Dank an @Kurt für die Ermittlungsarbeit. Arbeitsteilung. Gemeinsam ist mehr als alleine. - Die von @pinguin vorgetragenen Gesichtspunkte sind in den nachstehend beschriebenen Beschwerden bereits berücksichtigt. - Halten wir fest:
a) Nach jetzigem Stand hat das Imperium einmal mehr gegen den Rechtsstaat gesiegt.
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Das ist noch nicht endgültig. Zwar wurde 2022 als gesetzlich vorgeschriebener Zwang beibehalten. Aber es ist auf das Jahresende gelegt. Es gibt also noch ein Zurück.
Für dies Zurück müsste gestritten werden. Details nicht hier im Forum, Feind liest mit.
Für das Imperium gilt: Entwder bis Ende 2022 oder gar nicht. Das Gesetz "stipuliert": 2022, 2026,...
Januar 2023 beispielsweise ginge es nicht mehr. Dann ginge erst wieder 2026. Ob das System bis dahin überlebt? Unwahrscheinlich
Man hat es vermutlich "so spät geschaltet wie das Gesetz es erlaubt", um abzuwarten, was bis dahin gerichtlich noch passiert? Notfalls könnte man es noch abblasen?
b) Datenschutz - dahinter steht ein Kernproblem.
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Für den deutschen Juristenstand ist Datenschutz und Freiheitlichkeit überwiegend eine Macke von Spinnern? Alles durch Gesetze regeln und kontrollieren wird unterschwellig als Lösung gegen alles Übel angesehen? China-System zum Quadrat?
Der Bürger wird in dieser Vision nur noch als durch möglichst viele Gesetze voll kontrollbedürftige Marionette der ökonomischen Wertschöpfungskette gesehen? Nebenbei als Reproduktionsservice für die nächste Marionetten-Generation?
Als Frage formuliert - hierüber "könnte man trefflich streiten".
Hier liegt viellicht ein fundamentaler Unterschied gegenüber anderen Systemen wie Frankreich und USA?
Langer Rede kurzer Sinn, in dieser Sache kann wohl nicht per Jura gesiegt werden, es sei denn, "das Volk" kann sich mit den bundesweiten Datenschutzbeauftragten verbünden für gemeinsames Vorgehen. Das wurde gelegentlich versucht, ist schwer wie üblich, Auch hierüber nichts Weiteres hier im öffentlichen Forum.
c) Nun die Verfahren, die vom "Imperium" natürlich ständig im Auge behalten werden:
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Die Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht wurden "rechtzeitg wegerledigt" Anfang 2022. Insoweit hat das Imperium gepunktet, um es mal "neutral auszudrücken".
Eigentlich hätte das gleiche längst den etwa 5 Landesverfassungsbeschwerden gegen diesen Meldedatenabgleich widerfahren müssen. Ist es auch. Ist es aber nicht.
Da kommt ins Spiel, dass nur ausgerechnet Deutschlands höchstes Gericht die Beschwerden ohne Begründung ablehnen darf - durch begründungslose Nicthannahme. Nur dies Gericht darf laut Gesetz von etwa 1995 die eigene Rechtsprechung über das Grundrecht des gesetzlichen Gehör verletzen. - Merke: Grundrechte können durch "Gesetze" eingeschränkt wurden. Das also erlebt jeder, der vom Bundesverfassungsgericht lapidar die Nichtannahme mitgeteilt bekommt.
Bei den Landesverfassungsgerichten haben derartige Ansätze - unvereinbar mit der üblichen ersten Zeile "im Namen des Volkes" - keine Rechtsgrundlage. "Das Volk" hat Ende 2021 eine neue Rechtsmittelform entstehen lassen, wodurch diese etwa 5 Beschwerden gegen den Meldedatenabgleich unverändert auf der Entscheidliste geblieben sind. Auch hierüber keine Details hier im öffentlichen Forum.
d) Also hat das Imperium bis heute keine Rechtssicherheit, ob der Meldedatenabgleich 2022 überhaupt stattfinden darf.
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Diverses wird geleistet, das Eintreten der Rechtssicherheit noch bis Ende 2022 zu verhindern. Notfalls dürfte man den Meldedatenabgleich aber auch ohne diese Rechtssicherheit durchführen? Ziemlich sicher.
e) Nun betrachten wir die verwundbare Stelle im Gesetz
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und dies gehört zu der Liste der diversen gerügten Rechtsverletzungen der Meldedatenabgleiche:
Durch die Gesetzesänderung in letzter Minute - die "lex wo-pe" - entscheidet jedesmal die KEF, ob der geplante Meldedatenabgleich wirklich ökonomisch nötig ist. Klartext: Sollte ein Verfassungsgericht Bedenken haben, so wird er abgeblasen?
Nun ist die KEF ohne Rechtsperson und kann also nur Nullkommanichts entscheiden.
Des weiteren ist die KEF nur für andere Themen gesetzlich legitimiert und war nur als gutachten-liefernde Stelle. Sie entscheidet nicht über Erhöhungen, sondern das Verfassungsorgan Landesparlament ist ausschließlich der Entscheider.
Also ist die KEF durch die vorbezeichnete Ermächtgigungsklausel in einer Funktion "ultra vires". Die Rechtsgrundlage der Meldedatenabgleiche 2022, 2026, 2030,... ist rechtsfehlerhaft und ist nichtig.
f) Bleibt die Frage des fehlenden Nutzens.
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Oh ja, sehr nützlich sogar. Der Meldedatenabgleich bringt ziemlich diverse Millionen Euro für die Koordinatoren in Köln und an anderen Stellen. Er erzeugt hohe Kosten, will heißen, Einnahmen der Interessierten.
Die hohen Mehreinnahmen, das ist aber Unsinn. Entdeckt werden überwiegend Wohnsitz-Änderungen, die sowieso früher oder später mit Rückwirkung ins System der Zahlungspflicht eingegangen wären.
Das ist in den noch anhängigen Verfassungsbeschwerden belegt. Ferner, dass der Meldedatenabgleich ja wohl nur funktionieren könne, wenn die Löschungspflicht laut Gesetz von Altdaten gesetzwidrig "klandestin vergessen wurde".
Wie man das alles den Nur-Juristen der obersten Gerichte erfolgreich vermitteln kann? Alles bleibt offen einstweilen und bleibt spannend. Bisher hat kein einziges Gericht auch nur 1 Wort bezüglich der Meldedatenabgleich-Beschwerden "zur Sache" verloren:
"Datenschutz, was ist das rein rechtlich für aufrechte klare Nur-Juristen? Ist ja wohl ein nullum? Eine Fata Morgana von libertären Spinnern? Nur ein allwissender Staat ist ein guter Staat?"
Warten wir ab. Es bleibt spannend.