Hier leicht überarbeitete Auszüge aus einem alten Artikel aus dem Blog zum Gebühren-Igel, der sich mit dem Bereich Radio im wissenschaftlichen Gutachten des Hans-Bredow-Instituts zum Medienbericht der Bundesregierung 2008 beschäftigt:
Radio und Fernsehen werden hierzulande traditionell als Einheit gesehen, wenn zu begründen ist, warum man Rundfunkgebühren zu zahlen hat. Betrachtet man das Medium Radio isoliert, so liefert das wissenschaftliche Gutachten des Hans-Bredow-Instituts zum Medienbericht 2008 der Bundesregierung erstaunliche Fakten.
>> Gemessen an der Bevölkerungszahl ist die Zahl der Hörfunkprogramme in Deutschland relativ gering. Je eine Million Einwohner gibt es rund vier Radioprogramme. Ähnlich ist es in Großbritannien. Demgegenüber gibt es in Italien 28, in Frankreich 31, in Spanien 45 und in den USA 46 Hörfunkstationen je eine Million Einwohner. << (Gutachten S. 79)
Die vorherrschende Strategie in Deutschland sei es, Programme durchhörbar zu machen. Ein Radiohörer nutze im Tagesdurchschnitt nur 1,6 Programme. (S. 91) Zum Privatradiobereich heißt es:
>> Betrachtet man das Programmangebot für das jeweilige Verbreitungsgebiet, so ist die Auswahl für das Publikum und der Wettbewerb unter den Anbietern meist sehr begrenzt. Dies führt zu einer Homogenisierung der Programme. Nur in Gebieten mit größerer Konkurrenz, vor allem in Berlin, entstehen Spartenprogramme, die sich auf andere Musikrichtungen und andere Zielgruppen ausrichten. << (S. 81)
Bei der Finanzierung des Mediums Radio sieht es in Sachen Vielfalt und Konkurrenz noch schlimmer aus:
>> Die Hörfunkwerbung wird zu 95% durch zwei Unternehmen vermarktet. << (S. 285)
Dabei vergisst das Hans-Bredow-Institut eine Zahl zu erwähnen, die an anderer Stelle des Gutachtens steht. Mit 245 Mio. Euro Netto-Umsatz im Jahr 2007 sind 35% des Werbemarktes in öffentlich-rechtlicher Hand (S. 184).
Draus ergeben sich folgende Fragen: Wofür sind die über 2 Mrd. Euro Hörfunkgebühren, wenn alles, was dadurch erreicht wird, die geringste Senderausstattung in Europa ist? Und warum dürfen öffentlich-rechtliche Anstalten sich an einem Werbe-Duopol beteiligen? Zur Verhinderung weiterer Konkurrenz?
Download von Medienbericht und Gutachten:
http://www.hans-bredow-institut.de/de/forschung/kommunikations-medienbericht-bundesregierung