@pinguin
Sorry, aber Du sagst im Einstiegsbeitrag, dass geklärt werden muss, auf welcher Art von Rechtsverhältnis die Dokumente zur Anmeldung beruhen würden.
Und als mögliches Rechtsverhältnis könnte nur eine Mitgliedschaft infrage kommen, sofern es überhaupt ein Rechtsverhältnis gibt.
Ein Vertrag, egal welcher Art, kann es jedenfalls nicht sein. Das wäre nämlich ein sehr einseitiger Vertrag.
Und doch, es gibt auch Zwangsmitgliedschaften, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Sie müssen nicht ausnahmslos freiwilliger Natur sein.
Wenn die Frage nach einem möglichen Rechtsverhältnis im Einstiegsbeitrag jedoch nicht Teil des Themas ist, ja, dann hast Du Recht, dann habe ich es wirklich falsch verstanden.
Im Übrigen bestreite ich das mit der Einhaltung der Grundrechte an keiner Stelle. Und ich bin auch der Letzte, der sagen würde, dass die Rundfunkanstalten irgendwelche hoheitlichen Rechte gegenüber Unbeteiligten hätten. Damit stellen sie sich nämlich selbst ausserhalb der verfassungsmäßigen Ordnung. In dem Punkt stimme ich mit Dr. Hennecke voll überein.
Und eines sollte man auch nicht vergessen. Man hat es hier mit einem System zu tun, welches nur so von Widersprüchen wimmelt. Mit normalen Maßstäben kann man dem nicht beikommen.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)