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Autor Thema: Weitere Waffe: Einwand "Scheinbescheid" - Anerkenntnis-Verweigerung ankündigen  (Gelesen 1041 mal)

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1. Einwand vorbereiten: Im Fall von"Scheinbescheid" werde ich Anerkenntnis verweigern".
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Für nur 200 € jährlich ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung der zahlreichen Widersprüche finanziell gesehen unmöglich. Das System rettet sich in Pseudojura, in "Scheinbecheide". Diese zentrale Schwachstelle des Systems sind wir oft angegangen, aber noch nicht in letzter Konsequenz. Pilotverfahren sind diesbezüglich übrigens anhängig. - Und zwar:

2. Der angelernte Callcenter-Bearbeiter -
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beziehungsweise wohl gleich der Computer - euphorisch als "künstliche Intelligenz" tituliert und dementsprechend teure Software - fischt aus dem Bürgerbrief ein paar typische Kernbegriffe oder Konzepte - beispielsweise
- verfassungswidrig - Gewissen - Nichtzuschauer -
- Geringverdiener -  Rentner - Student - Wohngemeinschaft - Gesamtschuldner -
- habe kein Fernsehen - nur Internet - Netflix ist besser - 
- mieses Programm - politisch einseitig - links - grün - Ideologie -

3. Der Bearbeiter bekommt dann vermutlich zahlreiche tolle Antwortoptionen
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auf einem einzigen großen Bildschirm von links nach rechts, von oben nach unten -
klickt die markierten Computervorschläge an - und dann spuckt der Computer das wirre Textbaustein-Sammelsurium an den Bildschirm, das der "Callcenter-Barrista" mit dem "Senden"-Klick aktiviert.
Die Maschinerie liefert das online an den Ausdruck-Dienstleister und der druckt uns dann wirre Antworten, Bescheide usw., wie wir sie kennen, wird ja in Legion hier im Forum berichtet.
Mit dem tatsächlichen Schreiben des Bürgers hat dies meist nur wenig zu tun.

4. Häufig berichtetes Beispiel: Die Textbausteine "Gewissen"
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sind wohl ausgerichtet auf "religiöse" Gewissensgründe. Wenn jemand - beispielsweise "bekennender Atheist" - mit "Gewissen" verweigert aus ganz anderen Gründen,
weil aus seiner Gewissens-Sicht "ARD, ZDF etc." zu links-grün sind oder zu kriegs-orientiert oder was auch immer,
bekommt er trotzdem wegen Stichwort "Gewissen" eine volle Seite, lauter Entscheide BVerfG, BVerwG, OVG XY.  etc. etc., gewaltige impressierende Urteilsliste,
wieso "Gewissen aus religiösen Gründen"  nicht zur Verweigerung des "Beitrags" berechtige. Mit anderen Worten: ein "Scheinbescheid", weil ohne Bezug zum Antrg.

5. So, nun greift des Rechtsinstrument "Scheinbescheid"
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oder für entsprechende einzelrichterliche Warenlieferung der Begriff "Scheinbeschluss". Ganz ähnlich funktioniert ja auch die Massenabweisung der Rundfunkabgabe-Klagen bei den Verwaltungsgerichten.
Eine Entscheiden, die sehr offenkundig völlig an der Aufgabe vorbeigeht, gilt als nicht ergangen. Dagegen besteht im offenkundigen Fall auch keine Pflicht der Rechtsmittel. Denn dann wäre der durch den Fehler sowieso Geschädigte ja obendrein zur Selbstzufügung von noch mehr Schaden verpflichtet, um einen offenkundigen Drittfehler des Systems loszuwerden.

6. Und nun kommt die Kernaufgabe: Als Prophylaxe die Zurückweisung ankündigen.
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Man liefert beispielsweise 30 nummerierte triftige Verweigerungsgründe auf 20 Seiten Schriftsatz, alle durchnummeriert und mit Überschrift in Fettschrift.
Dem kann man, so man will, bis zu 800 Seiten Gutachtenauszüge beifügen, wird kurzfristig für alle verfügbar zur Benutzung.
Und der Bürger verlangt in der Einleitung unter Berufung auf die Pflicht der Gewährung des rechtlichen Gehörs (ja, auch seitens der "öfentlich-rechtlichen" zu gewähren):
- Dass die Anträge Nummer für Nummer zu beantworten seien;
- und dass das stattdessen übliche wirre Textbaustein-Konglomerat als "hochtrabende Pseudo-Jura" als "Scheinbescheid" zu werten sei
- und dass bei derartigem die Anerkennung als Bescheid verweigert werden dürfe,
- wodurch auch Rechtsbelehrung, Klagefrist usw. nichtig werden würden.

7. Was dann passiert, ist abzuwarten.
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Nach bisherigem Informationsstand passiert dann in der Regel sehr lange gar nichts. So eine Antwort kann bis zu 3000 Euro Personkosten erzeugen, also viel zu viel für eine kleine Abgabe von rund 200 Euro jährlich. Das ist der Fluch des total blöd gemachten Gesetzes, dass es in letzter Konsequenz gar nicht durchführbar ist. Man hat sich fast 10 Jahre lang damit gerettet, mit asymmetrischer Übermacht den Willen der verweigernden Bürger totzuquetschen - nämlich durch Scheinbescheide und Scheinurteile, durch "generalisierte Textbaustein-Pseudojurs". Diesen Grundpfeiler des Systems greifen wir hier also an.

8. Alles ausreichend klargestellt? - Jetzt zur Kernaufgabe dieses Threads:
Das Zusammensuchen von Rechtsprechung über "Scheinbeschluss" von Gerichten (halbwegs gut zu finden)
und "Scheinbescheid" der "Verwaltung" ("öffentlich-rechtlich") - weniger gut zu finden.
Möglichst straff hier im Thread darlegen, also ganz kurz Fundstelle, Aktenzeichen von Urteilen, Kernaussage.
Manchmal ist "ganz kurz" nicht passend, dann eben etwas länger.


Dieser Thread ist wieder einmal ein "Arbeitsthread". Also bitte vermeiden: Erfahrungsberichte über wirre Bescheide, Unmutsäußerungen, Meinungen, Vermutungen. Das wird natürlich immer ein wenig einfließen, wenn man gefundene Rechtsquellen kommentiert. Da hat das dann ja auch Sinn.

Hilfreich wäre aber durchaus, Forumsthread-Einzelbeiträge mit gezieltem Direktlink zu listen, wo Beispiele von typischer "Pseudo-Jura" komplett dargestellt sind. Also bitte nicht hierher übertragen, sondern nur der Link und ein paar Zeilen, was dort zu finden ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2021, 18:30 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Da es für den örR besser ist, den Kopf in den Sand zu stecken, als auf unbequeme Fragen zu antworten, werden alle Argumente, die ein Unrecht aufdecken, ignoriert. Das zieht sich hin vom Widerspruch bis zur Verfassungsbeschwerde. Selbst die Verfassungsrichter verschliessen die Augen vor dem Unrecht, welches beklagt wird.
Es geht also auch um das rechtliche Gehör.

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)  § 28 Anhörung Beteiligter
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.


Das rechtliche Gehör wird versagt, wenn von den Gerichten Argumente ignoriert werden, die eine Aufhebung der Beitragspflicht zur Folge haben. So ist man rechtlich gesehen immer zahlungspflichtig, obwohl es Gesetze und Urteile gibt, die von den örR nicht eingehalten werden. Man ist gezwungen, ein Unternehmen zu finanzieren, welches gegen Gesetze verstößt. Z.B. wird der Auftrag nicht erfüllt, den örR per Gesetz erfüllen muss. Jeder weiss das, aber hey, drauf geschi**en. Das Konglomerat aus Rundfunk, Politik und Gerichten hat beschlossen, dass es gut ist, wenn das Volk ver*rscht wird, also wird das Volk ver*rscht.

Verletzung des rechtlichen Gehörs

Eine Missachtung des rechtlichen Gehörs verletzt den Betroffenen in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 GG; dementsprechend können Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs mit normalen Rechtsmitteln geltend gemacht werden. Wird das rechtliche Gehör entscheidend verletzt, so hat der Betroffene die Möglichkeit, den Fortgang des Verfahrens mit Hilfe einer Gehörsrüge zu erreichen. Rechtliche Grundlagen hierfür bestehen gemäß

    § 133 FGO
    § 152 a VwGO
    § 178 a SGG
    § 321 ZPO
    § 33 a StPO
    § 356 a StPO
    § 55 JGG
    § 78 ArbGG
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/grundsatz-des-rechtlichen-gehoers


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Danke, @Roggi ! diese perfekte Übersicht der Implementierung "rechtliches Gehör"
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in alles Verfahrensrecht wird übernommen in die 800 Seiten "Metastudie LIBRA", die einzige umfassende Verwertung auch der vielen Infos hier im Forum. Dies hat Funktion eines Gutachtens. Man kann seinen Schriftsätzen oder Einsprüchen einen Ausdruck aller passenden Kapitel beifügen.
Weil gemeinsam erarbeitet, ist es ab sofort für alle Aktiven (ab 100 Beiträge) im Forum kostenfrei verfügbar.
Anfragen per PM, wird an die E-Mail-Adresse geschickt, Mail-Adressen werden vertraulich behandelt.


Meinung: Nun die Verbindung des "rechtlichen Gehörs" mit "Scheinbescheid":
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(1) Ein Scheinbescheid ist immer zugleich Verletzung des rechtlichen Gehörs.

(2) Der Scheinbescheid (oder bei unseren verehrten Verwaltungsgerichten das entsprechende Scheinurteil) ist darüber hinaus derart fundamental untauglich und dies ganz offenkundig, so dass der Entscheid als gar nicht ergangen unbedingt überzeugend angefochten werden kann. 

(3) "unbedingt überzeugend" ist wichtig; denn erst daraus resultiert das Recht, die Rechtsmittel und Fristen in Frage zu stellen. Das ist immer etwas gewagt, beispielsweise dann nicht innerhalb von 1 Monat die VG-Klage einzureichen. Das darf also nicht empfohlen werden.

Meinung: Zu (3) die Analogie:
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Das Foltern eines Kindesentführes, um das Versteck verraten zu erhalten, darf nicht empfohlen werden. Wer es tut, tut es auf eigenes Risiko, sollte es aber an sich tun.

Man kann es auch andersherum sehen: Was nutzen die Regeln des rechtlichen Gehörs, wenn der hierdurch bereits Geschädigte nun auch noch komplexe Beschwerdeverfahren zu bearbeiten und zu finanzieren hätte. Das ist nur zumutbar für nicht-extreme Verletzungen.
Diejenigen, die sich in Sachen Rundfunkabgabe leider eingebürgert haben, sind in der Regel extrem und mit dem "Vorsatz", Aktenbearbeitungspunkte für die Karriere zu erwerben, ohne die Akten echt bearbeitet zu haben. Was unterscheidet dies vom Betrug?

Meinung: Bedingung für die Beweiskraft aller derartigen Verletzungen:
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Das Schriftverfahren beantragen. Die ARD-Juristen werden dem wohl immer zustimmen (Zustimmung ist nötig), jedenfalls, so lange sich die Konsequenz nicht herumgesprochen hat. 
Die Konsequenz ist, dass sämtliche Nicht-Bearbeitungen - ARD, Justiz - aktenersichtlich sind und beweiskräftig sind. Man kann sich nicht herausreden mit "rechtliches Gehör - hat ja eine wunderschöne Verhandlung gehabt und wir haben ihn ("den rechtsunkundigen Bauern und Arbeiter"?) so nett und hilfreich mit unserem hohen Jurawissen belehrt.
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Dieser Beitrag enthält persönliche Meinungen im Rahmen der Meinungsfreiheit. Es handelt sich nicht um Empfehlungen oder Beratung. Jeder muss seine Entscheide eigenverantwortlich treffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2021, 15:22 von Bürger«
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