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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pjotre am 08. Mai 2022, 12:09

Titel: Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
Beitrag von: pjotre am 08. Mai 2022, 12:09
1. Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
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Eine - zugestandenermaßen nur sehr oberflächliche - Internet-Suche erbrachte keinen Hinweis auf ein Stattfinden.
Laut Gesetz muss er 2022 stattfinden oder anderenfalls erst wieder 2022. Darüber entscheidet real-politisch illusionsfrei betrachtet wohl der Geschäftsführer der KEF, ein Beamter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, vermutlich in Abstimmung mit dem Leiter des Medienreferats.
Dieser, bisher Dr. Hammann, ist Anfang 2022 im Alter von 63 Jahren verstorben, stand meiner Erinnerung nach hier im Forum.

2. Diese Optionalität  kam rasch vor Toresschluss hinein in das Gesetz "für 2022", als sich November 2018 zwei Teilnehmer dieses Forums weigerten,
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ihre parallelen Landesverfassungsbeschwerden zurück zu ziehen, obgleich ihnen gerade die Rücknahme richterlich nahegelegt worden war.
Man sieht, wie sorgfältig das Imperium sieht, was auch immer wir aufmüpfigen Widerständler für den Rechtsstaat in "verhältnismäßiger" Weise unternehmen.
(Umsetzung von Art. 20 GG "recht zum Widerstand", hierbei das "Verhältnismäßigkeits-Prinzip"  gemäß wohl herrschender Rechtswissenschaftler-Sichtweise.).
Mit dieser - übrigens rechtsunwirksamen unzulässigen - Klausel erhielten wir also eine "lex wo_pe", wie man Gesetze bezeichnet, die durch einen Einzelvorgang bedingt sind. ("wo pe" als Abkürzung für die beiden damals sich weigernden Beschwerdeführer.)

3. Planungssicherheit für 2022 war dem Imperium aber dennoch nicht vergönnt.
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Es war wohl eine Doppel-Verfassungsbeschwerde vor dem 31. Mai 2021, also neu, beim BVerfG (2 Parallelverfahren), über das hier nichts vermerkt wird, weil die beiden Beteiligten die besser Informierten sind. Man berücksichtige, dass Landesverfassungsbeschwerde in etwa 5 Bundesländern nicht geht, vereinfacht gesagt, die nördlichen Bundesländer (geht aber in MV).

Des weiteren wurde in etwa 5 Bundesländern eine Landesverfassungsbeschwerde fristgerecht bis 31. Mai 2021 eingereicht. Diese Verfassungsbeschwerden bleiben - nach etwas Hin und Her der Verfahren - weiterhin anhängig.
Ein etwaige "Meldedatenabgleich 2022" läuft demnach Gefahr der "rückwirkenden Annullierungspflicht", was auch immer dies in realer Umsetzung bedeuten könnte.

4. Nach dieser Vorab-Information nun die Frage: Ist irgend etwas bekannt, dass der Meldedatenabgleich 2022 stattfindet oder nicht stattfindet?
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Ob wir in Gerichtsverfahren am Ende die Siegermedaille verliehen bekommen oder nicht, ist zweitrangig.
Wenn wir formal unterliegen, aber real schon allein durch das Faktum des Ausstreiten das Ziel erreichen, das genügt uns ja. Wir sind ja bescheidene Untertanen. Das Imperium ARD, ZDF etc. ist groß und mächtig. Wir lassen ihm den End-Ruhm des formalen Siegens, falls es uns dem Volk gönnerisch den realen Sieg gewährt.
Ist das vielleicht der Fall? Dann wäre erst einmal Ruhe bis 2026 im 4-jährigen Turnus der Meldedatenabgleiche. Es ist unwahrscheinlich, dass das aktuelle "Mediensteuer"-Konzept bis dahin überlebt. (Tarnbezeichnung: "Beitrags"-Konzept.)
 
Titel: Re: Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
Beitrag von: pinguin am 08. Mai 2022, 13:14
@pjotre
Seit den EuGH-Entscheidungen,

EuGH C-319/20 - Schutz personen-bezogener Daten ist vollständig harmonisiert
https://gez-boykott.de/Forum/index?php/topic=36046.0

EuGH C-439/19 - DSGVO - Datenübertragung an Wirtschaftsteilnehmer unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35594.0

EuGH C-579/16 P - Öffentliche und private Wettbewerber sind gleichzubehandeln
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35311.0

sollte das mit dem Meldedatenabgleich Geschichte sein, da ja nun einmal auch alle ÖRR gemäß

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.msg202828.html#msg202828

darstellen und die Länder hier nichts zu melden haben, da

BVerfGE 135, 155 - 234 -> Recht der Wirtschaft -> Bundeskompetenz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30237.msg189350.html#msg189350
Titel: Re: Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
Beitrag von: Kurt am 08. Mai 2022, 13:40
Auch wenn man die benannten  EuGH-Entscheidungen auch noch so oft >hier im Forum< wiederholt - allein: Leider sind die bislang >hier in D< "Schall und Rauch".

@pjotre: um auf die Eingangsfrage eine Antwort zu erhalten einfach Anfrage an "Dein" Einwohnermeldeamt stellen. Die sollten das beantworten können.

Gruß
Kurt
Titel: Re: Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
Beitrag von: ope23 am 08. Mai 2022, 14:59
Das örtliche EMA wird diese Frage nicht beantworten können. Die Daten werden hinter den Rücken der EMA erhoben.
Es dürften Landesbehörden oder gar eine Bundesbehörde für diesen Abgleich zuständig sein. Infos und Streitpunkte finden sich hier verstreut im Forum.
Titel: Re: Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
Beitrag von: Spark am 08. Mai 2022, 16:34
Also soviel ich weiß, werden die Daten von den Einwohnermeldeämtern übermittelt.
Aber selbst wenn dem nicht so sein sollte, ist es doch nur schwer vorstellbar, dass irgendjemand ohne Wissen der Einwohnermeldeämter von dort Daten abrufen könnte.
Falls doch, müßte man sich schon wirklich Sorgen um seine Daten machen.

@pinguin

Wenn diese Entscheidung

EuGH C-579/16 P - Öffentliche und private Wettbewerber sind gleichzubehandeln
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35311.0

auch nur etwas Gewicht haben würde, dann dürfte es den Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Ausgestaltung gar nicht geben.
Es ist kaum vorstellbar, dass sich ein Rechtsrahmen zusammenkleistern ließe, welcher es einem privaten Unternehmen ermöglichen würde, sich aus einer von allen Privathaushalten erhobenen Zwangsabgabe zu finanzieren.



Edit "Bürger": Bitte keine Neben-Themen, sondern eng und zielgerichtet zur klaren Kern-Frage dieses Threads
Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
Beitrag von: Kurt am 08. Mai 2022, 16:45
Zitat
Datenübermittlung an die Landesrundfunkanstalten

Lieferkonzept für die Datenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten

Der ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice hat das Lieferkonzept – Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörde an die Landesrundfunkanstalten 2022 (zip, 1.9 MB) bereitgestellt.
Quelle: https://www1.osci.de/meldewesen/xmeld/begleitende-informationen-zum-standard-xmeld-2247#T%C3%9C0120

Hier der benannte download: https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/2022_Lieferkonzept_Landesrundfunkanstalten.zip

Darin findet sich u.a.:
Zitat
3 Stichtag
Bei der Festlegung eines geeigneten Datums für einen Bestandsdatenabzug wurde nach Gesprächen mit dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Fachverfahrensherstellern und dem Arbeitskreis der Clearingstellenbetreiber als Stichtag für den Bestandsdatenabzug der 06.11.2022, 0:00 Uhr vorgeschlagen.
Es erfolgt eine Kenntnisnahme und Beschlussfassung zum Lieferkonzept zur Bestandsdatenübermittlung an die Landesrundfunkanstalten 2022 durch den Arbeitskreis I der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder.
[..]
5 Sender der Daten und Datenempfänger
Sender sind die örtlichen Meldebehörden. Dabei muss für jeden Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) eine eigene Lieferung erfolgen.
Datenempfänger sind die Landesrundfunkanstalten, repräsentiert durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der im DVDV mit der Behördenkennung dbs:490010020000 eingetragen ist.

Gruß
Kurt
Titel: Re: Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
Beitrag von: ope23 am 09. Mai 2022, 10:34
Einfaches Rumstromern im WWW zeigt mir, dass dieses "Senden" sehr wahrscheinlich nur "i.A." erfolgt. Die kommunalen EMA sind unselbständig und erfüllen "nur" ordnungsrechtliche Aufgaben.
Titel: Re: Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
Beitrag von: pinguin am 09. Mai 2022, 16:48
Die kommunalen EMA sind unselbständig und erfüllen "nur" ordnungsrechtliche Aufgaben.
Sie führen Bundesrecht aus, denn Melderecht ist alleiniges Bundesrecht? (Art 73 Abs 1 Satz 3 GG).
Titel: Re: Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
Beitrag von: pjotre am 11. Mai 2022, 11:28
Dank an @Kurt für die Ermittlungsarbeit. Arbeitsteilung. Gemeinsam ist mehr als alleine. - Die von @pinguin vorgetragenen Gesichtspunkte sind in den nachstehend beschriebenen Beschwerden bereits berücksichtigt. - Halten wir fest:

a) Nach jetzigem Stand hat das Imperium einmal mehr gegen den Rechtsstaat gesiegt.
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Das ist noch nicht endgültig. Zwar wurde 2022 als gesetzlich vorgeschriebener Zwang beibehalten. Aber es ist auf das Jahresende gelegt. Es gibt also noch ein Zurück.
Für dies Zurück müsste gestritten werden. Details nicht hier im Forum, Feind liest mit.

Für das Imperium gilt: Entwder bis Ende 2022 oder gar nicht. Das Gesetz "stipuliert": 2022, 2026,...
Januar 2023 beispielsweise ginge es nicht mehr. Dann ginge erst wieder 2026. Ob das System bis dahin überlebt? Unwahrscheinlich 
Man hat es vermutlich "so spät geschaltet wie das Gesetz es erlaubt", um abzuwarten, was bis dahin gerichtlich noch passiert? Notfalls könnte man es noch abblasen?

b) Datenschutz - dahinter steht ein Kernproblem.
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Für den deutschen Juristenstand ist Datenschutz und Freiheitlichkeit überwiegend eine Macke von Spinnern? Alles durch Gesetze regeln und kontrollieren wird unterschwellig als Lösung gegen alles Übel angesehen? China-System zum Quadrat?
Der Bürger wird in dieser Vision nur noch als durch möglichst viele Gesetze voll kontrollbedürftige Marionette der ökonomischen Wertschöpfungskette gesehen? Nebenbei als Reproduktionsservice für die nächste Marionetten-Generation?
Als Frage formuliert - hierüber "könnte man trefflich streiten".
Hier liegt viellicht ein fundamentaler Unterschied gegenüber anderen Systemen wie Frankreich und USA?

Langer Rede kurzer Sinn, in dieser Sache kann wohl nicht per Jura gesiegt werden, es sei denn, "das Volk" kann sich mit den bundesweiten Datenschutzbeauftragten verbünden für gemeinsames Vorgehen. Das wurde gelegentlich versucht, ist schwer wie üblich, Auch hierüber nichts Weiteres hier im öffentlichen Forum.

c) Nun die Verfahren, die vom "Imperium" natürlich ständig im Auge behalten werden:
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Die Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht wurden "rechtzeitg wegerledigt" Anfang 2022. Insoweit hat das Imperium gepunktet, um es mal "neutral auszudrücken".
Eigentlich hätte das gleiche längst den etwa 5 Landesverfassungsbeschwerden gegen diesen Meldedatenabgleich widerfahren müssen. Ist es auch. Ist es aber nicht.

Da kommt ins Spiel, dass nur ausgerechnet Deutschlands höchstes Gericht die Beschwerden ohne Begründung ablehnen darf - durch begründungslose Nicthannahme. Nur dies Gericht darf laut Gesetz von etwa 1995 die eigene Rechtsprechung über das Grundrecht des gesetzlichen Gehör verletzen. - Merke: Grundrechte können durch "Gesetze" eingeschränkt wurden. Das also erlebt jeder, der vom Bundesverfassungsgericht lapidar die Nichtannahme mitgeteilt bekommt.

Bei den Landesverfassungsgerichten haben derartige Ansätze - unvereinbar mit der üblichen ersten Zeile "im Namen des Volkes" - keine Rechtsgrundlage. "Das Volk" hat Ende 2021 eine neue Rechtsmittelform entstehen lassen, wodurch diese etwa 5 Beschwerden gegen den Meldedatenabgleich unverändert auf der Entscheidliste geblieben sind. Auch hierüber keine Details hier im öffentlichen Forum.

d) Also hat das Imperium bis heute keine Rechtssicherheit, ob der Meldedatenabgleich 2022 überhaupt stattfinden darf.
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Diverses wird geleistet, das Eintreten der Rechtssicherheit noch bis Ende 2022 zu verhindern. Notfalls dürfte man den Meldedatenabgleich aber auch ohne diese Rechtssicherheit durchführen? Ziemlich sicher. 

e) Nun betrachten wir die verwundbare Stelle im Gesetz
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und dies gehört zu der Liste der diversen gerügten Rechtsverletzungen der Meldedatenabgleiche:

Durch die Gesetzesänderung in letzter Minute - die "lex wo-pe" - entscheidet jedesmal die KEF, ob der geplante Meldedatenabgleich wirklich ökonomisch nötig ist. Klartext: Sollte ein Verfassungsgericht Bedenken haben, so wird er abgeblasen?
Nun ist die KEF ohne Rechtsperson und kann also nur Nullkommanichts entscheiden.

Des weiteren ist die KEF nur für andere Themen gesetzlich legitimiert und war nur als gutachten-liefernde Stelle. Sie entscheidet nicht über Erhöhungen, sondern das Verfassungsorgan Landesparlament ist ausschließlich der Entscheider.
Also ist die KEF durch die vorbezeichnete Ermächtgigungsklausel in einer Funktion "ultra vires". Die Rechtsgrundlage der Meldedatenabgleiche 2022, 2026, 2030,... ist rechtsfehlerhaft und ist nichtig.

f) Bleibt die Frage des fehlenden Nutzens.
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Oh ja, sehr nützlich sogar. Der Meldedatenabgleich bringt ziemlich diverse Millionen Euro für die Koordinatoren in Köln und an anderen Stellen. Er erzeugt hohe Kosten, will heißen, Einnahmen der Interessierten.
Die hohen Mehreinnahmen, das ist aber Unsinn. Entdeckt werden überwiegend Wohnsitz-Änderungen, die sowieso früher oder später mit Rückwirkung ins System der Zahlungspflicht eingegangen wären.
Das ist in den noch anhängigen Verfassungsbeschwerden belegt. Ferner, dass der Meldedatenabgleich ja wohl nur funktionieren könne, wenn die Löschungspflicht laut Gesetz von Altdaten gesetzwidrig "klandestin vergessen wurde".

Wie man das alles den Nur-Juristen der obersten Gerichte erfolgreich vermitteln kann? Alles bleibt offen einstweilen und bleibt spannend. Bisher hat kein einziges Gericht auch nur 1 Wort bezüglich der Meldedatenabgleich-Beschwerden "zur Sache" verloren:
"Datenschutz, was ist das rein rechtlich für aufrechte klare Nur-Juristen? Ist ja wohl ein nullum? Eine Fata Morgana von libertären Spinnern? Nur ein allwissender Staat ist ein guter Staat?"

Warten wir ab. Es bleibt spannend.
Titel: Re: Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
Beitrag von: pinguin am 11. Mai 2022, 16:37
b) Datenschutz - dahinter steht ein Kernproblem.
Eben.

Gerade weil der EuGH mit C-319/20 aktuell Deutschland betreffend entschied, daß der Schutz personen-bezogener Daten "grundsätzlich vollständig harmonisiert" ist, führt das zu unmittelbaren Einhaltepflicht des Unionsgrundrechts, wie es vom BVerfG mit 1 BvR 276/17 entschieden wurde, wo immer personen-bezogene Daten verarbeitet werden, und dazu gehört auch der Meldedatenabgleich; es ist völlig wurscht, ob die Verarbeitung automatisiert oder nicht automatisiert stattfindet. Und Art 11 Unionsgrundrecht bestimmt zur Informations- und Meinungsfreiheit die Nichteinmischung durch den Staat.
Titel: Re: Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
Beitrag von: pinguin am 15. Juni 2022, 07:10
Nachtrag:

In Anbetracht der neu gefundenen BVerfG-Altentscheidung

BVerfG 1025/84 - Anwendungsvorrang Unionsrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36097.msg217759/topicseen.html#msg217759

könnte erkannt werden, daß bereits eine Entscheidung des EuGH genügt, um nationales Recht unanwendbar werden zu lassen, wenn der EuGH eine andere Aussage tätigt, als es das nationale Recht vorsieht.

Insofern ist nachstehende EuGH-Entscheidung genau zu analysieren:

EuGH C-439/19 - DSGVO - Datenübertragung an Wirtschaftsteilnehmer unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35594.0
(Der Link führt leider nicht zum Eröffnungsbeitrag).

Dem Gesetzgeber ist es nicht gestattet, eine Regel zu schaffen, die es einem Verantwortlichen erlaubt, personen-bezogene Daten an Wirtschaftsteilnehmer zwecks Weiterverarbeitung zur Verfügung zu stellen. Das Verbot besteht auch dann, wenn der Wirtschaftsteilnehmer selbst Teil des Staates ist.

Insofern ist es mit Unionsrecht nicht vereinbar, wenn Medienunternehmen auf den Meldedatenbestand zugreifen, ohne eine ausdrückliche Genehmigung jener Person vorweisen zu können, zu der diese Meldedaten gehören.

Gleichfalls wäre es mit Unionsrecht ebenso unvereinbar, wenn der Staat selbst personen-bezogene Daten an Medienunternehmen durchreicht, ohne dafür die ausdrückliche Genehmigung jener Person zu haben, zu der diese Daten gehören.

Die Aussage betreffs der Medienunternehmen, (und nicht nur des ÖRR), hat wiederum mit nachstehenden EuGH-Aussagen zu tun:

EuGH C-579/16 P - Öffentliche und private Wettbewerber sind gleichzubehandeln
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35311.0

Kurzzitat aus Rn. 45
Zitat
In Anbetracht des Ziels von Art. 107 Abs. 1 AEUV, einen unverfälschten Wettbewerb – auch zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen – zu gewährleisten [...]

EuGH C-347/14 - Für alle Medienunternehmen gilt das gleiche Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35753.0

Kurzzitat aus Rn. 22
Zitat
[...] dass in einem besonders wettbewerbsstarken Medienumfeld für Anbieter, die sich an das gleiche Publikum richten, die gleichen Regeln gelten [...]

Das gilt dann also nicht nur für den ÖRR, sondern für alle Medienunternehmen.


Edit "Bürger": Bitte hier im Thread nicht die eigenständige Frage der Un-/Rechtmäßigkeit des Meldedatenabgleichst diskutieren,
sondern bitte ausschließlich zur eigentlichen Kern-Frage dieses Threads kommentieren, welche da lautet
Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
Wenn es dazu keine über Spekulationen/ Mutmaßungen/ Meinungen/ Nebenbemerkungen etc. hinausgehende Kenntnisse und Belege gibt, dann gibt es auch nichts zu kommentieren.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.