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Autor Thema: AUTOAUFKLEBER - Schutz der Wortmarke ARD, ZDF, GEZ, …  (Gelesen 4675 mal)

V
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Um dem Schutz der Wortmarke ARD, ZDF, GEZ, … nicht in die Quere zu kommen, sollten wir auf Markenrechte beim Auto-Aufkleber achten.

ARD -> http://www.tmdb.de/de/marke/ARD,DE1017489.html
ZDF -> http://www.tmdb.de/de/marke/ZDF,DE1015228.html
GEZ -> http://www.tmdb.de/de/marke/GEZ,DE30617107.html

Schaut euch bitte das hier an:
Zitat
Der Schutz einer eingetragenen Wortmarke umfasst in der Regel alle verkehrsüblichen Wiedergabeformen, insbesondere die Groß- und Kleinschreibung bzw. einheitliche Groß- oder Kleinschreibung und den Wechsel gebräuchlicher Schrifttypen.
Beispiel: Bei einer Eintragung "Hans" besteht Schutz auch für ...

http://www.dpma.de/marke/faq/index.html#a20


Vorschläge für die Umgestaltung von Texten wie ARD, ZDF, GEZ:

1. Schon abGEZockt?

2. TV 1 + TV 2 + abGEZockt

3. Staats-TV

4. Das Letzte!

5. Anstalts-TV

6. …



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2013, 15:02 von Viktor7«

V
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Könnte es sein, dass die Wortmarken ARD, ZDF, GEZ nur für grüne Ausführung gelten?

ARD -> http://www.tmdb.de/de/marke/ARD,DE1017489.html
ZDF -> http://www.tmdb.de/de/marke/ZDF,DE1015228.html
GEZ -> http://www.tmdb.de/de/marke/GEZ,DE30617107.html

Zitat
http://www.dpma.de/marke/faq/index.html#a25
Wenn ich meine Bildmarke (Wort-Bildmarke) in Schwarz-Weiß anmelde, sind dann alle Farben geschützt?

Leider ist diese Frage nicht so einfach mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Bitte beachten Sie deshalb folgende Aspekte:

 Die Anmeldung einer Bildmarke in Schwarz-Weiß lässt offen, in welcher Farbe die Marke in Erscheinung treten soll. Eine schwarz-weiße Eintragung ist deshalb nicht auf eine bestimmte farbliche Gestaltung festgelegt.
 Ob aus einer schwarz-weißen Marke gegen eine farbige Marke vorgegangen werden kann, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die Beurteilung des Schutzumfangs einer Marke ist komplex und hängt von mehreren Faktoren ab.
 Häufig kann eine schwarz-weiße Eintragung auch gegenüber einer farbigen Wiedergabe Schutz genießen. Andererseits kann der Gesamteindruck einer Marke auch von einer besonderen farbigen Ausgestaltung mitbestimmt werden.

Konkrete Fragen zu den Rechten, die Sie aus Ihrer Marke herleiten können, sollten Sie im Zweifel mit einem in Fragen des Markenrechts erfahrenen Anwalt besprechen.


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G

GEZeterei

Viktor, das läßt sich doch ganz leicht auflösen mit den Wortspielereien in dem anderen Thread. Nur die Anfangsbuchstaben untereinander hervorgehoben und ein passendes Wort hinterher. So wie Du beispielsweise geschrieben hattest:

Z wangsfinanziertes
D eutsches
F ernsehen

Wird allerdings schwierig, wenn der Autoaufkleber zu klein wird.

Möglich wäre auch:

Öffentlich ?
Rechtliche ?
Rundfunkanstalten - und was ist mit TV?

gehört aber noch Begleittext dazu, soll jetzt nur eine Anregung sein, Konzept, sozusagen.


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Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Frage: Gilt das Markenrecht noch, wenn z.B. ein logo wie ARD, ZDF und gez in mehrere Teile zerbrochen dargestellt wird?
Vielleicht die Scherben dann noch etwas drehen, aber so, dass sie erkennbar bleiben für den Bürger.


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Frage: Gilt das Markenrecht noch, wenn z.B. ein logo wie ARD, ZDF und gez in mehrere Teile zerbrochen dargestellt wird?
Vielleicht die Scherben dann noch etwas drehen, aber so, dass sie erkennbar bleiben für den Bürger.

Folgt man dem Link aus dem ersten Post http://www.dpma.de/marke/faq/index.html#a20, so ist dort auch von gesperrt geschriebenen Worten (L e e r z e i c h e n zwischen den einzelnen Buchstaben) bei Wort-/Bildmarken die Rede. Ich meine, diese gilt nicht für reine Wortmarken. Hier brauchen wir die Unterstützung von Fachleuten. 


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Ich habe von Markenschutzrecht ungefähr genauso wenig Ahnung wie offensichtlich alle hier.

Aber mal 'ne Frage:
Worum geht es eigentlich?
Darum, die *offiziellen Logos" zu verwenden oder einfach nur die Namen ARD, ZDF und GEZ zu erwähnen?

Wenn ich hier über ARD, ZDF und GEZ schreibe muss ich die Buchstabenreihenfolgen ja schreiben dürfen, ansonsten wäre ja jeder veröffentlichte Text, in welchem von ARD, ZDF und GEZ geschrieben wird, markenschutzrechtlich bedenklich bzw. müsste da dann zukünftig nur noch ***, *** und *** stehen.

Also, man muss die 3 Buchstaben schreiben dürfen, ohne irgendwie befürchten zu müssen, wegen "Markenschutzrechten" einen an die Backe zu kriegen.

Selbst die collage-artige Verwendung der Logos dürfte unter künstlerischen/ publizistischen Voraussetzungen und erst recht im *nichtkommerziellen* Bereich eher entspannt sein.
Wir verfolgen damit ja keine kommerziellen Gewinn-Absichten.

Wir kennen zwar unsere "Pappenheimer", die z.B.
akademie.de u.a. wegen "falscher Begriffsverwendungen" abgemahnt haben
http://www.akademie.de/wissen/gez-abmahnung
...jedoch erfolgreich *gegen-abgemahnt* wurden!!!
http://www.akademie.de/wissen/gez-abmahnung-verbot-rechtsmeinung-pc-gebuehrenbefreiung

Wir dürfen uns wegen 3x 3 Buchstaben auch nicht in die Hosen machen!

Ich schlage daher diesbezüglich vor:
Ruhig Blut, Leute :)

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Wie im Beitragstitel erwähnt, geht es mir um den zukünftigen AUTOAUFKLEBER von Gez-boykott.

Erster Beitrag:
Zitat
...sollten wir auf Markenrechte beim Auto-Aufkleber achten. ...

Dieser hat eine andere Außenwirkung.  Selbstverständlich kannst du in den Texten die Sendernamen verwenden.  Gab es dazu tatsächlich Zweifel?


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Erster Beitrag:
Zitat
...sollten wir auf Markenrechte beim Auto-Aufkleber achten. ...
Dieser hat eine andere Außenwirkung.
Selbstverständlich kannst du in den Texten die Sendernamen verwenden.
Gab es dazu tatsächlich Zweifel?

Ich hatte mich nicht eineindeutig ausgedrückt.

Mir ist schon bewusst, dass es um die AUTOAUFKLBER geht.
Und ja, man sollte - egal wo - auf Markenrechte achten.

Dennoch (vorbehaltlich einer Auskunft/ Recherche, die ich in den kommenden Tagen viell. einhole/ durchführe):
Die "andere Außenwirkung" des Aufklebers im Vergleich zu den Texten *hier* ist meines Erachtens nachrangig.

Man muss (vorbehaltlich einer Widerlegung dieser "Logik") öffentlich die Buchstaben/ Wortmarken - auch im Zusammenhang mit Aufklebern, Plakaten, o.ä. - verwenden dürfen.
Sonst wäre ja *jegliche* öffentliche Kommunikation (einschl. Fakten, Berichte, Lob, Protest, ...) über *jegliche* Wortmarken justiziabel. Das kann ich mir einfach beim besten Willen nicht vorstellen. Man dürfte ja demnach dann nicht einmal Plakate schreiben à la "kik ist und bleibt kik" oder "Ich liebe ARD" oder "ZDF ist mein Abendprogramm" ;)
*Das* sollte der Kern meiner Aussage gewesen sein.

Wortmarken/ Bildmarken & Co. dienen meinem Verständnis nach vor allem dem Schutz *davor*, dass diese im Geschäftsverkehr(?) "missbräuchlich" verwendet werden, d.h. dass sich ein Unternehmen (hier insbesondere - aber mglw. nicht ausschließlich - Medienunternehmen) z.B. nicht ebenfalls abgekürzt ARD oder ZDF benennen dürfte, weil damit u.a. Marktanteile abgegriffen werden könnten, etc.

So, da das aber alles juristisch-laienhafte (="normal-menschliche") Denke ist, höre ich jetzt einfach auf, weiter zu spekulieren und hoffe, demnächst evtl. mit verbindlicheren Auskünften dienen zu können bzw. dass sich hier noch jemand findet, der direkt helfen oder diese Recherche übernehmen kann, da ich momentan verstärkt an einigen anderen Stellen des Boykotts intensiv involviert bin.

Danke :)


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