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Autor Thema: Was haltet ihr von diesem Musterschreiben?  (Gelesen 20900 mal)

M
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Was haltet ihr von diesem Musterschreiben?
Autor: 08. September 2014, 23:43
Hallo,

Ich bin immer noch auf der Suche nach irgend einen Musterschreiben gegen den Beitragsservice. Ich bin zwar Sozialhilfeempfängerin und könnte es mir leicht machen in dem ich den Wisch vom Amt den Verbrechern einfach zu schicken lasse, aber es mir geht mir um's Prinzip. Der Verbrecher Laden ist keine Behörde also bekommt er auch keine Behördlichen, privaten Dokumente. Ich habe mir das Musterschreiben noch nicht ganz durchgelesen, ist verdammt viel aber was haltet ihr davon?  ;D

https://***.wordpress.com/2014/03/13/gez-beitragsservice-musterschreiben-2/

Grüße
Marla


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2014, 03:08 von Bürger«

S
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Re: Was haltet ihr von diesem Musterschreiben?
#1: 09. September 2014, 00:06
Ein Lob an Deine Prinzipien.
Kann jedoch Person A einen Vollstreckungsversuch verkraften, z.B. mit P-Konto und Einkommen/Vermögen unter entsprechenden Freigrenzen? Ansonsten wär ein Wisch vom Amt ratsam, es reicht ja auch wenn nur ein Quartal nicht befreit war und für nur dieses widersprochen wird.


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M
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Re: Was haltet ihr von diesem Musterschreiben?
#2: 09. September 2014, 00:30
Danke  ;) Person A lebt alleine, hat ausser das Geld für die Fixkosten nix auf'm Konto. Hebt das immer ab. Wo nix ist, können die nix pfänden?

Hab heute schon den ganzen Tag nach Infos gesucht auch gegen diese "Vollstreckung" einiges gelesen, dass die gar nicht pfänden dürfen, weil keine Behörde, weil der GVZ ohne richterlichen Beschluss nix darf ect pp. (Siehe [Seite/Begriff nicht erwünscht])

Person A ist eigentlich ziemlich Laie was das angeht, aber hat schon mal was vor Gericht ausgetragen, als die H4 Sachbearbeiterin ihr ans Bein pinkeln wollte, mit ihrem Eingliederungsvereinbarung-Sklaven-Vertrag. Hat sich dann ne gute Freundin, die mit H4 Rechten juristisch gut vertraut ist, zur Rate gezogen und schwups, hat sie gewonnen, seit einem halben Jahr auch ihre Ruhe von Majong Spielen in diesen ominösen Zwangs-Gruppentherapien genannt "Maßnahme", und auch ihr Geld wieder bekommen. Verkraften kann P. A so einiges, aber man braucht halt auch jemanden der in der Richtung Ahnung hat und das hab P. A leider net.


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Mirkannkeinerwas

Re: Was haltet ihr von diesem Musterschreiben?
#3: 09. September 2014, 00:35
schick besser nen Bescheid und laß dich befreien. Jeglicher Schriftverkehr mit diesem Verein ist vergeudete Zeit und rausgeschmissenes Geld für Porto u.ä.! ;) :D


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Re: Was haltet ihr von diesem Musterschreiben?
#4: 09. September 2014, 00:40
*grins*  ;) Ja, des sollte ich wohl auch lieber in Bewerbungen investieren, davon hab ich schon ein kleines Vermögen, zumindest für mich, ausgegeben. Ich will nur nicht kampflos aufgeben. Werd mich noch ein wenig mit dem Thema Beschäftigen und wenn ich eben den Wisch den Arschgeigen zu kommen lassen nicht ohne ne'n ordentlich Text, dass ich nach meiner Befreiung, auch weiterhin kein Wert auf deren "Brennholz" lege  >:D


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Was haltet ihr von diesem Musterschreiben?
#5: 09. September 2014, 03:10
Oben genannter/s Link/ "Musterschreiben" ist augenscheinlich irreführend und somit nicht hilfreich.
Dieser Thread wird daher geschlossen.

Danke für Euer Verständnis & Mitwirken.
Bürger
gez-boykott Team
[/size][/i]



Wer die Ausführungen u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
richtig liest, dem sollte es sich eigentlich erklären.

Zitat aus dem oben verlinkten (und meines Wissens im Forum sogar auch schon mal thematisierten?) "Musterschreiben"
Zitat
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar und im BGB folgerichtig auch nicht vorgesehen. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich.
[...]
Durch einen Vertragsschluss werden grundsätzlich nur die Beteiligten – also die Vertragspartner – berechtigt und verpflichtet. Schuldner und Gläubiger der vertraglichen Pflichten sind somit regelmäßig nur die Vertragsparteien selbst und nicht sonstige am Vertragsschluss unbeteiligte Dritte.

Genau *diese* Aussagen ("BGB", "Vertrag", etc.) sind grob irreführend, weil es sich im Zusammenhang mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" nicht um einen "Vertrag" nach "BGB" sondern per zum Gesetz erhobenen Staatsvertrag um eine *öffentliche Abgabe* handelt und hier *Verwaltungsrecht* greift.

Es ist leider einfach, Leute mit irgendwelchen auf den ersten Blick plausibel klingenden "Musterschreiben" Hoffnung zu nähren. Keiner sollte blindlings auf irgendwelche im Netz kursierenden "Vorlagen" vertrauen, sondern sich selbst eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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