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Autor Thema: zusätzliche Verfassungsklage wegen Substanzbesteuerung  (Gelesen 6291 mal)

S
  • Beiträge: 1
Meines Erachtens ist die Zwangsabgabe aufgrund eines Wohn- bzw. Unternehmenssitzes eine Substanzbesteuerung. Dasselbe gilt ja eigentlich auch für die bisherige Praxis der Rundfunkgebühren. Das völlig Verrückte daran ist ja, daß diese Substanzbesteuerung durch ein nichtstaatliches Organ ohne rechtliche Legitimation erhoben wird.
Sieht das jemand ähnlich?


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B

Boykotteur

Zitat von: SiggiSorglos
Sieht das jemand ähnlich?
Da kannst Du Gift drauf nehmen ... ;)

Zitat von: SiggiSorglos
Dasselbe gilt ja eigentlich auch für die bisherige Praxis der Rundfunkgebühren.
Man konnte aber einfach auf den kriminellen Blödelfunk verzichten, wenn man sich diesen nicht leisten konnte oder wollte. Damit ist jetzt für alle Schluss, die sich nicht wehren!

Zitat von: SiggiSorglos
(...) durch ein nichtstaatliches Organ ohne rechtliche Legitimation
Bingo! Das geht sogar noch viel weiter:

Inwieweit ist die BRD Verwaltungsorganisation selbst überhaupt ein souveräner Staat?

Schäuble: ... und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen


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  • Beiträge: 350
Meines Erachtens ist die Zwangsabgabe aufgrund eines Wohn- bzw. Unternehmenssitzes eine Substanzbesteuerung. Dasselbe gilt ja eigentlich auch für die bisherige Praxis der Rundfunkgebühren. Das völlig Verrückte daran ist ja, daß diese Substanzbesteuerung durch ein nichtstaatliches Organ ohne rechtliche Legitimation erhoben wird.
Sieht das jemand ähnlich?

Also, inhaltlich hast Du völlig recht: Die GEZ-Gebühr ist - ab 2013 jedenfalls - keine Gebühr,
sondern eine Steuer. Und ja: Es ist eine Substanzbesteuerung in dem Sinne, dass nicht das
tatsächliche Einkommen berücksichtigt wird, sondern diese Steuer fix - pro Haushalt bzw.
pro Kopf - erhoben wird.

Es ist also eine Kopfsteuer - und als solche eine Substanzbesteuerung - richtig.
Und ja: Das ist im höchsten Maße verwerflich. So eine Steuer ist einer demokratischen
Gesellschaft eigentlich undenkbar, und trotzdem wird sie ab 1.1.2013 gültig.

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Rein juristisch betrachtet ist es komplizierter: Die Ministerpräsidenten aller Länder und der ÖRR
behaupten nämlich, dass es sich bei der neuen Haushaltsabgabe gar überhaupt nicht um eine
Steuer handele, sondern um eine "Abgabe". Und so eine "Abgabe" könne man in fixer Höhe von
jedem Bürger bzw. Haushalt einsammeln.

Du merkst schon, worum es in Wirklichkeit geht:

Ist es also eine Abgabe oder eine Steuer?

Falls es eine Steuer wäre, wäre alleine schon der Beschluss durch die Länder verfassungswidrig,
weil die Länder gar nicht für so eine Steuer zuständig wären. Und genau dagegen läuft schon
eine Verfassungsklage: Guckst Du hier!



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S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Haushaltsabgabe = getarnte Steuer
Wurde nur mal so genannt, dass wir keine Chance haben, dagegen was zu unternehmen, wenn ich dies so richtig verstehe... Ja, die da oben sind schon schlaue Köpfe und müssen teuer belohnt werden... Ich kotz jetzt schon.


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

b
  • Beiträge: 40
Zur Berechnung der Wuchsgeschwindigkeit dieser personalentwicklungspolitischer Tumore in einer mitteleuropäischen Gesellschaft gibt es sogar mathematische Formeln. Man sehe und staune hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Parkinsonsche_Gesetze

Um weiteren Schaden abzuwenden bedarf es offensichtlich den Einsatz eines "juristischen" Skalpelles.
Zusammenfassend betrachtet wirkt alles ärgerlich, schmerzend und peinlich zugleich.
MfG. B.


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B
  • Beiträge: 82
Man kann fast alles mathematisch beschreiben; z.B. "wer arm ist wird noch ärmer" in Form von Differentialgleichungen ... allerdings den Ausgang von Gerichtsverfahren dagegen noch nicht. Jedoch aufgrund des gesunden Menschenverstands und der Wahrscheinlichkeitsrechnung (da es sehr viele juristische Ansätze und Verfahren geben wird), bin ich relativ sicher, dass die Zwangsabgabe wieder kippen wird.

Auch in meinem Bekanntenkreis (wo sich die Informationen mittlerweile halbwegs herumgesprochen haben) fängt es langsam zu brodeln an, und ich denke das lässt sich indirekt auf ganz Deutschland übertragen. Spätestens ab dem 01.01.2013 dann.


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  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Rein juristisch betrachtet ist es komplizierter:
Die Ministerpräsidenten aller Länder und der ÖRR behaupten nämlich, dass es sich bei der neuen Haushaltsabgabe gar überhaupt nicht um eine Steuer handele, sondern um eine "Abgabe". Und so eine "Abgabe" könne man in fixer Höhe von jedem Bürger bzw. Haushalt einsammeln.
Du merkst schon, worum es in Wirklichkeit geht:
Ist es also eine Abgabe oder eine Steuer?

Auch *Steuern* sind *Abgaben*:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe
Zitat
Öffentlich-rechtliche Abgaben
Unter öffentlich-rechtlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat abzuführen haben. Dabei werden Steuern von sonstigen Abgaben (Beiträge, Gebühren, Zinsen, Sonderabgaben, Geldstrafen und Geldbußen sowie sonstige Ungehorsamsfolgen wie etwa Auflagen nach § 153a StPO, Zwangsgelder oder Ordnungsgelder) unterschieden.
die zugehörige Grafik ist sehr aufschlussreich:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Oeffentlich-rechtliche_Lasten_Abgabe.svg&filetimestamp=20110206120608

(Geld-)*Abgaben* gliedern sich in
1) Steuern
2) sonstige Abgaben (u.a. Beiträge, Gebühren,...)

Es geht darum, ob es im Gegensatz zur bisherigen (ebenfalls juristisch falsch bezeichneten!)
*Gebühr* nunmehr wie behauptet und gebetsmühlenartig wiederholt um einen
*Beitrag* handelt, oder eben um eine
*Steuer*.

Allesamt laufen unter dem Oberbegriff "Abgaben".

Die Frage lautet also:
*Beitrag* oder *Steuer*?

Dass die neue Abgabe am ehesten eine *Steuer* ist - und sich in nichts von der Zweitwohnungssteuer unterscheidet, wird u.a. hier diskutiert:
Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich (jur. Analyse)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.html


Dass schon die bisherige *Gebühr* ihre Bezeichnung nicht verdient, gesteht der ÖRR nun auch offen zu!

ARD Pressemeldung - Faktencheck zum neuen Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/intern/ard-gez-rundfunk-gebuehr-beitrag-fakten/-/id=1886/nid=1886/did=2660288/ei54q7/index.html
Stand 22.11.2012, aufgerufen 02.12.2012 --- ganz nach unten scrollen:
Zitat
Behauptung:
Aus Gebühr wird Beitrag – allein die Umbenennung ist schon eine Irreführung. Denn Beiträge sind in der Regel freiwillig – zum Beispiel für das Fitnessstudio oder den Fußballverein. Wenn ich nicht zahlen möchte oder kann, trete ich aus. Doch genau das ist bei dem neuen Beitrag für TV und Radio nicht mehr möglich.

Fakt ist:
Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben [Anm.: Das ist aber nur die halbe Wahrheit und *nicht* das *einzige* Kriterium!]. Gebühren werden dagegen für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben.

Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung der Rundfunkgebühr als Gebühr nicht ganz korrekt, denn auch in der Vergangenheit kam es juristisch gesehen nicht darauf an, ob jemand zum Beispiel tatsächlich das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt hat, es reichte vielmehr die Möglichkeit aus, dieses Programm zu nutzen.

Hintergrund der Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr ist, dass ein Nachweis, ob ein Teilnehmer entsprechende Geräte tatsächlich vorhält, kaum noch möglich ist. Da andererseits davon auszugehen ist, dass in nahezu allen Wohnungen Rundfunkempfangsgeräte verfügbar sind, darf der Gesetzgeber so typisieren, wie er das im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag getan hat. Die Kontrolle der Vorhaltung von Geräten durch die so genannten Gebührenbeauftragen wurde wiederholt kritisiert. Nun werden diese Kontrollen überflüssig.

Abgesehen von den selbstgefälligen Auslegungen, (Falsch-)Behauptungen und leeren Worthülsen, bleibt aber vor allem eine äußerst bedenkliche Frage:

Was kommt als nächstes?!?

Die Offenbarung im Jahre 20##
"Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung des Rundfunkbeitrags als Beitrag nicht ganz korrekt..." ?!??!???

Oh, welch schamloses Lügenpack!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2012, 20:56 von Bürger«
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  • Beiträge: 350
@Bürger:

Danke für Deine Korrektur, ich hatte das verwechselt. "Abgabe" ist ja
der Oberbegriff - und es geht natürlich um "Beitrag" versus "Steuer":
Die entscheidende Frage ist also korrekt:

Ist es also ein "Beitrag" oder eine "Steuer"?

Der Sachverhalt selbst ist genauso wie oben beschrieben. Deshalb auch
der neue Name "XY-Beitrags-Service".

Syna.


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