1. Einwand vorbereiten: Im Fall von"Scheinbescheid" werde ich Anerkenntnis verweigern".
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Für nur 200 € jährlich ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung der zahlreichen Widersprüche finanziell gesehen unmöglich. Das System rettet sich in Pseudojura, in "Scheinbecheide". Diese zentrale Schwachstelle des Systems sind wir oft angegangen, aber noch nicht in letzter Konsequenz. Pilotverfahren sind diesbezüglich übrigens anhängig. - Und zwar:
2. Der angelernte Callcenter-Bearbeiter -
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beziehungsweise wohl gleich der Computer - euphorisch als "künstliche Intelligenz" tituliert und dementsprechend teure Software - fischt aus dem Bürgerbrief ein paar typische Kernbegriffe oder Konzepte - beispielsweise
- verfassungswidrig - Gewissen - Nichtzuschauer -
- Geringverdiener - Rentner - Student - Wohngemeinschaft - Gesamtschuldner -
- habe kein Fernsehen - nur Internet - Netflix ist besser -
- mieses Programm - politisch einseitig - links - grün - Ideologie -
3. Der Bearbeiter bekommt dann vermutlich zahlreiche tolle Antwortoptionen
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auf einem einzigen großen Bildschirm von links nach rechts, von oben nach unten -
klickt die markierten Computervorschläge an - und dann spuckt der Computer das wirre Textbaustein-Sammelsurium an den Bildschirm, das der "Callcenter-Barrista" mit dem "Senden"-Klick aktiviert.
Die Maschinerie liefert das online an den Ausdruck-Dienstleister und der druckt uns dann wirre Antworten, Bescheide usw., wie wir sie kennen, wird ja in Legion hier im Forum berichtet.
Mit dem tatsächlichen Schreiben des Bürgers hat dies meist nur wenig zu tun.
4. Häufig berichtetes Beispiel: Die Textbausteine "Gewissen"
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sind wohl ausgerichtet auf "religiöse" Gewissensgründe. Wenn jemand - beispielsweise "bekennender Atheist" - mit "Gewissen" verweigert aus ganz anderen Gründen,
weil aus seiner Gewissens-Sicht "ARD, ZDF etc." zu links-grün sind oder zu kriegs-orientiert oder was auch immer,
bekommt er trotzdem wegen Stichwort "Gewissen" eine volle Seite, lauter Entscheide BVerfG, BVerwG, OVG XY. etc. etc., gewaltige impressierende Urteilsliste,
wieso "Gewissen aus religiösen Gründen" nicht zur Verweigerung des "Beitrags" berechtige. Mit anderen Worten: ein "Scheinbescheid", weil ohne Bezug zum Antrg.
5. So, nun greift des Rechtsinstrument "Scheinbescheid"
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oder für entsprechende einzelrichterliche Warenlieferung der Begriff "Scheinbeschluss". Ganz ähnlich funktioniert ja auch die Massenabweisung der Rundfunkabgabe-Klagen bei den Verwaltungsgerichten.
Eine Entscheiden, die sehr offenkundig völlig an der Aufgabe vorbeigeht, gilt als nicht ergangen. Dagegen besteht im offenkundigen Fall auch keine Pflicht der Rechtsmittel. Denn dann wäre der durch den Fehler sowieso Geschädigte ja obendrein zur Selbstzufügung von noch mehr Schaden verpflichtet, um einen offenkundigen Drittfehler des Systems loszuwerden.
6. Und nun kommt die Kernaufgabe: Als Prophylaxe die Zurückweisung ankündigen.
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Man liefert beispielsweise 30 nummerierte triftige Verweigerungsgründe auf 20 Seiten Schriftsatz, alle durchnummeriert und mit Überschrift in Fettschrift.
Dem kann man, so man will, bis zu 800 Seiten Gutachtenauszüge beifügen, wird kurzfristig für alle verfügbar zur Benutzung.
Und der Bürger verlangt in der Einleitung unter Berufung auf die Pflicht der Gewährung des rechtlichen Gehörs (ja, auch seitens der "öfentlich-rechtlichen" zu gewähren):
- Dass die Anträge Nummer für Nummer zu beantworten seien;
- und dass das stattdessen übliche wirre Textbaustein-Konglomerat als "hochtrabende Pseudo-Jura" als "Scheinbescheid" zu werten sei
- und dass bei derartigem die Anerkennung als Bescheid verweigert werden dürfe,
- wodurch auch Rechtsbelehrung, Klagefrist usw. nichtig werden würden.
7. Was dann passiert, ist abzuwarten.
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Nach bisherigem Informationsstand passiert dann in der Regel sehr lange gar nichts. So eine Antwort kann bis zu 3000 Euro Personkosten erzeugen, also viel zu viel für eine kleine Abgabe von rund 200 Euro jährlich. Das ist der Fluch des total blöd gemachten Gesetzes, dass es in letzter Konsequenz gar nicht durchführbar ist. Man hat sich fast 10 Jahre lang damit gerettet, mit asymmetrischer Übermacht den Willen der verweigernden Bürger totzuquetschen - nämlich durch Scheinbescheide und Scheinurteile, durch "generalisierte Textbaustein-Pseudojurs". Diesen Grundpfeiler des Systems greifen wir hier also an.
8. Alles ausreichend klargestellt? - Jetzt zur Kernaufgabe dieses Threads:
Das Zusammensuchen von Rechtsprechung über "Scheinbeschluss" von Gerichten (halbwegs gut zu finden)
und "Scheinbescheid" der "Verwaltung" ("öffentlich-rechtlich") - weniger gut zu finden.
Möglichst straff hier im Thread darlegen, also ganz kurz Fundstelle, Aktenzeichen von Urteilen, Kernaussage.
Manchmal ist "ganz kurz" nicht passend, dann eben etwas länger.
Dieser Thread ist wieder einmal ein "Arbeitsthread". Also bitte vermeiden: Erfahrungsberichte über wirre Bescheide, Unmutsäußerungen, Meinungen, Vermutungen. Das wird natürlich immer ein wenig einfließen, wenn man gefundene Rechtsquellen kommentiert. Da hat das dann ja auch Sinn.
Hilfreich wäre aber durchaus, Forumsthread-Einzelbeiträge mit gezieltem Direktlink zu listen, wo Beispiele von typischer "Pseudo-Jura" komplett dargestellt sind. Also bitte nicht hierher übertragen, sondern nur der Link und ein paar Zeilen, was dort zu finden ist.