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Autor Thema: Versuch Endlosschleife Stundungsantrag  (Gelesen 5031 mal)

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Versuch Endlosschleife Stundungsantrag
Autor: 09. Mai 2013, 12:18
(Anm.: ist erstmal ein Versuchstext mit hypothetische Zahlenangaben, da ich bisher leider noch kein BAZ-Schreiben erhielt)

„Bitte um Zahlungsaufschub

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01/05/2014 wurde ich von Ihrer Institution unter der Nr. 123456789 zwangsangemeldet.

Hiermit bitte ich um Zahlungsaufschub / Stundung für die

   Zwangsbeitrags-Kundennummer: 123456789.

Grund ist z. Zt. unzureichende finanzielle Lage.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Schreibens.

Bitte geben Sie mir Auskunft, welcher

   zeitliche Aufschub möglich ist.

Ich bitte um umgehende Bearbeitung meines Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Markus“
(Zitat Ende)


Dieses Schreiben als regelmäßige Antwort auf jegliche Schreiben. Würde der BetruServ. das überhaupt mitmachen? Wenn ja, wäre natürlich schön. Das würde ich denen natürlich gerne immer antworten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2013, 12:29 von unGEZahlt«

G

GEZeterei

Hm, ich vermute mal, daß das im Schredder landet.


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Bei der Recherche nach ähnlichen Fällen habe ich in einem anderen Forum einen Beitrag von 2006 gefunden, der, falls die Rechtslage (wenn es so etwas noch gibt) es zulässt, für einige von uns vielleicht ein Ausweg sein könnte (?).

Zitat:
"...Stundung...

...Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten lassen sich mit der GEZ ohne große Begründungen zinslose Stundungen bis zu 2 Jahren ...vereinbaren. Voraussetzung dafür ist, daß das Mahnstadium noch nicht erreicht ist.

Erlaß

Sollte der Schuldner einen Erlaßantrag stellen, so muß er diesen nicht an die GEZ, sondern an die Landesrundfunkanstalt richten. Stellt die Einziehung eine besondere Härte für den Schuldner dar, kann die Gebührenabteilung einen Verzicht aussprechen. In dem ... Erlaßantrag sollte der Schuldner seine wirtschaftliche Situation und die existenzbedrohende Wirkung des Gebühreneinzuges darlegen. Hilfreich bei diesen Anträgen kann es sein, sie einer Schuldnerberatungsstelle zu unterbreiten bzw. von ihr eingehend begründen zu lassen. Auch kann der Verweis auf eine frühere Befreiung, die jedoch aufgrund widriger Lebensumstände bzw. unzureichender Sozialberatung nicht wiederholt worden ist, von Vorteil sein. Der Antrag auf ... Erlaß sollte auf alle Fälle den Antrag auf Gebührenbefreiung für die Zukunft mit beinhalten..."



Das macht mir gerade etwas Hoffnung. Erst den selbsternannten Service zwei Jahre lang mit Stundung hinhalten und danach beim örR endgültigen Erlass beantragen...
Zumindest sieht es bei diesem Zitat so einfach aus...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2013, 14:12 von unGEZahlt«

N
  • Beiträge: 46
Wenn das geht lache ich mich kaputt.
Dann machen wir einen "Stundungseinreichungstag"
Sammeln 100000 Leute
Dann schicken alle, am selben tag, den Stundungsantrag los :D

2 Jahre ohne Geld ^^


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Hallo Nesbes,

ja, da wäre ich natürlich auch dabei. Dann fehlen nur noch 99.998 Mitstreiter  ;)
Ich muss von dem zitierten Text nochmal ein Zitat herausnehmen:

Stellt die Einziehung eine besondere Härte für den Schuldner dar, kann die Gebührenabteilung einen Verzicht aussprechen...

Das Wörtchen -kann- ist natürlich sehr prägnant.
Ob sie das dann auch machen wollen, wenn sie können..., naja, da haben wir ja schon so eine gewisse Ahnung.

Aber solange es nicht ausgeschlossen ist, damit etwas zu erreichen, können wir es ja im Auge behalten.

Markus


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