Herr Fliedner merkt an, dass die sogenannte Rundfunkfreiheit, ein Begriff den man im Grundgesetz selbst übrigens nicht findet, in Artikel 5 verankert ist. Das bedeutet, dass die Rundfunkfreiheit damit ein Teil des Grundgesetzes ist.
Es bedeutet aber nicht, dass die Rundfunkfreiheit über dem Grundgesetz steht, denn ein Teilstück von Etwas kann nicht größer als das Ganze sein.
Und wieder tritt überdeutlich dieses penetrante Schwarz-Weiß-Sehen hervor. Zwischentöne werden erst gar nicht berücksichtigt. Jegliche Kritik, auch berechtigte, wird sofort als Angriff gewertet.
Sehr schön an dieser Aussage zu sehen:
[...]und dass trotz anderslautender Lippenbekenntnisse von manchen Politikern unverhohlen unzulässige Beschränkungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefordert werden, wie sich gerade wieder in der Debatte um die Erhöhung des Rundfunkbeitrages zeigt?[...]
https://www.medienpolitik.net/2020/09/im-schatten-der-pressefreiheit-die-rundfunkfreiheit/
Mit den Gründen wird sich erst gar nicht auseinandergesetzt, sondern es wird sofort die große Keule geschwungen mit der Formulierung:"
unverhohlen unzulässige Beschränkungen".
Auf der anderen Seite verliert er kein Wort darüber, wie denn diese angeblichen Beschränkungen eigentlich aussehen, oder sich äussern würden.
Würde Herr Fliedner auch die gleiche Formulierung verwenden, wenn die geplante Erhöhung sich beispielsweise auf 10 Euro belaufen würde?
Bedeutet Rundfunkfreiheit nach seiner Ansicht auch gleichzeitig Narrenfreiheit und grenzenlose Ausuferung? Seiner Wortwahl nach muß man wohl davon ausgehen.
Er, wie auch viele andere, regen sich immer gerne über den Begriff "Staatsfunk" auf, welcher nur eine Kurzform von staatlicher Rundfunk darstellt.
Ist Herrn Fliedner eigentlich bekannt, dass es sich bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht um Privatunternehmen handelt? Oder glaubt er tatsächlich, dass die Anstalten einst von Privatpersonen gegründet wurden?
Ein kleiner Hinweis, private Rundfunkanstalten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland erst seit ungefähr 1984, also lange nach der Gründung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Übrigens auch immer wieder schön, die künstliche Empörung über Begriffe wie "Zwangsbeitrag" oder "Zwangsabgabe". Kann aber auch nur einer dieser Empörlinge das Gegenteil beweisen, und zwar mit knallharten Fakten und unwiderlegbaren Beweisen? Und ich meine damit bestimmt nicht nur irgendwelche Schönsprech-Phrasen.
Interessant auch seine Erwähnung der freien, individuellen Meinungsbildung. Ist ihm aber auch bekannt, dass die freie und individuelle Meinungsbildung ein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers dieses Landes ist, welches seinen Ursprung in Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes hat? Es ist nicht nur ein Grundrecht für einen bestimmten Teil der Bevölkerung, sondern für alle.
Und ist ihm ferner bekannt, dass es keine gesetzliche oder verfassungsmäßige Vorschrift gibt, die besagt, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sich ihre Meinung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bilden haben?
Wie sagte schon Dr. Hermann von Mangoldt: "
Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
Er beklagt sich über zahlreiche Angriffe und Diffamierungen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber eine Differenzierung findet gar nicht erst statt. Offensichtlich ist ihm gar nicht bewußt, dass nicht jede Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk gleich ein Angriff sein muß. Nur erleben wir leider immer häufiger, dass umgekehrt Menschen, welche auch nur einen Hauch von Kritik äussern mit teils heftigen Diffamierungen zu rechnen haben.
Es ist in diesem Land nicht mehr möglich, eine sachliche und demokratische Debatte zum Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu führen, da zunehmend nur noch polarisiert wird. Eine wirklich traurige Entwicklung für die der öffentlich-rechtliche Rundfunk selber zu einem nicht unbeachtlichen Teil mitverantwortlich ist.