Hallo, ist es eigentlich rechtens, die Beiträge, wenn man schon zahlen muss, im nachhinein zu zahlen. §7 Absatz 3 besagt:
Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.
Das ist doch sehr eindeutig, dass man nicht im vorraus zahlen muss. Ich kann noch nicht mal erkennen, welcher Dreimonatszeitraum gemeint ist.
Ist ja schon sehr schwammig formuliert das Gesetz. Hat da noch keiner was gefunden um das Gesetzt komplett und ohne Risiko zu Boykottieren. Müsste doch reichen wenn ich vorm Richter stehe und sage: " Oh, ich dachte, der Dreimonatszeitraum nach meiner Beerdigung ist gemeint."
Denn eines Tages wird es soweit sein und ein Richter wird uns finster anschauen und verständnisslos ins Heft diktieren: "Na, da haben sie was falsch verstanden. Die Kosten der Verhandlung zahlt der Beklagte" ( also ich ) !
Da ich den Boykott durchziehe, aber keinen Anwalt nehme wegen der Kosten, suche ich nach einer sicheren Gesetzeslücke, um zumindest keine Gerichtsgebühr zahlen zu müssen.
Hat jemand weitere Ideen?