Rein juristisch betrachtet ist es komplizierter:
Die Ministerpräsidenten aller Länder und der ÖRR behaupten nämlich, dass es sich bei der neuen Haushaltsabgabe gar überhaupt nicht um eine Steuer handele, sondern um eine "Abgabe". Und so eine "Abgabe" könne man in fixer Höhe von jedem Bürger bzw. Haushalt einsammeln.
Du merkst schon, worum es in Wirklichkeit geht:
Ist es also eine Abgabe oder eine Steuer?
Auch
*Steuern* sind
*Abgaben*:
http://de.wikipedia.org/wiki/AbgabeÖffentlich-rechtliche Abgaben
Unter öffentlich-rechtlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat abzuführen haben. Dabei werden Steuern von sonstigen Abgaben (Beiträge, Gebühren, Zinsen, Sonderabgaben, Geldstrafen und Geldbußen sowie sonstige Ungehorsamsfolgen wie etwa Auflagen nach § 153a StPO, Zwangsgelder oder Ordnungsgelder) unterschieden.
die zugehörige Grafik ist sehr aufschlussreich:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Oeffentlich-rechtliche_Lasten_Abgabe.svg&filetimestamp=20110206120608(Geld-)*Abgaben* gliedern sich in
1)
Steuern2) sonstige
Abgaben (u.a. Beiträge, Gebühren,...)
Es geht darum, ob es im Gegensatz zur bisherigen (ebenfalls juristisch falsch bezeichneten!)
*Gebühr* nunmehr wie behauptet und gebetsmühlenartig wiederholt um einen
*Beitrag* handelt, oder eben um eine
*Steuer*.
Allesamt laufen unter dem
Oberbegriff "Abgaben".
Die Frage lautet also:
*Beitrag* oder *Steuer*?Dass die neue Abgabe am ehesten eine *Steuer* ist - und sich in nichts von der Zweitwohnungssteuer unterscheidet, wird u.a. hier diskutiert:
Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich (jur. Analyse)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.htmlDass schon die bisherige *Gebühr* ihre Bezeichnung nicht verdient, gesteht der ÖRR nun auch offen zu!ARD Pressemeldung - Faktencheck zum neuen Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/intern/ard-gez-rundfunk-gebuehr-beitrag-fakten/-/id=1886/nid=1886/did=2660288/ei54q7/index.htmlStand 22.11.2012, aufgerufen 02.12.2012 --- ganz nach unten scrollen:
Behauptung:
Aus Gebühr wird Beitrag – allein die Umbenennung ist schon eine Irreführung. Denn Beiträge sind in der Regel freiwillig – zum Beispiel für das Fitnessstudio oder den Fußballverein. Wenn ich nicht zahlen möchte oder kann, trete ich aus. Doch genau das ist bei dem neuen Beitrag für TV und Radio nicht mehr möglich.
Fakt ist:
Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben [Anm.: Das ist aber nur die halbe Wahrheit und *nicht* das *einzige* Kriterium!]. Gebühren werden dagegen für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben.
Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung der Rundfunkgebühr als Gebühr nicht ganz korrekt, denn auch in der Vergangenheit kam es juristisch gesehen nicht darauf an, ob jemand zum Beispiel tatsächlich das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt hat, es reichte vielmehr die Möglichkeit aus, dieses Programm zu nutzen.
Hintergrund der Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr ist, dass ein Nachweis, ob ein Teilnehmer entsprechende Geräte tatsächlich vorhält, kaum noch möglich ist. Da andererseits davon auszugehen ist, dass in nahezu allen Wohnungen Rundfunkempfangsgeräte verfügbar sind, darf der Gesetzgeber so typisieren, wie er das im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag getan hat. Die Kontrolle der Vorhaltung von Geräten durch die so genannten Gebührenbeauftragen wurde wiederholt kritisiert. Nun werden diese Kontrollen überflüssig.
Abgesehen von den selbstgefälligen Auslegungen, (Falsch-)Behauptungen und leeren Worthülsen, bleibt aber vor allem eine äußerst bedenkliche Frage:
Was kommt als nächstes?!?Die Offenbarung im Jahre 20##
"Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung des Rundfunkbeitrags als Beitrag nicht ganz korrekt..." ?!??!???Oh, welch schamloses Lügenpack!!!