen. Hab mir überlegt, wenn ich mit meinen Aktionen nicht durchkomme, zahle ich im Dreimonatszeitraum nach meiner Beerdigung, so in 10-20 Jahren, dann bekommen die ihr Geld und alle sind zufrieden.
Da nicht jeder meine Möglichkeiten hat wollte ich es trotzdem anregen für alle anderen in diesem Forum.


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