Zur Diskussion des Rundfunkbeitrages, der nach dem Vorbild des Steuermodels von Prof. Dr. Paul Kirchhof konzipiert wurde, gehört das Problem, dass viele Selbständige (Freiberufler) wegen der zusätzlichen Belastung durch den Rundfunkbeitrag in die Sozialhilfe (oder Hartz IV wie das heute heißt) abgerutscht sind. Es ist zwar nicht bekannt, wie sehr die Sozialkassen durch die Einführung des Rundfunkbeitrages (also seit dem Jahre 2013) belastet wurden, jedoch liegt der Verdacht nahe, dass viele Selbständige mit geringem Einkommen in die Sozialhilfe gehen mussten. Hierzu muss man nur auf die Berichte hier im Forum verweisen, wo berichtet wird, dass der Beitragsservice bei Anträgen auf Befreiung hartnäckig darauf besteht, dass Personen mit geringfügigen Einkommen zu Sozialbehörden gehen sollen, um ihre Bedürftigkeit zu erklären. Der Aufstau der angeblichen Schulden, die in einigen Fällen mittlerweile sogar bei fast 2000 Euro liegen dürften, ist wohl ein anderer Faktor, der zur Flucht in die sozialen Systeme geführt haben dürfte.
Hierzu vielleicht mal ein Rechenbeispiel: Eine selbständige Person verdient 1150 Euro im Monat. Diese Person mit geringem Einkommen würde nach der aktuellen Lage keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten, weil sie keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Bescheinigung der sozialen Bedürftigkeit hätte, da die Einnahme über den Betrag von 1096,67 Euro nach §240 Abs. 4 SGB V liegt. Eine solche selbständige Person müsste dann etwas 202 Euro für die gesetzlichen Beitrage der seit 2007 geltenden Krankenversicherungspflicht zahlen, womit dieser Person lediglich 948 Euro im Monat blieben. Davon gingen dann noch die etwa 18 Euro Rundfunkbeitrag ab, womit diese Person mit einem monatlichen Einkommen von 930 Euro auskommen müsste.
Da der Beitragsservice grundsätzlich auf den Gang zu den Sozialbehörden besteht, werden sich wohl viele Menschen in einer solchen oder ähnlichen Situation gedacht haben, dass sie dann auch gleich Sozialleistungen beantragen können, womit sich viele wahrscheinlich finanziell sogar besser gestellt haben. Andere Menschen, die gerne zur Arbeit gehen und keine Lust auf den ARGE-Irrsinn haben, werden sich wohl sagen, dass sie sich genauso gut per Vollstreckung in die Sozialhilfe zwingen lassen können, wobei diese Menschen sich am Ende dann wenigstens sagen können, dass sie sich gewehrt hätten. In diesen Fällen wäre vielleicht zu überlegen, ob hier nicht sogar der Gang ins Ausland eine Möglichkeit ist, um dort einen Antrag auf politisches Asyl zu stellen.
Diese Probleme sind letztendlich auch Gründe dafür gewesen, weshalb man die Einheitssteuer des Prof. Dr. Paul Kirchhof in Deutschland eigentlich nicht haben wollte.