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Autor Thema: SWR baut digitale Community-Plattform für Nutzer auf  (Gelesen 2259 mal)

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  • Beiträge: 216
heise.de, 24.09.2021

SWR baut digitale Community-Plattform für Nutzer auf
Der SWR will eine moderierte Plattform für Menschen mit konträrer Meinung schaffen. Ziel sei auch, eine offene Community aufzubauen.

Zitat
Thomas Dauser, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir arbeiten momentan an einem digitalen Dialog-Format." Häufig sei es so, dass scheinbar immer der Lauteste im Netz gewinne. "Deswegen wollen wir eine Plattform schaffen, einen geschützten Raum mit klaren Spielregeln. Hier sollen sich Menschen mit konträrer Meinung treffen und austauschen können – mit dem Ziel, Dialog möglich zu machen und Brücken zwischen Gruppen zu bauen, die momentan vielleicht nicht mehr miteinander reden."

Bald kann man dort posten :) bis es gesperrt wird ... vermuttlich vom correctiv ;)
Konträre Meinungen zulassen? Ja, natürlich! So lange dem Moderator deine Meinung gefällt, kannst Du diese frei äußern und schreiben was Du willst.
Zitat
Die Redaktion suche kontroverse Themen aus und geplant sei, dass ein Host als Gastgeber den Dialog nach Regeln leite. Dauser sagte: "Man wird sich einloggen müssen, weil wir uns in einem geschützten Bereich bewegen. Das Ziel ist auch, eine Community aufzubauen, die aber natürlich offen ist. Wir wollen das Gegenteil von geschlossenen Gruppen."

Ich denke die wollen dieses Forum überflussig machen :)

Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/news/SWR-baut-digitale-Community-Plattform-fuer-Nutzer-auf-6200932.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2021, 01:17 von Bürger«

  • Beiträge: 7.391
Wie im Titel dieses Themas und auch im Artikel geschrieben steht -> "für Nutzer".

Es ist also zu vermuten, daß unterstellt wird, man sei Nutzer, (von Rundfunk), würde man sich an diesem digitalen Diskussions-Angebot beteiligen wollen; auch klar, Rundfunknichtnutzende können den Inhalt von Rundfunkangeboten, sofern auch diese diskutiert werden sollten, gar nicht beurteilen.

Insofern ist nicht anzunehmen, daß es dieses Forum hier überflüssig macht.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.389
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Natürlich ist dies unzulässig.
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(1) Es fehlt die Autorisierung, weil sie nur existiert für "Rundfunk" mit (auch) terrestrischer Verbreitung.
(2) Es fehlt die wettbewerbsrechtliche Grundlage: Die Vergabe von Staatsinkasso-Geld muss mit Ausschreibung und Bestenauslese erfolgen. Deutsches Recht, EU-Recht. Verstoß gegen Art. 2 GG (Entfaltungsfreiheit).

(3) Es fehlt die öffentliche Verfügbarkeit des mit der Rundfunkabgabe Geschaffenen. Verstoß gegen Medienstaatsvertrag.

(4) Nur mit einloggen...  - sicherlich mit Nachweis von Klarnamen und Identität "um Staftatbereite iund Fakenews-Täter dentifzieren zu können", das ist bereits erkennbar. Verstoß gegen Grundrechte der Privatheit und der Informationsfreiheit. Mit Staatsgeld dürfen nur Aktivitäten finanziert werden, die Art. 5 Abs. 1 GG (Infofreiheit) und Art. 2 GG (Entfaltungsfreiheit) und andere respektieren.

Die Absicht ist klar: Immer der SWR als Vorreiter als Pilotprojekt,
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dass ARD, ZDF etc. das deutsche Facebook machen - und die Landesmedienanstalten kümmern sich dann darum, Facebook derart zu attackieren und zu diffamieren, dass ARD ZDF etc. da ein staatsgarantiertes Fast-Monopol erlangen können. Dann ist der Markt für Vernunftdenker, politische Mitte, Wirtschaftsvernunft im Netz weitgehend ausgetrocknet, ein weiterer Baustein  in Richtung DDR2.0 eines "rotgrünen Gutmenschen-Totalitarismus und Verbotestaat".

Dahinter steht:
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"Wir machen das, wir ziehen das durch - was kümmert uns das Gesetzgeber-Geschwätz von gestern."
oder auch, wie erhalten wir weiterhin 8 Milliarden Euro Geld, das vom Himmel fällt, für uns, die Seinen des Herrn, obgleich uns die Zuschauer wegsterben und neue nicht kommen. Es geht um Geld, aber die Folgewirkung ist Totalitarismus-Gefahr.


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  • IP logged
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.391
Natürlich ist dies unzulässig.
Im Unionsrecht aus Gründen der Gleichbehandlung der Unternehmen, die alle ÖRR bekanntlich darstellen, dürfen sie das aber u. U. eben doch, weil die privaten Rundfunkunternehmen das auch dürfen; was sie nicht dürfen, weil durch den Auftrag nicht gedeckt, ist, dafür Rundfunkbeitragsmittel aufzuwenden.

Bitte differenziere zwischen dem Auftrag des Staates und dem Tun des vom Staat beauftragten Unternehmens, hier: Medienunternehmen.

Die Rechtsform eines "Unternehmens im Sinne des Unionsrechts" spielt keine Rolle; es besteht für jedes "Unternehmen im Sinne des Unionsrechts" einer Branche das Recht auf Gleichbehandlung mit allen anderen "Unternehmen im Sinne des Unionsrechts" dieser Branche durch den Staat und für den Staat die Pflicht der Gleichbehandlung aller "Unternehmen im Sinne des Unionsrechts" einer Branche in seinem Hoheitsbereich.

Der Staat als "Unternehmer im Sinne des Unionsrechts" tritt regelmäßig nicht als Staat, sondern als Privatperson auf; siehe hier dringend auch die Enscheidungen des Bundesfinanzhofes, wie sie im Forum thematisiert sind, bspw. BFH V R 79/84 und die anderen im nachstehenden verlinkten Thema genannten bundesgerichtlichen Entscheidungen.

Keine hoheitl. Befugnis f. j.P.ö.R in Wettbewerb; gefestigte Rechtspr. des BFH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30952.msg192790.html#msg192790

BFH V R 79/84
Zitat
Unternehmerische Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung somit anzunehmen, wenn sich die Körperschaft öffentlichen Rechts in Bereichen der privatunternehmerischen Berufs- und Gewerbeausübung bewegt.
Es ist sehr unwahrscheinlich, daß sich diese Aussage nicht in gleicher Tragweite auf eine Gebietskörperschaft übertragen läßt.

BFH V R 32/97
Zitat
Es ist dann unerheblich, ob die juristische Person des öffentlichen Rechts mit der zu beurteilenden Tätigkeit einer öffentlich-rechtlichen Leistungsverpflichtung nachkommt und ob die Einnahmen, die sie durch die Tätigkeit erzielt, in Form öffentlich-rechtlicher Gebühren oder eines Beitrags erhoben werden

Es wird ja nicht ohne Grund deswegen häufig die Aussage getroffen, daß der Staat kein guter Unternehmer sei; dieses resultiert nämlich u. U. einerseits aus dem Umstand, daß alle seine Unternehmen nicht-hoheitlicher Art nur nach Privatrecht handeln dürfen und andererseits aus seiner Verpflichtung als Staat, alle öffentlichen und privaten Unternehmen, (einer Branche), ins einem Hoheitsbereich gleich zu behandeln.

Letztlich wäre diese Fragestellung, ob der SWR das darf oder nicht, ob des unionsrechtlichen Medienrahmens nur durch den EuGH verbindlich zu beantworten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2021, 13:31 von pinguin«
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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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