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Autor Thema: Medienanstalt Berlin-Brandenburg leitet Verfahren gegen KenFM ein  (Gelesen 825 mal)

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  • Beiträge: 16
Jetzt zeigen sich die ersten Auswirkungen des geänderten Medienstaatsvertrages. Nicht nur, dass Youtube Anfang des Jahres den Kanal KenFM dauerhaft gesperrt hat, jetzt hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) ein Verfahren gegen dessen Website eingeleitet. Das dürfte wahrscheinlich erst der Anfang sein.

Tagesspiegel, 06.05.2021
Neuer Ärger für K** Jebsen
Medienanstalt Berlin-Brandenburg leitet Verfahren gegen KenFM ein
[...]
von Kurt Sagatz

Zitat
[...]
Nach Ansicht der MABB erfüllt die Webseite nicht die Ansprüche an die journalistische Sorgfaltspflicht.

K** Jebsen habe zwar nach einem Hinweisschreiben der MABB zwar einige Anpassungen vorgenommen und beispielsweise zusätzliche Quellen für Behauptungen angeführt, diese seien jedoch noch nicht ausreichend. Jebsen äußerte scharfe Kritik an dem Verfahren.

[...]

Der geänderte Medienstaatsvertrag gibt den Landesmedienanstalten die Möglichkeit, bei Verstößen gegen einzelne Inhalte von journalistisch-redaktionellen Online-Medien vorzugehen [...] Die Landesmedienanstalten können - anders als der Presserat - von sich aus tätig werden und müssen nicht erst auf Beschwerden reagieren. Als schärfste Sanktion können die Medienwächter anordnen, die monierten Inhalte aus dem Netz zu nehmen. (mit epd)

Weiterlesen unter
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/neuer-aerger-fuer-ken-jebsen-medienanstalt-berlin-brandenburg-leitet-verfahren-gegen-kenfm-ein/27165098.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2021, 00:30 von Bürger«

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  • Beiträge: 272
Das Ganze hat schon Chuzpe. Ich persönlich kann ganze Seiten belegen, in denen z.B.beim ÖRR die Quellengaben in den Berichterstattungen fehlen. Und nicht nur die Quellenangaben. Hat der MABB oder die LMA gegen den ÖRR auch schon ein Verfahren eingeleitet? Weiß man da was?


Edit "Bürger": Soweit der hiesige Kenntnisstand ist, sind die Landesmedienanstalten auch weiterhin nur für die privaten "Medien", nicht aber für den "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" und dessen multimedialen Ableger zuständig - siehe u.a. unter
0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23535.0
Beim "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" sollen stattdessen die "Gremien" der Rundfunkanstalten bzw. auch des ZDF und des Deutschlandradios zuständig sein - allen voran der jeweilige "Rundfunkrat" (oder auch "Fernsehrat" beim ZDF), an welchen man sich mit "Programmbeschwerden" wenden könne. Die (In-)Effektivität dieses Kontrollmechanismus dürfte hinreichend bekannt sein. Hier bitte nicht vertiefen, sondern hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Medienanstalt Berlin-Brandenburg leitet Verfahren gegen KenFM ein
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2021, 00:13 von Bürger«

  • Beiträge: 7.386
Es wäre eher die Frage, ob die Medienanstalt zuständig ist, denn wenn "Internet" kein "Rundfunk" ist, ist auch "Online" kein "Rundfunk"; "Online" ist "elektronische Kommunikation", damit "Telekommunikation" und damit wieder in der alleinigen Gesetzgebung des Bundes, folglich außerhalb der Länderkompetenzen.

Siehe bspw.:

BVerfG 2 BvF 1/20 - Neben einem Bundesgesetz ist für ein Landesgesetz kein Raum
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35136.0

BVerfG 2 BvE 7/11 - Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Land unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32437.0

BFH I B 66/15 - Unionsrechtswidrige Norm entfaltet keine Bindungswirkung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34862.0

BFH VII R 40/18 - Internet kein Rundfunk - Streaming kein Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35156.0

"Online" ist übrigens vom Unionsrecht belegt; somit besteht die Vorlagepflicht an den EuGH:

Verordnung (EU) 2017/1128 -> Online-Inhaltedienste
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34295.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2021, 17:33 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 7.386
Ein weiterer Artikel dazu:

07.05.2021, 11:13 Uhr  Verfahren gegen KenFM
Sperrung von K** Jebsens Kanal nur als Ultima Ratio
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/verfahren-gegen-kenfm-sperrung-von-ken-jebsens-kanal-nur-als-ultima-ratio/27169532.html

Zitat
[...]

K** Jebsen hat über seinen Webkanal KenFM bereits angekündigt, sämtliche rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Nach seiner Ansicht handelt es sich bei den monierten Beiträgen, zu denen er nun bis zum 14. Mai erneut Stellung nehmen soll, um von der Meinungsfreiheit gedeckten Kommentare.

[...] Doch was bedeutet es, wenn KenFM unter einer Nicht-de.-Adresse auf einem ausländischen Server betrieben wird? „Die Landesmedienanstalten sind grundsätzlich nur für Angebote mit Sitz in Deutschland zuständig. Sollte K** Jebsen mit dem Angebot tatsächlich ins Ausland ziehen, wäre eine Zuständigkeit der Landesmedienanstalten nicht mehr gegeben“, teilte die MABB dazu mit. Gegebenenfalls könne allerdings die Medienaufsicht des jeweiligen Sitzstaates Maßnahmen ergreifen.

Edit kurios: Der Name der betreffenden Person wurde automatisch bei Absenden des Beitrages durch [Seite/Begriff nicht erwünscht] ersetzt.
Edit "Bürger": Es gibt zum Selbstschutz des Forums diverse unerwünschte Seiten/Begriffe, die auf diese Weise automatisch ersetzt werden - siehe u.a. unter
Liste der Seiten/Begriffe, die nicht erwünscht sind.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8779.0
Dies sollte insbesondere langjährigen Forum-Nutzern eigentlich nicht entgangen sein. Obige Begriffe zwecks Berichterstattung ausnahmsweise leicht modifiziert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2021, 20:43 von Bürger«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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