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Autor Thema: Bekommt der Beitragsservice meine Kontodaten vom Verkehrsamt?  (Gelesen 1336 mal)

I
  • Beiträge: 8
Fiktive Person A will sich ein gebrauchtes Auto kaufen, hat aber noch nie den Beitrag gezahlt, sondern sendet die Liebesbriefe immer mit "Unbekannt Verzogen" zurück.
Ist bei einem Autokauf nun noch ein höherers Risiko, dass es zum Einzugsverfahren kommt bis hin zur Vollstreckung?
Können die vom Verkehrsamt die Kontonummer erfragen? Bisher hat der Beitragsservice keine Daten (außer die Meldeadresse), wie hoch der Zahlungsrückstand von A überhaupt ist. Den brauchen Sie nämlich, um einen Titel zu erwirken. Aber was ist, wenn diese fiktive Person ein Auto anmeldet?

Danke vorab für eine Antwort.

Edit "Markus KA":
Beitrag und das Thema musste zur Präzisierung seines Inhalts angepasst werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2024, 15:40 von Markus KA«

Z
  • Beiträge: 1.564
Solange getrennte Datenbanken bei den Behörden bestehen gibt es keine Automatismen. Der Beitragsservice greift nur auf die Meldedaten zurück, nicht auf KFZ-Steuerdaten oder die Flensburger Sünderkartei. Ich bin mir nichteinmal sicher, ob eine Inverssuche vorgesehen ist. Man kann also bei berechtigtem Interesse die Zulassungsdaten für ein Fahrzeug kaufen (Wem gehört der Wagen mit dem Kennzeichen X-YZ4711 und wo wohnt der), aber wohl nicht umgekehrt fragen: Welche Fahrzeuge sind auf Thomas Müller aus der Gartenstraße 99 in 12345 Musterdorf zugelassen. Umfassenden Zugriff in solchem Fall haben nur Ermittlungsbehörden (Polizei, Zoll, eventuell Finanzamt, Verfassungsschutz).


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