"Twitter", wer rubbelt dort?
Es muss doch zuerst überlegt werden, in welcher Rolle etwas geschrieben wird mit "Twitter". Anscheinend richtet sich der Aufruf des
CDU-Fraktionschefs an die falsche Stelle. Der "Rundfunk" hat mit privaten Sachen doch nichts am Hut.
-> Ob die Aussage noch unter die Meinungsfreiheit fällt, kann der
CDU-Fraktionschef doch leicht auf einem juristischen Weg prüfen lassen. In dem Moment, wo ein Gericht Ihm Recht gibt, dass die Meinungsfreiheit solch eine Aussage nicht deckt, dann kann ein Betroffener vielleicht seinen Schaden geltend machen.
Der Herr B. muss ja nicht beliebt sein oder nochmal werden
aber darum geht es gerade nicht. Es geht doch auch nicht um die Position "Rolle" bei einem Rundfunkanbieter.
Stell Dir vor, Du sagst oder schreibst etwas "privat". Und jetzt kommt jemand und will, dass sich Dein Arbeitgeber davon
distanziert oder schlimmer noch, dass der Arbeitgeber Dich auffordert
- womöglich unter Drohung von arbeitsrechtlichen Sachen - Dich zu entschuldigen
.Die Verantwortlichen bei der CDU merken nichts mehr oder?