Die grüne Medienpolitikerin Tabea Rößner* [...] kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Länder am Verbot der „Presseähnlichkeit“ für öffentlich-rechtliche Online-Angebote festhielten. Dies stehe im Medienstaatsvertrag, „weil die Verlage kräftig dafür lobbyiert haben“.
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article241369577/ARD-und-ZDF-SPD-Senator-glaubt-an-ein-Ende-oeffentlich-rechtlicher-TV-Sender-binnen-zehn-Jahre.html
Solange sich der ÖRR nicht am Markt zu finanzieren braucht und die Bürger*innen tatsächlich die reale Garantie wie die Möglichkeit haben, nur jene Medienangebote zu finanzieren, die sie individuell konkret zur Leistungserbringung an sich bestellt haben, haben die Länder nunmal das Recht, wie auch ob der dualen Ordnung die Pflicht, die Printmedien zu schützen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;